Testament wird gebrochen, was passiert?

6 Antworten

Meiner Meinung nach kann der Senior die Schenkung an sein Kind anfechten, wenn das Haus bereits überschrieben wurde.

Bzw. schlicht das Testament ändern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Meine Meinung:
Noch gehört alles dem Opa, und somit kann man ihn auch nicht ins Pflegeheim stecken, und wenn der Opa schlau ist wird die Schenkung wegen Vertragsbruch und Undank unwirksam und der Sohnemann steht ohne Haus da.

Dann würde die Schenkung rück-abgewickelt, und m.E. könnte man auch noch nachträglich die Kosten für die Nutzung einklagen.

Das ist kein Testament, da der Opa noch lebt und lebte zum Zeitpunkt der Errichtung. Damit ist es allenfalls eine Schenkung bzw. ein Übertragungsvertrag mit diversen Auflagen. Die Folgen der Vertragsbrüchigkeit werden in solchen Verträgen auch immer geregelt. Zum Beispiel können Rückforderungsrechte bestehen.

Solange der Erblasser lebt, kann man nicht von einem Erbe und einem Testament sprechen. Das sind dann Verfügungen zu Lebzeiten.