Verfassungsschutz Gutachten zur AFD?
Das Gutachten ist inzwischen online geleakt worden, hier ohne paywall davor
Hat sich das Ding schon jemand durchgelesen und kann berichten? Es scheint zumindest so weit man es liest keine geheimdienstlichen Erkenntnisse zu geben sondern sich nur auf öffentlich bekanntes zu beziehen womit das ganze als Verschlusssache extrem fragwürdig ist.
Interessant sind die wirklichen Punkte die eine Erfolgsaussicht haben. Falls jemand sich das ganze schon angetan hat... gibt es Seitentipps die besonders interessant sind?
Vom Grundgefühl her nachdem der Verfassungsschutz schon freiwillig vor Gericht zurückgezogen hat (vorerst) aus IMHO angst dass die einstweilige Anordnung durchgehen konnte und dass der Bericht geheim war trotz nur öffentlicher Datensammlung lässt mich extrem dran zweifeln und ich hoffe nur es hat wirklich irgendwo Substanz.... ansonsten wäre es mal wieder ein Bärendienst gewesen und würde den Trend vorsetzen: die Stärke der AFD ist die Unfähigkeit der anderen.
Wie gesagt, wer Lesestellentipps hat: als her damit :).
2 Antworten
nachdem der Verfassungsschutz schon freiwillig vor Gericht zurückgezogen hat
Das ist falsch. Der Verfassungsschutz verzichtet bis zur gerichtlichen Klärung darauf, die AfD als gesichert Rechtsextrem zu bezeichnen bis zur gerichtlichen Klärung. Das ist was völlig anderes. Zurück gezogen haben die gar nichts.
Zum Leak: Nius... wer weiß, ob das der echte Bericht ist. Aber selbst wenn. Wenn sie öffentlichen Aussagen den Status rechtsextrem belegen ist das doch in Ordnung. Und da kenne ich einige. Das Problem ist ja nicht, dass es rechtsextreme in der Partei gibt. Die gibt es auch in der CDU. Das Problem ist, dass diese Menschen gefördert werden und in hohen Positionen sitzen und sich mit denen auch die Ausrichtung der AfD richtet. Schau dir mal Höcke an. Der ist bereits gesichert rechtsextrem und hat auch vor Gericht verloren. Den setzt die AfD als Kandidat als Miniterpräsident ein. Das macht die Partei zu einer rechtsextremen Partei.
Zurück gezogen haben die gar nichts.
Vorerst zurückgezogen hatte ich geschrieben. Warum man freiwillig zurückzieht in der Regel habe ich bei ErsterSchnee erklärt.
Mir geht es auch nicht um Meinungen (ich stimme zu dass die AFD rechtsextrem ist), sondern um rechtliche Dinge, denn das ganze muss ausreichend belegt sein. Daran zweifle ich, drum will ich mir das Gutachten wenn ich die Zeit finde durchlesen. Es wird viel behauptet und ich traue Politikern nicht wirklich. Insb. halte ich sehr viele davon für Diletanten und weiß dass das was gemacht hat weder hand noch fuß hat. Ein Platzen des ganzen vor Gericht bedeutet die AFD würde damit hausieren gehen und man hätte ihr erneut einen Bärendienst erwiesen. Das ganze darum (Geheimhaltung) lässt mich noch mehr an der Substanz zweifeln, und das ganze als Schnellschuss einer Innenministerin die eh weg ist und damit im Amt auch nichts mehr zu verlieren hat.
Ich bin gespannt, habe aber starke Zweifel. Es ist ja nicht das erste mal dass so was schief geht.... stichwort NPD.
nachdem der Verfassungsschutz schon freiwillig vor Gericht zurückgezogen hat
Das ist ein absolut übliches Vorgehen und hat weder etwas mit dem Verfassungsschutz, der AfD noch irgendwelchen Inhalten zu tun.
Und nein, ich lese mir nicht über 1000 Seiten durch, wenn ich der AfD einfach nur zuhören muss und dann weiß, wie sie zu unserer Verfassung und Demokratie stehen.
„Das Pack erschießen oder zurück nach Afrika prügeln.“ – Dieter Görnert, AfD
„Immerhin haben wir jetzt so viele Ausländer im Land, dass sich ein Holocaust mal wieder lohnen würde.“ – Chatprotokoll Marcel Grauf
„Abschiebung der Antifa nach Buchenwald“ – Mirko Welsch, AfD
„Es ist richtig, Menschen mit schwarzer Hautfarbe auch weiterhin N**** zu nennen.“ –Thomas Seitz, AfD
Holger Stienen, Kreistagsabgeordneter im Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein auf Facebook: „Wir brauchen mal ein paar Jahre einen totalitären Staat alter Prägung, um mit dem Gesocks aufzuräumen und die letzten 10 Jahre Gesetzgebung zu kassieren.“
Das ist ein absolut übliches Vorgehen und hat weder etwas mit dem Verfassungsschutz, der AfD noch irgendwelchen Inhalten zu tun.
Es ist ein übliches vorgehen... und zwar dass der Richter eine Tendenz gibt wie das Urteil bzw. der einstweilige Antrag vermutlich ausgehen wird. Und ist das negativ dann zieht man "freiwillig" zurück. Absolut normaler Vorgang der dann aber in der Konsequenz bedeuten würde dass wenn man nicht zurück gezogen hätte es eine einstweilige Anordnung gegeben hätte. Das sagt dann auch schon einiges fürs Hauptverfahren aus.
Und nein, ich lese mir nicht über 1000 Seiten durch, wenn ich der AfD einfach nur zuhören muss und dann weiß, wie sie zu unserer Verfassung und Demokratie stehen.
Nur wer viele Quellen liest kann sich ein echtes Urteil bilden, alles andere ist Meinung. Und auch wenn es ne Qual wird das zu lesen (vor allem aufgrund der länge), bei wichtigen dingen sollte man wissen wovon man spricht.
Sagt der, der sich selber weigert, es komplett zu lesen...
ich werde es noch lesen, aber über 1000 Seiten mal eben unter der Woche dafür habe ich auch keine Zeit. Und sinn und zweck von gutefrage ist ja durchaus die Informationsbeschaffung.... könnte ja sein dass es schon jemand gelesen hat.
Falsch. Der Verfassungsschutz kennt nur die "Strategie" dieser Rechtsextremen Politik-Sekte. Ist ja nicht so, daß es da keine ErfHrungswerte gäbe... Die AfD würde nun bis zum Abschluß eine Klage nach der anderen starten. Genau das will man damit vermeiden. Nicht, daß man dem keine Chancen einräumen würde, aber man hat weder Lust noch Resourcen, auf Steuerzahlerkosten, zu verschenken für solche Primitiven "auf Zeit spielen" spielchen.Daher wartet man die Hauptverhandlung ab.
sorry, das ist Blödsinn. Die kosten für die einstweilige Anordnung trägt wie üblich der unterlegene und wenn klar ist dass man Gewinnt dann zeiht man durch. Es gibt absolut keinen Grund für dieses vorgehen außer dass man signalisiert bekommen hat dass man vermutlich unterliegt (was die Anordnung angeht). Das ist ein absolut normales Vorgehen. Das komplette Umfeld (kurz vor Amtsabtritt, geheimhaltung, das zurückziehen statt einfach den Antrag auf einstweilige Anordnung kostenpflichtig zurückweisen lassen usw) lässt es sehr schlecht aussehen.
Welch ein Quark. Ist das das nächste AfD-Märchen, nachdem Sacgsen-Märchen, daß Sie keine Einsicht in die Veweise hätten, was aber falsch ist. Sie haben. Hatten und können jederzeit Einsicht nehmen. Nur bekommen Sie nicht das Gutachten, um die V-Leute zu enttarnen und Hetzjagden zu veranstalten, was Sie mit der 2.ten Klage versuchen.
Sicher trägt der unterlegene die Kosten. Und während der 2 Jahre, wo dann gegen jedes Wort geklagt wird, fehlen dann halt Mitarbeiter, weil die kann man ja an jeder Ecke einstellen, nicht? Aber mit Gerichte beschäftigen kennt sich die Sekte ja bestens aus!
Nur bekommen Sie nicht das Gutachten, um die V-Leute zu enttarnen und Hetzjagden zu veranstalten, was Sie mit der 2.ten Klage versuchen.
Das Gutachten wurde geleakt (siehe hauptbeitrag inkl. Link) und es steht eben nichts drin was Relevanz hätte um es als VS zu deklarieren.
nd während der 2 Jahre, wo dann gegen jedes Wort geklagt wird
so funktionieren einstweilige Anordnungen nicht. Das darf 6 Wochen nicht überschreiten. Es wird beantragt, und der Richter erlässt diese oder weist den Antrag zurück. Meist geben Richter in voraus den Parteien hinweise wie die ausfallen könnte, so dass die eine einen Antrag zurückziehen kann oder die andere eben ihrerseits dinge unternehmen kann (wie den Grund für die einstweilige Anordnung zu beseitigen). In dem Fall wurde dieser Grund durch die vorläufige Rücknahme der Einstufung beseitig. So funktioniert das ganze einfach und wenn man diese Prinzipen kennt kann man auch zwischen den Zeilen lesen. Eine einstweilige Anordnung hätte vermutlich erfolgt gehabt und das lässt dann auch Rückschlüsse fürs Hauptverfahren zu.
Du beziehst oder willst es auf den Antrag beziehen. Ich rede aber von immer weiteren Anträgen, mit Hahnebüchenen Grundlagen, wie man schon erleben durfte.
Und, was du meinst, zwischen den Zeilen erlesen zu haben, ist Irrelevant. Es wurde lediglich die Öffentliche Einstufunng ausgesetzt, bis zum entgültigen Urteil. Damit kann die AfD keine Klagelawinen im Vorfeld anstoßen. Nicht mehr und nicht weniger. Es wurde nichts fallen gelassen und es wurde nichts in Gänze beurteilt und schon gar nicht abgewiesen. Die AfD ist erwiesen ein Verdachtsfall und für den Verfassungsschutz - und nicht nur den - erwiesen Rechtsextrem. Dieses hält man erstmal, bis zum Urteil, öffentlich, zurück. Ermittlungstechnisch ändert sich nicht viel, da schon bei Bestätigung des Verdachtsfalls, bereits weitreichender Spielraum vorhanden ist.
Damit kann die AfD keine Klagelawinen im Vorfeld anstoßen.
man kann wegen alles um jedem klagen, und die Abmahnungen wurden ja auch bereits getätigt. Man hat sich auch im Vorfeld nicht öffentlich zurück gehalten sondern Pressekonferenzen gegeben. Warum genau sollte man zu seiner eigenen Einschätzung nicht stehen wenn sie "gesichert" ist? Mögliche Klagen der AFD würden sowiso zurückgestellt werden, nur eben einstweilige Anordnungen nicht, die müssen in 6 Wochen erlassen oder zurückgewiesen werden. Wenn es nur "gesichert" ist, warum nicht einfach der Zurückweisung gelassen zusehen?
hast du ein Beispiel?