Warum habe ich erst mit 26 gemerkt, dass Polizist mein Traumberuf ist?

5 Antworten

Nein, kannst du nicht.

Und bevor du wieder fragst, Justizfachangestellter geht auch nicht.

Du bist an Schizophrenie erkrankt, da ist es vollkommen wurscht, ob man dich 13 oder 38 mal angezeigt hat.

Du wirst nicht Polizist.

Übrigens bedeuten eingestellte Verfahren nicht automatisch Unschuld. Sie können auch gegen Auflagen eingestellt worden sein, oder jede einzelne wegen geringer Schuld. Das heißt jedoch, dass du ein Serienstraftäter bist. Aber wie geschrieben, irrelevant, weil Schizophrenie schon allein das KO-Kriterium ist.

Kurz und knapp: Nein.

Wer sich offensichtlich nicht an das Gesetz halten kann oder will, bekommt auch nicht die Chance, es zu vertreten. Und erst Recht wird so jemandem vom Staat keine Schusswaffe anvertraut.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

Du meinst offenbar, dass die Verfahren (nicht Anzeigen) eingestellt wurden. Warum solltest Du nicht Polizist werden können, wenn Dir nichts rechtswidriges nachgewiesen werden konnte? Jeder kann jeden anzeigen. Wenn Du glaubst, man sei schon allein durch eine grundlose Anzeige ein bisschen strafbar, so dass sich viele grundlose Anzeigen zu einer Straftat akkumulieren, dann solltest Du als zukünftiger Polizist an Deinem Verständnis des Rechtsstaats arbeiten.

PolNRW93  22.04.2024, 17:59

Dass die Verfahren eingestellt wurden, muss nicht heißen, dass ihm nichts rechtswidriges nachgewiesen werden konnte. Viele Strafverfahren werden eingestellt aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses.

Wer 13 Strafanzeigen kassiert, hat sich in den Augen aller Polizeibehörden als charakterlich ungeeignet erwiesen.

Ausnahme wäre, wenn die Ermittlungsbehörden / Gerichte in allen Fällen zu dem Ergebnis gekommen sind, dass es sich um völlig ungerechtfertigte Anschuldigungen handelt und der Beschuldigte sich überhaupt nichts zu Schulden hat kommen lassen. Das ist bei 13 Anzeigen aber so gut wie ausgeschlossen.

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BVBDortmund  22.04.2024, 18:15
@PolNRW93

Ohne Einzelfallprüfung kannst Du es kaum beurteilen. Jeder gilt solange unschuldig, solange die Schuld bewiesen ist. Ein Verfahren ohne Verurteilung ist beendet, man würde danach eine Verfolgung eines Unschuldigen betreiben, wenn es gar nicht um Schuld geht. Willst Du das tun?

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PolNRW93  22.04.2024, 19:36
@BVBDortmund

Wenn sich ein Bewerber aufgrund kriminellen Verhaltens als ungeeignet für den Polizeidienst erwiesen hat, dann hat die Polizei jedes Recht, diesen Bewerber nicht zu berücksichtigen. Das hat mit Verfolgung Unschuldiger nichts und wieder nichts zu tun.

Ein eingestelltes Verfahren heißt NICHT automatisch, dass keine Schuld festgestellt wurde.

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Bei 13 Strafanzeigen ist Polizist wohl eher nicht dein Beruf!

Deine Chancen sind gleich NULL.