Führerschein in Deutschland trotz Vorstrafen in der Schweiz möglich?
Hallo Zusammen,
Ich wollte meinen Führerschein in der Schweiz machen wo ich zurzeit noch lebe und arbeite. Jedoch wurde mir beim Antrag des Lernfahrausweises ein Gehör zur Haaranalyse aufgebrummt wegen einer BtMG Vorstrafe welche ich begangen habe als ich noch minderjährig war. Da ich sowieso in ferner Zukunft vor hatte zu meinen Freund nach Deutschland zu ziehen, habe ich mir überlegt dort den Führerschein zu machen. Ist dies trotz meiner Vorstrafe in der Schweiz möglich oder werden die dann abchecken welche Vorstrafen ich da hatte und mir dann in Deutschland das selbe aufbrummen ? Arbeiten würde ich weiterhin in der Schweiz. Vielen dank im Voraus für eure Hilfe ! :)
3 Antworten
Hat ein Bewerber um eine Fahrerlaubnis neben Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 FeV), auch eine erhebliche oder mehrere Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 FeV), begangen, so kann die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch zur Klärung der Frage angeordnet werden, ob der Betreffende künftig Straftaten im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung (ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr) begehen wird.
Deine Vorstrafen in der Schweiz sind vor dir bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis anzugeben. Verschweigst du diese, so stellt das einen eigenen Straftatbestand dar.
In deinem Fall könnten Zweifel an der Kraftfahrteignung bestehen, daher könnte die Behörde eine MPU anordnen.
um den Führerschein legal in Dland machen zu können, wirst um paar Regeln nicht umhin kommen. Du must mind. 185 Tage in Dland gemeldet sein und dort deinen Lebensmittelpunkt haben.
Arbeiten in der Schweiz ist möglich.
Das ist mir natürlich klar, ich würde meinen festen Wohnsitz dann auch in Deutschland haben. Nur ist die Frage ob Deutschland meine Vorstrafen in der Schweiz interessiert ? es sind 2 und die waren als ich noch minderjährig war.
Der Führerschein wird nicht gültig sein, wenn du deine Auflagen nicht erfüllt hast.
Das wusste ich nicht, das ist in der Schweiz nämlich nicht so. Vielen dank diese Antwort hat mir sehr geholfen !