Wann sind die Fälligkeiten für den „Rundfunkbeitrag“/GEZ?
Auf welche Zahlungstermine muss man die Beiträge denn überweisen? Das ist nirgends angegeben. Woher soll man das dann wissen?
5 Antworten
Das ist nirgends angegeben. Woher soll man das dann wissen?
Siehe "Zahlungsweise > Zahlunsrhythmus" bzw. falls du dich nicht mehr erinnern kannst "Zahlungsübersicht".
Die Fälligkeit ist jeweils in der Mitte eines 3-Monatszeitraums, wobei dieser nicht mit dem Quartal identisch sein muss. Also z. B. 15.1., 15,4.,15.7. und 15.10. eines Jahres. Wann der 3-Monatszeitraum für dich beginnt, ist regelmäßig davon abhängig, wann du dich angemeldet hast. Hast du dich jetzt im Januar angemeldet und dabei nicht noch Zeiträume für die Vergangenheit zu zahlen, müsste der 15.2. der normale Zahlungstermin sein.
Oft schafft der Beitragsservice aber die Zahlungsaufforderung nicht so schnell, dann kann es passieren, dass du erst für den 15.3. die Zahlungsaufforderung bekommst und daher am Anfang für 4 Monate zahlen musst (Januar bis April). Dann wäre der nächste Zahlungstermin erst der 15.6..
Du bekommst in jedem Fall erst einmal eine Zahlungsaufforderung, die kannst du abwarten. Anders nur, wenn du per Lastschrift abbuchen lässt.
ich habe es in mein testament übernommen und zahle einfach alles auf einmal am ende. Die können ja warten.
Alle drei Monate. Je nach Startzeitpunkt.
2 Wochen ab Rechnungsszustellung würde ich mal sagen. Ist ne anz normale Rechnung räusper...SteuerHATSCHI
da kommt keine rechnung, sondern alle jahre mal eine erinnerung.. die zocken eis-kalt ab ohne viel formalen kram.