Viele kaputte Glasflaschen im Supermarkt - wer muss zahlen?
Im Supermarkt ist ein neues Getränk in Glasflaschen - eher hochpreisig - attraktiv zur Schau gestellt. Die Höhe der "Pyramide" ist - geschätzt - deutlich über 2 Metern.
Wenn nun ein Kunde aus Versehen diese berührt und viele Flaschen zu Boden gehen, von welchen fast alle kaputt sind - wer muss dann zahlen?
Der Kunde, da der Schaden durch ihn entstanden ist? Der Supermarkt? Oder sind die Läden gegen solche Vorkommnisse versichert?
10 Antworten
Das hängt immer von den jeweiligen Umständen ab.
Prinzipell haftet der Kunde nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Beispielsweise wenn er nicht aufpasst wo er hinfährt.
Der Händler hat jedoch auch eine Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, dass er gar keine solche Aufbauten machen darf, wenn daraus eine Gefahr ausgehen kann, was bei Glasflaschen, die aus 2 Metern höhe fallen können, durchaus der Fall sein dürfte. Desweiteren müsste er eben genau dafür sorgen, dass kein Kunde es versehentlich zum Einsturz bringen kann.
Ist dies nicht der Fall, also handelte der Laden fahrlässig, zahlt auch keine Versicherung den Schaden. Mal davon abgesehen, dass kein Laden eine Versicherung gegen Warenbruch hat, weil die auftretenden Schäden in der Regel niedriger sind als die Versicherung.
So eine Flaschenpyramide ist zumindest an der Grenze zu Fahrlässigkeit. Versicherungen versuchen sich in solchen Fällen immer herauszuwinden. Immerhin geht der Markt ein sehr offensichtliches, sehr unnötiges und sehr leicht vermeidbares Risiko ein.
Ich gehe davon aus, dass die einzige Versicherung die zahlt, die Rechtschutzversicherung des "Verursachers" ist. Weil sie davon ausgeht, den Prozess zu gewinnen, wenn der Markt der Meinung ist, den durch seine Fahrlässigkeit verursachten Schaden auf den Kunde abwälzen zu können.
Ergänzung: Es gibt Gründe, weshalb in Supermärkten fast alle Warenaufsteller/Regale/Theken so konstruiert sind, dass sie gegen Rempler mit Einkaufswagen resistent sind. Die haben da oft sogar extra Verschleißleisten aus Kunststoff oder Verstärkungen aus Metall. Die Marktentrichter wissen, warum sie alles so konstruieren. Und sollte ein Marktleiter von diesem Prinzip abweichen, muss er damit rechnen, dass er auch vor Gericht gefragt wird, ob er wirklich so dumm ist.
Das kommt auf den Einzelfall an. Aber hier kann man dem Supermarkt wohl keinen Fehler vorwerfen. Also zahlt der Kunde, der auch eine Haftpflichtversicherung haben sollte.
Der Kunde. Aber die meisten Supermärkte sind da kulant, weil sie versichert sind. Auch Du als Verursacher könntest Deine Haftpflichtversicherug einbeziehen
Also zu wenig Abstand von "der Gasse" zum Stapel?
Muss dieser Abstand auch groß genug sein für stark adipöse Menschen?
Bei einem Einzelunternehmen wahrscheinlich der Kunde. Bei einem Konzern eher der Laden
Und wenn er ohne ist?