Tachomanipulation, was tun?
Hallo, ich habe mir vor zwei Wochen einen gebrauchten Mercedes W212 E200 CGI Baujahr 2010 für 8.700 Euro von einem Privatanbieter gekauft. Laufleistung 145.400km, mit Scheckheft.
Letzten Dienstag habe ich das Auto zur örtlichen Mercedes-Werkstatt gebracht, da ich eine Anhängerkupplung nachrüsten lassen und mir dafür einen entsprechenden Kostenvoranschlag einholen wollte.
Jedenfalls wurde ich zwei Tage später darauf hingewiesen, dass in der Servicehistorie beim letzten Werkstattbesuch bereits ein Kilometerstand von über 249.000 Kilometern hinterlegt war.
Das Auto wurde daraufhin gestern in der Werkstatt ausgelesen und es wurde tatsächlich eine Tachomanipulation festgestellt. Der echte Kilometerstand ist 281.755km, worüber ich mir jetzt auch einen schriftlichen Ausdruck mitgeben ließ.
Was kann ich jetzt machen? Kann ich gegen den Verkäufer noch irgendwie vorgehen, obwohl weder Garantie noch Gewährleistung bestehen?
8 Antworten
Aus Deinen Erläuterungen kann ich entnehmen, dass die Tachomanipulation ziemlich klar dem ehemaligen Besitzer zuzuordnen ist.
Wir reden hier von einer Straftat. Mit "gekauft wie gesehen" kann er sich da nicht rausreden.
Setz im die Pistole auf die Brust. Entweder stimmt einer einer Rückabwicklung des Kaufes zu oder Du gehst sofort zur Polizei un zeigst ihn an.
Er kann zweigleisig fahren. Sich das Geld zurückzahlen lassen und trotzdem noch die Anzeige starten. Verdient hätte es der Verkäufer.
Rufe ihn an, zeige ihm das Manipulationsprotokoll von Mercedes, sage ihm, er soll das Fahrzeug zurücknehmen und dir den Kaufpreis sofort erstatten. Wenn er sich darauf einläßt, was nicht zu erwarten ist, dann belasse es dabei und kaufe dir ein anderes Fahrzeug.
Sollte er sich nicht darauf einlassen, würde ich ihm sagen, dass ich jetzt sofort zur Polizei gehen und ihn wegen Betruges anzeigen würde. Das solltest du dann auch tatsächlich tun. Vielleicht wird er dann "gesprächsbereiter" und macht dir ein Angebot (z.B. Kaufpreisminderung).
Glatter Betrug. Du solltest dem Verkäufer mit einer Strafverfolgung "drohen", falls er dir keinen finanziellen Ausgleich anbietet.
Der Kaufvertrag ist somit nichtig und Du kannst das Fahrzeug ohne weiteres zurückgeben oder eine Preisminderung ausmachen.
Weiter kannst Du den Verkäufer wegen Betruges anzeigen.
Ich schließe mich da voll und ganz *ronnyarmin* an. Entscheidend ist ob oder in wie weit der Verkäufer oder allgemein der Händler davon gewusst hat. Wenn er oder die das Fahrzeug schon so Angekauft haben, kannst du denen überhaupt nichts.
Vielmehr ist es so das er oder die sich dann an den ursprünglichen Verkäufer:in wenden müssten da hier bei dem Ankauf schon der Betrug vorlag.
Danke für die Information. Das habe ich dann wohl tatsächlich Überlesen und somit nicht gescheckt.....
Der Vorbesitzer hat das Fahrzeug 11 Monate alt, als ehemaligen Vorführwagen einer Mercedes Niederlassung gekauft. Eigentlich ist es nicht möglich, dass der Betrug zu dem Zeitpunkt schon vorlag
Das wäre in der Tat ziemlich unwahrscheinlich. Wenn es jedoch ein ehemaliger Vorführwagen ist von wem stammen dann die rund 280 TKM auf der Uhr ? Das MB Autohaus wird im Leben nicht so viele Meilen drauf gespult haben.
Eben. Von 2011 bis vor zwei Wochen hatte das Auto nur den einen Vorbesitzer
Also bist du dann jetzt der 3. Besitzer, richtig? Nun, wenn es so ist wie du schreibst dann müsste der 2. Besitzer ja die vielen Kilometer gefahren sein. Was nach dem Fahrzeugalter ja durchaus vorstellbar ist.
Ich würde an deiner Stelle jetzt mal ganz genau in den Kaufvertrag schauen und noch einmal Wort für Wort alles durchlesen. Nicht das da irgendwie was verstecktes untergeschoben wurde.
Dann solltest du den ganzen Schriftkram samt dem Ausdruck der Historie von Mercedes bei dem Verkäufer/Händler aufkreuzen. Das aber nicht alleine. Wenn du das machst nimmst du dir einen Zeugen mit der das dann gesagte im Zweifel bestätigen kann.
In der Folge ist das weitere Vorgehen von dem Verhalten des Verkäufers/Händler abhängig. Sollte die Sache wirklich so sein das im Grunde nur dieser die Manipulation begangen haben kann, sich aber auf nichts einlässt, stellt man eine Strafanzeige wegen Betrug. Das solltest du dann auch unmissverständlich Kommunizieren.
Das ganze muss nur jetzt zackig und zeitnah passieren. Und du solltest zumindest in etwa auf die Reihe kriegen wie viele Kilometer du seit dem Kauf gefahren bist. Idealer Weise hast du das bei der Zulassung vorher der KfZ-Versicherung angegeben.
Anzeigen sollte er ihn so oder so - sonst verkauft er den Wagen an den nächsten Dummen!