Meinung des Tages: Sollte Unfallflucht entkriminalisiert werden?

12 Antworten

Auf eine Meldepflicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

je nach Situation

würde ich bestehen.

Wenn nix unternommen wurde, um den Vorfall "anzuzeigen, mitzuteilen"

je nach Situation

würde es schon als Straftat gewertet werden.

Es sollte mehr situationsabhängig sein.

Hallo,

in dieser politischen Debatte wird es vermutlich um ein bereits in ähnlicher Form bestehendes Unterscheidungsmerkmal hinsichtlich einer Strafverfahrenserleichterung gehen.

Nach der bisherigen Regel kann ja bereits von einer strafrechtlichen Verfolgung abgesehen werden, wenn sich der Schadenverursacher binnen max. 24 Stunden nach der Verursachung selber bei der Polizei meldet, und der Sachschaden dazu "geringfügig" war. Diese Möglichkeit der Selbstanzeige greift aber auch nur dann, wenn der Täter zwischenzeitlich nicht schon durch einen "dritten" ermittelt wurde.

Bislang musste aber auch dann stets immer ein Staatsanwalt, bzw. Gericht entscheiden, ob es zu einem Strafverfahren, bzw. zu einer Verurteilung kommt, oder ob das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

Es bliebe daher erst mal abzuwarten, wo hier entsprechend die konkreten Grenzen gezogen werden wollten zwischen OWi und Straftat. Eine OWi ist letztlich ja auch kein Freifahrtschein, wenn wir uns da mal z.B. den Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze vor Augen halten als ähnliche Herangehensweise.

Mit Gefährdung, oder Sach- / und Personenschaden wird auch daraus ganz schnell statt einer OWi ein Strafverfahren. Aber selbst als OWi wäre das Bußgeld dabei ja schon im mittleren dreistelligen Bereich, und die Schadenersatzansprüche der geschädigten Partei sind auf zivilrechtlichem Wege dort ja auch unangetastet, wenn der Verursacher nicht versichert wäre.

Von daher bleibt es spannend, wie man da künftig anders abgrenzen wollen würde.

LG

Nur teilweise kommt auf die Situation an.

ZItat aus dem verlinkten Artikel:

Als Alternative dazu bringt das Justizministerium nun die Einrichtung einer Meldepflicht und Meldestelle ins Spiel.
Denkbar wäre etwa eine Meldung über eine standardisierte Online-Maske, gegebenenfalls auch mit hochzuladenden Bildern vom Unfallort und Schaden

Diesen Teil finde ich gut. Dieses Wischi-Waschi, was denn unter welchen Umständen eine angemessene Wartezeit sein soll, ist damit obsolet. Man muss sich vor Ort nur noch die 15 Minuten lassen, um die Meldung online auszufüllen und Handybilder hochzuladen, dann kann man weiterfahren.

Kann sogar allen Seiten deutlich Arbeitsaufwand sparen, wenn man's richtig macht (also nicht typisch deutsch in x-facher Verschachtelung).

Bei einer Herabstufung von der Fahrerflucht zur Ordnungswidrigkeit finde ich, dass die Konsequenz für eine Fahrerflucht auf jeden Fall spürbar unangenehmer sein muss, als die Konsequenz für eine ehrliche Schadensmeldung.

Auch werden Ordnungswidrigkeiten weniger engagiert von der Polizei verfolgt als Straftaten... Das dürfte aber durch eine Entschärfung der Fahrerflucht ebenfalls nicht passieren, denn dann würden noch weniger Täter entdeckt.

Unter diesen beiden Voraussetzungen ist mir dann aber herzlich egal, ob man das Kind jetzt als OWi oder als Straftat bezeichnet.

Nein, das ist absoluter Schwachsinn. Geschädigten drohen damit sehr hohe Summen, auf denen sie sitzen bleiben, wenn Sie nicht Vollkasko versichert sind. Und auch da bleiben sie auf der SB und ggf. eine Hochstufung sitzen. Langfristig kann es zu steigenden Versicherungskosten für Kaskoversicherungen führen.

Welch eine Motivation hat man als Unfallverursacher, Schäden korrekt zu melden, wenn man keine ernsthaften Konsequenzen zu fürchten hat, wenn man es nicht tun sollte?

Die Begründeung, dass man damit die Justiz entlasten will ist Unsinn. Damit gesteht man sich nur das eigene Versagen ein. Da gibt es deutlich weniger schlimme Dinge, die man entkriminalisieren könnte