Warum wird bei Steuererklärung die Umzugskostenpauschale nicht eingerechnet? (SteuerCheck24)?
Hallo,
ich bin gerade dabei, meine erste Steuererklärung abzugeben (mit dem Programm SteuerCheck24).
Ich bin letztes Jahr umgezogen, und auf einigen Seiten mit Tipps für Studenten habe ich gesehen, dass ich diesen Umzug als beruflichen absetzen kann (ist ein Studium nach einer Erstausbildung). Ich habe alles entsprechend angegeben, um die Umzugskostenpauschale zu erhalten. Meine Umzugskosten beliefen sich laut dem Rechner auf 1500€. Allerdings wird nach dem Ausfüllen mein voraussichtlicher Erstattungsbetrag (den ich immer sehen kann und der immer aktualisiert wird) nicht höher. Obwohl der ja eigentlich um die Pauschale von ca. 800€ hätte steigen müssen, oder?
Habt ihr eine Idee, woran das liegen könnte?
Liebe Grüße
Ichtys
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Habt ihr eine Idee, woran das liegen könnte?
Du bekommst schon 100% deiner gezahlten Lohnsteuer erstattet. Mehr als 100% kann nicht erstattet werden. Selbst wenn du nochmal 2.000 € mehr Werbungskosten erklärst.
Das Finanzamt erstattet nie Werbungskosten, sondern immer nur zu viel bezahlte Steuern. Bekommst du alles an Steuern zurück, ist das das Maximum.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Heißt: Wenn ich alle gezahlten Lohnsteuern eines Jahres zusammenrechne, ist das auch gleichzeitig das Maximum, was ich zurückerhalten kann?
Genau.
Dieses Jahr verdiene ich "nichts" (bzw. nur Kleinigkeiten aus einem Minjob). Das müsste dann also bedeuten, dass ich für 2024 dann auch nichts erstattet bekommen kann, weil ich ja keine Lohnsteuer zahle?
Korrekt.
Und ich die Steuererklärung 2024 dann vor allem für den "Verlustvortrag" für später mache?
Auch richtig.
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Meine Umzugskosten beliefen sich laut dem Rechner auf 1500€. Allerdings wird nach dem Ausfüllen mein voraussichtlicher Erstattungsbetrag (den ich immer sehen kann und der immer aktualisiert wird) nicht höher. Obwohl der ja eigentlich um die Pauschale von ca. 800€ hätte steigen müssen, oder?
Nein.
Werbungskosten mindern nur deine Einkünfte sowie dein zu versteuerndes Einkommen (Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer) und werden nicht 1:1 erstattet.
Wenn du bspw. Umzugskosten von 1.500€ berücksichtigen lässt, dann würde die Steuerersparnis bei einem Steuersatz von bspw. 25% (375€).
Erstattet kriegst du nur zu viel gezahlte Lohnsteuer.
Hallo, vielen Dank! Das war mir gar nicht bewusst, ich habe wirklich wenig Ahnung von der Thematik. Heißt: Wenn ich alle gezahlten Lohnsteuern eines Jahres zusammenrechne, ist das auch gleichzeitig das Maximum, was ich zurückerhalten kann?
Dieses Jahr verdiene ich "nichts" (bzw. nur Kleinigkeiten aus einem Minjob). Das müsste dann also bedeuten, dass ich für 2024 dann auch nichts erstattet bekommen kann, weil ich ja keine Lohnsteuer zahle? Und ich die Steuererklärung 2024 dann vor allem für den "Verlustvortrag" für später mache?