Testament wird gebrochen, was passiert?
Ein Senior teilt sein Erbe unter seinen Kindern auf. Zwei erhalten einen Geldanteil aus dem Erbe, das andere Kind erhält das Haus "geschenkt" mit der Auflage, dass der alte Mann dort lebenslanges kostenloses Wohnrecht hat und dort stirbt bzw. nie in ein Heim kommt - deswegen bekommt das Kind das Haus auch geschenkt unter der Auflage, dass der Opa daheim gepflegt wird, bis er für immer die Augen schließt und unter keinen Umständen ins Heim kommt.
Das alles wird notariell festgehalten.
Nun ist dem Kind, das den Senior pflegen soll, der Opa aber "lästig" geworden, zumal man nicht bereit ist ihn zu pflegen bzw. weiter arbeiten will, auch zur Selbstverwirklichung. Es steht im Raum, dass er ins Heim soll und damit das Testament gebrochen werden soll.
Dieses Kind wäre auch dann bereit dazu, den Opa abzugeben, wenn die beiden Geschwister dagegen wären wobei es nichts Neues ist, dass die Person über Leichen geht und Streit in der Familie provoziert.
Wie verhält sich so was rechtlich, wenn der notariell festgehaltene letzte Wille "gebrochen" wird? Was passiert dann mit dem Haus?
Und: Kann man als Angehöriger bzw. ebenfalls Begünstigter dagegen doch vorgehen?
6 Antworten
Meiner Meinung nach kann der Senior die Schenkung an sein Kind anfechten, wenn das Haus bereits überschrieben wurde.
Bzw. schlicht das Testament ändern.
Meine Meinung:
Noch gehört alles dem Opa, und somit kann man ihn auch nicht ins Pflegeheim stecken, und wenn der Opa schlau ist wird die Schenkung wegen Vertragsbruch und Undank unwirksam und der Sohnemann steht ohne Haus da.
Dann würde die Schenkung rück-abgewickelt, und m.E. könnte man auch noch nachträglich die Kosten für die Nutzung einklagen.
Das ist kein Testament, da der Opa noch lebt und lebte zum Zeitpunkt der Errichtung. Damit ist es allenfalls eine Schenkung bzw. ein Übertragungsvertrag mit diversen Auflagen. Die Folgen der Vertragsbrüchigkeit werden in solchen Verträgen auch immer geregelt. Zum Beispiel können Rückforderungsrechte bestehen.
Solange der Erblasser lebt, kann man nicht von einem Erbe und einem Testament sprechen. Das sind dann Verfügungen zu Lebzeiten.