Strafanzeigen wurden eingestellt?

8 Antworten

Hallo,

Bagatelldelikte werden mangels öffentlichen Interesses oftmals nicht zur Anklage gebracht. Das Ermittlungsverfahren wird dann mangels öffentlichen Interesses eingestellt.

Die Geschädigten solcher Taten haben jedoch die Möglichkeit, die Tat selbst beim Strafgericht anzuklagen, wenn sie ein privates Interesse an der Strafverfolgung haben. Hierauf weist die Staatsanwaltschaft die Geschädigten stets hin. Der Hinweis wird routinemäßig erteilt und hat keinen eigenständigen Regelungsgehalt.

Die Erhebung einer Privatklage ist sehr selten. In der Praxis kommt es infolge einer Privatklage zudem kaum je zu einer Verurteilung.

Die Privatklage bietet im deutschen Strafprozessrecht dem Verletzten die Möglichkeit, die Anklage einer Straftat auch ohne Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Strafgericht zu erheben. https://de.wikipedia.org/wiki/Privatklage

D.h. wenn as Opfer nach wie vor eine Bestrafung des Täters wünscht, kann sie auf iesem Weg Anklage erheben.

Mit dem zivilrechtlichen schadenrsatz, auf den all die Unwissenden hier verweisen, hat die Pirvatklage nix zu tun.

Unterschieden wird zwischen Straf- und Zivilrecht. In dem Fall wurde von einer strafrechtlichen Verfolgung abgesehen, d.h. es besteht warhrscheinlich wenig öffentliches Interesse an der Verfolgung. Allerdings kann der Geschädigte privat noch Klage auf bspw. Schadensersatz erheben.

Bitterkraut  18.02.2020, 12:23

Nö, die Privatklage bezieht sich auf das Strafrecht:

Die Privatklage bietet im deutschen Strafprozessrecht dem Verletzten die Möglichkeit, die Anklage einer Straftat auch ohne Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Strafgericht zu erheben. (Wikipeia)

Schadenersatz ist eine andere Baustelle, nennt sich dann Zivilklage.

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