Steuererklärung Rentner?
Habe seit 2014 keine Steuererklärung gemacht, bin seit Nov. 2019 in Rente muß ich jetzt Steuererklärung machen ?
3 Antworten
Als Rentner ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn der steuerpflichtige Teil der Bruttorente den steuerlichen Grundfreibetrag (2019 - 9.168 €, 2020 - 9.408 €, 2021 - 9.744 €) übersteigt (für Verheiratete doppelte Beträge)
Wer 2019 in Rente gegangen ist, muß 78% der Rente versteuern.
Das heißt noch nicht, daß man auch tatsächlich Steuern zahlen muß, denn die KV-Beiträge oder andere steuerliche Abzugsmöglichkeiten werden noch berücksichtigt.
Wer dadurch dauerhaft unter dem jedes Jahr steigenden Grundfreibetrag bleibt, kann einen Antrag auf Befreiung von der Abgabepflicht stellen oder können ggf. eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten.
Wenn noch andere steuerpflichtige Einkünfte vorhanden sind, kann sich die Abgabepflicht auch daraus ableiten.
Sofern eine Abgabepflicht nur wegen der Renteneinkünfte vorliegt, ist zu empfehlen die Steuererklärungen 2019 und 2020 nachzuholen - ein Verspätungszuschlag wird i. d. R. den Rentnern erlassen, wenn sie glaubhaft versichern, daß sie von einer Abgabepflicht bisher nichts gewußt haben.
Kommt erst die Aufforderung des Finanzamtes zur Abgabe der vorigen Jahre, dann könnte des mit dem Erlaß des Zuschlages schwieriger werden.
Danke für die vorherige Antwort, die Frage hier hat sich erübrigt
Kommt auf die höhe der Rente an, wenn du mit deinem Steuerpflichtigen Teil der Rente unter dem Grundfreibetrag liegst musst du keine Rente machen.
Angesehen davon, dass die Steuererklärung bei einem Rentner nicht lange dauert. Du holst dir den Mantelbogen und die Anlage R sowie die Anlage vorsorgeaufwand füllst den Mantelbogen aus und unterschreibst die 3 Teile lieferst den Kram beim FA ab und fertig.
Die DRV meldet die entsprechenden Werte bereits ans FA.
Was meinst du, kann ich, auf Grund nicht getätigter Steuererklärungen vom FA belangt werden?
Kommt darauf an, ob du vor 2019 zur Abgabe zur Steuererklärung verpflichtet warst.
(Als normaler Arbeitnehmer mit Steuerklasse 1 oder 4, der keine weiteren Einkünfte hatte warst du nicht verpflichtet, ansonsten schon)
Ansonsten können die dich Rückwirkend zur Abgabe für bestimmte Jahre auffordern.
Vermutlich musst du auf jede Fall für 2019 eine abgeben, denn da hast du Arbeitslohn plus Rente bekommen, ergibt sich aus § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
Für die Jahre danach gilt das, was DerSchopenhauer geschrieben hat, nachzulesen in § 56 EStDV
toll, mal einen Spezi dran zu haben. Hatte immer Stkl 1, also 1. Frage geklärt.
Hab jetzt brutto 1596 € Rente + 450 € Job.
Was muß ich jährlich abgeben?