Wann verjährt Parkverstoß?

6 Antworten

Ein gelber Brief ist ein Bußgeldbescheid.
Wenn es vorab unterbrechende Maßnahmen gab,
wird hier keine Verjährung eingetreten sein.

Herausfinden kannst Du das,
indem Du Einspruch einlegst und auf die Verjährung hinweist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

Nach § 26 Abs. 3 StVG:
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate (ab dem Tag der Tat), solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Unterbrochen und verlängert um weitere 3 Monate wird die Verjährung allerdings u.a., wenn ein Anhörungsbogen versandt wurde.

bussgeldkatalog.org sagt dazu:

Die Verjährung eines Strafzettels wegen Falschparkens erfolgt nach drei Monaten. Falsches Parken ist nämlich eine Ordnungswidrigkeit, da es eine geringe Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.

Ein gelber Brief, also eine sogenannte förmliche Zustellung?
Die kommt eigentlich erst, wenn ein Verfahren bereits eingeleitet wurde, in der Regel sollte vorher ein Schreiben kommen, wo man sich zur Sache äußern kann. Dann wäre der Vorgang bereits eher am Laufen gewesen und eben nicht verjährt.

Das verjährt nach 3 Monaten. Aber beachte, dass die Anhörung die Verjährung unterbricht. Also vom Datum der Anhörung geht die Verjährungsfrist von vorne los.