Ausschlagserklärung Erbe?
Sohn ist geschieden und hat 2 minderjährige Kinder und hat Erbe wegen Überschuldung abgelehnt. Er hat seine Kinder mit in die notarielle Ausschlagung mit einbezogen. Stimmt es dass seine Ex separat angeschrieben wird und auch erbberechtigt wäre?
3 Antworten
Die Ex ist die Mutter erbberechtigten Kinder? Dann muss sie für diese wohl mit entscheiden. Selbst ist sie nur Erbin, wenn sie in einem Testament bedacht ist. Sage ich mal rechtlich unverbindlich.
Es sind ausschließlich Nachkommen des Erblassers erbberechtigt, außer es wurde Gegenteiliges testamentarisch verfügt.
Allerdings gehe ich "sicher" davon aus, dass auch die sorgeberechtigte Mutter dieser Erbausschlagung zustimmen muss, damit sie rechtverbindlich wird.
frage einen anwalt. GF ist nicht in der lage, rechtskräftig wirksame entscheidungen zu treffen