Vermieter will vor Auszug Sanierungsarbeiten machen ist das erlaubt während wir in der Wohnung wohnen?

3 Antworten

Ja, wenn Ihr es erlaubt. Sonst nicht.

Oder wenn es so dringend ist, dass damit weiterer Schaden von der Wohnung abgewendet werden kann. (Beispiel Wasserschaden in der drüber liegenden Wohnung führte zu Nässe in Eurer Wohnung. Diese muss getrocknet werden, bevor es zu Schimmelbefall kommt.)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

ChristianLE  07.05.2024, 14:20
Ja, wenn Ihr es erlaubt. Sonst nicht.

So pauschal kann ich das nicht unterschreiben. Letztendlich hat der Mieter ja eine Duldungspflicht für Instandhaltungsmaßnahmen. Es kommt hier darauf an, was saniert werden soll, bzw. wann der Auszug erfolgen soll.

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bwhoch2  07.05.2024, 14:24
@ChristianLE

Ich denke, das habe ich ausführlich erklärt und wenn solche Maßnahmen nur dazu dienen, dass der nachfolgende Mieter direkt nach dem Auszug des bisherigen sofort einziehen kann, ist es ohne weiteres möglich, diese zu untersagen.

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ChristianLE  07.05.2024, 14:29
@bwhoch2
wenn solche Maßnahmen nur dazu dienen, dass der nachfolgende Mieter direkt nach dem Auszug des bisherigen sofort einziehen kann, ist es ohne weiteres möglich, diese zu untersagen.

Das sollte klar sein, aber es gibt eben auch andere Maßnahmen, die nicht mit einer Leerwohnungssanierung zu tun haben und auch nicht so dringend sind, die der Mieter dennoch zu dulden hat-

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bwhoch2  07.05.2024, 14:30
@ChristianLE

Ja, z. B. die Lieferung neuer Fenster, die schon vor Monaten angekündigt war und letztlich das ganze Haus betreffen. Den Fenstertausch müssten die Mieter akzeptieren, auch wenn es zwei Wochen vor ihrem Auszug ist.

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Grundsätzlich gibt es nach § 555a BGB eine allgemeine Duldungspflicht für Instandsetzungsmaßnahmen, die auch besteht, wenn die Wohnung gekündigt ist.

Es kommt hier aber auch auf die Begleitumständen an. Muss die Sanierung unbedingt jetzt vor dem Auszug erfolgen oder hätte diese ggfs. Zeit bis zum Auszug.

Da stellt sich die Frage, wann das Mietverhältnis endet und was konkret in der Wohnung gemach werden soll.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker

Nein, Sie müssen eine Störung nicht dulden.

Vielleicht kommt er Ihnen ja bei der Gesamtmiete mtl. kräftig mit einem Abschlag bis zu Ihrem Auszug entgegen, falls Sie das Geld brauchen können.