Viele kaputte Glasflaschen im Supermarkt - wer muss zahlen?

10 Antworten

Das hängt immer von den jeweiligen Umständen ab.

Prinzipell haftet der Kunde nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Beispielsweise wenn er nicht aufpasst wo er hinfährt.

Der Händler hat jedoch auch eine Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, dass er gar keine solche Aufbauten machen darf, wenn daraus eine Gefahr ausgehen kann, was bei Glasflaschen, die aus 2 Metern höhe fallen können, durchaus der Fall sein dürfte. Desweiteren müsste er eben genau dafür sorgen, dass kein Kunde es versehentlich zum Einsturz bringen kann.

Ist dies nicht der Fall, also handelte der Laden fahrlässig, zahlt auch keine Versicherung den Schaden. Mal davon abgesehen, dass kein Laden eine Versicherung gegen Warenbruch hat, weil die auftretenden Schäden in der Regel niedriger sind als die Versicherung.

So eine Flaschenpyramide ist zumindest an der Grenze zu Fahrlässigkeit. Versicherungen versuchen sich in solchen Fällen immer herauszuwinden. Immerhin geht der Markt ein sehr offensichtliches, sehr unnötiges und sehr leicht vermeidbares Risiko ein.

Ich gehe davon aus, dass die einzige Versicherung die zahlt, die Rechtschutzversicherung des "Verursachers" ist. Weil sie davon ausgeht, den Prozess zu gewinnen, wenn der Markt der Meinung ist, den durch seine Fahrlässigkeit verursachten Schaden auf den Kunde abwälzen zu können.

Ergänzung: Es gibt Gründe, weshalb in Supermärkten fast alle Warenaufsteller/Regale/Theken so konstruiert sind, dass sie gegen Rempler mit Einkaufswagen resistent sind. Die haben da oft sogar extra Verschleißleisten aus Kunststoff oder Verstärkungen aus Metall. Die Marktentrichter wissen, warum sie alles so konstruieren. Und sollte ein Marktleiter von diesem Prinzip abweichen, muss er damit rechnen, dass er auch vor Gericht gefragt wird, ob er wirklich so dumm ist.

Das kommt auf den Einzelfall an. Aber hier kann man dem Supermarkt wohl keinen Fehler vorwerfen. Also zahlt der Kunde, der auch eine Haftpflichtversicherung haben sollte.

Regina3 
Fragesteller
 01.04.2023, 21:15

Und wenn er ohne ist?

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Regina3 
Fragesteller
 01.04.2023, 21:41
@ronalda

Streng genommen ja. Und nur aus Neugier: Wie wäre es bei Minderjährigen?

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ronalda  01.04.2023, 21:44
@Regina3

Daselbe. Es sei denn sie sind unter 7 oder due Eltern haben die Aufsichtspflicht verletzt.

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Regina3 
Fragesteller
 01.04.2023, 21:48
@ronalda

Also müsste ein 8-Jähriger zahlen, der alleine einkauft? Mama schickt ihn am Samstagnachmittag noch kurz Butter holen?

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ronalda  01.04.2023, 21:50
@Regina3

Wenn die Eltern so doof sind und keine Familienhaftpflichtversicherung haben... ja.

Gegenfrage: stell dir vor, jemand macht versehentlich etwas Wertvolles kaputt, das dir gehört. Würdest du dann auf dem Schaden sitzen bleiben wollen?

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Regina3 
Fragesteller
 01.04.2023, 21:52
@ronalda

Natürlich nicht. Aber oftmals geht es doch um die Argumentation der eigenen Seite ...

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Regina3 
Fragesteller
 01.04.2023, 21:56
@ronalda

Dem Betroffenen aber doch ...

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ronalda  01.04.2023, 21:56
@Regina3

Es ist ganz einfach: wer einen Schaden verursacht muss diesen ersetzen.

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Der Kunde. Aber die meisten Supermärkte sind da kulant, weil sie versichert sind. Auch Du als Verursacher könntest Deine Haftpflichtversicherug einbeziehen

Regina3 
Fragesteller
 01.04.2023, 21:16

Und ein Verursacher ohne Versicherung?

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Freaky739  01.04.2023, 21:20
@Regina3

Wird auf dem Schaden sitzen bleiben, oder er weist nach das der Supermarkt "grob fahrlässig" gehandelt hat, zB es so zu deponieren das im Gedränge was daneben gehen kann

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Regina3 
Fragesteller
 01.04.2023, 21:42
@Freaky739

Also zu wenig Abstand von "der Gasse" zum Stapel?

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Regina3 
Fragesteller
 01.04.2023, 21:44
@Freaky739

Muss dieser Abstand auch groß genug sein für stark adipöse Menschen?

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Bei einem Einzelunternehmen wahrscheinlich der Kunde. Bei einem Konzern eher der Laden