Kann ich Polizist werden?

5 Antworten

Du erzählst Unsinn. Und - noch schlimmer - du glaubst Unsinn.

Verfahren können auch - wie in deinem Fall - wegen eines umfassenden Geständnisses eingestellt werden. Das bedeutet, man spart sich die Hauptverhandlung. Schuld steht fest.

Eingestellt wird dann mit dem entsprechenden Paragraphen und dem Verweis auf die Auflagen.

Gelöscht wird da auch auf Antrag nichts, bevor die Zeit nicht um ist.

Polizist wirst du nicht. Die charakterliche Eignung liegt nicht vor. Das beweist auch dieser absolut dämliche Kommentar:

danke dafür hast was gut wenn ich dich mal kontrolliere

Gruß S.

Wenn die Verfahren eingestellt wurden und nicht zu einer Verurteilung geführt haben und auch nicht wegen schuldunfaehigkeit eingestellt wurden, dann darf im Fuehrungszeugnis nichts davon stehen, dafuer brauchst du auch keine Loeschung.

Vorsichtshalber Koenntest Du aber eine Einsicht in polizeiliche Informationssysteme, z. B Inpol beantragen. Dort Koennte naemlich trotzdem etwas stehen. Und dann dort die Loeschung beantragen. Ich glaube zwar, dass die bei Bewerbern dort Gar nicht reinschauen duerfen, Koennte aber sein, das es trotzdem jemand macht....

Lass dich am besten von einem Anwalt beraten.

Woher ich das weiß:Hobby

NEIN!

Eingestellt bedeutet nur "ruht und kann jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn sich was Neues ergibt"

Was du gebraucht hättest wäre ein Freispruch gewesen!

Im Erziehungsregister - und da wird nachgesehen bei der Bewerbung, wo du eh mit "JA"auf die Frage antworten musst "Schon mal mit der Polizei zu tun gehabt" - steht das bis zum vollendeten 24. Lebensjahr..

Du wirst dich Problemlos bewerben können, jedoch wird keine Person eingestellt werden die schon eimal wegen Besitz oder dem Konsum von BTM aufgefallen ist. Ich würde es an deiner Stelle lassen weil es aussichtslos ist. Spätestens im persönlichen Gespräch bekommst du eine Abfuhr.

Das sollte für dich kein Hindernis sein, um Polizist zu werden. Viele Polizisten haben in ihrer Jugend kleinere Straftaten begangen. Du darfst nur nicht rechtskräftig verurteilt werden. Aber selbst dann gibt es eine Grenze, bis der man noch Polizist werden könnte.