Im öffentlichen Dienst ist es schwieriger, nach einer bestandenen Weiterbildung ein Lohn+ zu verhandeln. Das Tarifrecht sieht im engen Rahmen die Möglichkeit zur Zahlung von Zulagen oder einer Stufenvorweggewährung (Stufe 3 statt 1 oder so) vor. Die Chancen direkt nach dem Abschluss sofort mehr Geld zu bekommen sind nicht sehr groß. In manchen Behörden dürftest Du mit Deinem Verhandeln auch negativ auffallen, weil solche Verhandlungen im öffentlichen Dienst untypisch sind.

Du bist wahrscheinlich Berufsanfänger. Mit so einer Zusatzqualifikation wird es Dir leichter gelingen, Dich in Deinem langen Berufsleben auf bessere Stellen zu bewerben. Sieh diese Weiterbildung als Investition in die Zukunft an. Der Fachkräftemangel ist auf Deiner Seite

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es sind bei dem Motor nicht die Ölabstreifringe. Die sind erst bei späteren Modellen problematisch (kannst Du alles googlen, falls Du mir nicht glaubst). Dein Motor ist bekannt für seine Schäden am Rumpfmotor. Die Kolben ziehen Riefen ind die Zylinderlaufflächen, durhc die dann Öl in den Brennraum kommt und verbrennt. Das kriegst Du nicht mehr reparariert. Dafür braucht es einen neuen Motor.

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Wer sich Gedanken um die Spritkosten machen muss, sollte von so einem Auto Abstand nehmen.

Bei einem Fahranfänger werden Versicherungskosten von > 2.000 € im Jahr anfallen. Als Gebrauchtwagenkäufer werden Dich die Werkstattkosten killen.

Inspektionskosten: 3.000, - 5.000,- €

neue Reifen: >2.000,- €

neue Bremsen 1.500 - 2.000,- € pro Achse

und wenn dann noch etwas kaputt ist, wird es erst richtig teuer. Werkstattrechnungen von über 5.000,- € sind bei solchen Autos eher die Regel.

Wenn Du wirklich Interesse an der Materie hast, empfehle ich Dir den Youtubekanal von Motoren-Zimmer. Der repariert beruflich solche Autos.

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Du musst prinzipiell alles putzen. Die Plastikoberflächen (Amaturenträger, Seitenteile, Sitzverkleidungen) würde ich mit einem Plastikreiniger angehen. Die Polster musst Du mit einem Polsterreiniger sauber machen.

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Auch wenn ich die Marke Mazda mag, kann ich Dir von Deinem Vorhaben Grundsätzlich nur abraten.

Ich halte es für völligen Wahnsinn, sich in so jungen Jahren in dieser Höhe für den Kauf eines Autos zu verschulden. Für die 12.000,- € zahlst Du am Anfang schon Zinsen in Höhe von 600,- €!

Der Wagen ist nicht verkehrt, aber jetzt schon prinzipiell veraltet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich so ein Auto in 5 Jahre noch gut verkaufen lässt. Mit 122 PS ist der nicht sehr flott, verbraucht aber ganz ordentlich Sprit. Er ist klein und damit unpraktisch. Der Automarkt erlebt gerade einen krassen Wandel. Wenn die Hersteller wirklich günstige E-Autos auf dem Markt bringen und der Spritpreis durch die CO2-Abgabe weiter steigen, wird der Wagen irgendwann fast unverkäuflich.

Gib weniger Geld aus oder kauf Dir einen Wagen, der mehr Zukunft hat und Dich durch besondere Spritspartechnik finanziell entlastet.

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Wertverlust vorherzusagen ist schwierig. Die Autos sind aufgrund hoher Nachfrage und den Lieferkettenproblemen der letzten Jahre gegenwärtig recht teuer. Da diese "Probleme" (bald) nicht mehr existieren, dürften die Gebrauchtwagenpreise in der nächsten Zeit aber stärker fallen.

Bei 20K gehe ich davon aus, dass Du Dir einen Verbrenner kaufen willst. Diese Technik ist veraltet und wird unter den weiter steigenden Preisen für Energie (CO2-Abgabe) zudem im Preis fallen.

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Ja, die Leistungsabgabe kann bei den meisten Wallboxen reduziert werden. Das muss aber vom Handwerker eingestellt werden.

Es gibt auch Wallboxen, die die Leistung automatisch reduzieren, wenn die Sonne mal hinter einer Wolke verschwindet.

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Der 1.6 TDI ist recht solide. Die Laufkultur ist zwar zum Weglaufen, aber er ist sparsam. Der Motor gehört zu den Schummeldieseln. Das verkorkste Update solltest Du ggf. wieder runterschmeißen lassen.

Achte darauf, dass der Zahnriemen gemacht wurde. Der ist offziell erst nach 210 Tkm fällig. Ein früherer Tausch ist aber nicht verkehrt.

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Ein serienmäßiger E92 ist ein ganz normales Auto, dass für keine Straße zu tief ist. Auch ohne Heckantrieb liegt dieses Auto sicher auf der Straße. Bei viel Schnee auf der Straße ist der Heckantrieb nicht optimal, aber Allrad frisst (auch im Sommer) Motorleistung und Sprit (1 Liter Mehrverbrauch sind denkbar). Allrad ist eigentlich nicht zu empfehlen.

Solange Du nicht in einer Großstadt lebst, sollte die Fahrzeuglänge kein Problem sein. Manche Autofahre ecken auch mit dem kleinsten Auto an. Parksensoren sollte er aber haben.

Ein Coupé kostet deutlich mehr, als die viertürige Limosine und ist im Alltag unpraktischer (Freunde mitnehmen, die Sporttasche auf dem Rücksitz).

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Aus Deinen Erläuterungen kann ich entnehmen, dass die Tachomanipulation ziemlich klar dem ehemaligen Besitzer zuzuordnen ist.

Wir reden hier von einer Straftat. Mit "gekauft wie gesehen" kann er sich da nicht rausreden.

Setz im die Pistole auf die Brust. Entweder stimmt einer einer Rückabwicklung des Kaufes zu oder Du gehst sofort zur Polizei un zeigst ihn an.

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Das sieht sehr merkwürdig aus. Da der Fehler reproduzierbar ist, solltest Du das von einer Werkstatt checken lassen.

Das Ruckeln alleine könnte auch vom Antriebsstrang kommen, aber in Kombination mit dem hohen Spritverbrauch würde ich auf ein Problem mit dem Motor tippen. Die Benzinpumpe fördert den Sprit an den Motor, wo er mit hohem Druck (> 1.000 bar) eingespritzt wird. Nicht benötigter Sprit wird zurück an den Tank gefördert.

Ich tippe auf Probleme im Einspritzsystem. Wenn der notwendige Druck nicht erreicht wird oder die Rückförderung an den Tank nicht gelingt, fängt der Wagen an zu ruckeln und verbraucht mehr. Diese Hochdruckeinheit zu tauschen wird nicht ganz billig (1-2 T€). Es könnte aber auch sein, dass einzelne Einspritzdüsen defekt sind. Das hätte einen ähnlichen Effekt und ist auch teuer zu reparieren. Beide Defekte sind bei Dieselmotoren mit höherer Laufleistung recht häufig.

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  1. Angebot und Nachfrage. Der Grundstücksbesitzer kann auch 10 Mio. € verlangen.
  2. Vertragsfreiheit. Er muss auch nicht für den angegebenen Preis an Dich verkaufen. Wenn ihm Deine Nase nicht gefällt, kann er das auch lassen.
  3. Grundstück = unbebaut; hier liegt aber mit der Pflasterung eine Bebauung vor, die natürlich auch einen Wert hat.
  4. Der Bodenrichtwert ist - wie gesagt - nur ein RICHTWERT. Die tatsächlichen Grundstückseigenschaften lassen auch eine höhrere oder niedrigere Bewertung zu.
  5. Es gibt kein Gesetz, das Dir einen Anspruch auf den Erwerb zum Bodenrichtwert einräumt. Du kannst Dich auch nicht auf den BRW berufen. Es ist nur ein Anhaltspunkt.
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Das ist quatsch. Tüv-Prüfer müssen ihren Prüfdienst entsprechend den Vorgaben machen. Dass die Prüfer einen ordentlichen Job machen, muss überwacht werden.

Im Rahmen dieser Überwachung wird mit Kennzahlen gearbeitet. Wenn - angenommen - durchschnittlich 20 % der Fahrschüler durchfallen und bei einem Prüfer aber nur 5 % durchfallen, spricht man von einer statistischen Auffälligkeit. Diese könnte Anlass für eine Überprüfung des Prüfers führen. Ist er zu lasch, lässt er sich bestechen oder hatte er einfach nur viele gute Fahrschüler? Eine Vorgabe, eine bestimmte Anzahl von Prüflingen durchfallen zu lassen, ist das aber nicht!

Presse und Internet machen aus solchen internen Hinweisen zur Untersuchung statistischer Auffälligkeiten gerne mal eine Superverschwörung, wenn es gerade nichts anderes zu berichten gibt.

Du brauchst also nicht wütend sein, denn Du bist durchgefallen, weil Du es nicht kannst :-).

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Die Bundeswehr hat eigene Ärzte und ist daher wahrscheinlich darauf eingerichtet diese Untersuchungen selbst durchzuführen. Bemühungen, die Untersuchung bei der Bundeswehr zu umgehen, dürften dort sauer aufstoßen.

Es geht auch dort um ein Beamtenverhältnis auf Widerruf, das nach den 3 Jahren duales Studium automatisch endet und während dieser Zeit ebenfalls beendet werden kann. Die Bundeswehr geht also dasssebe geringe Risiko ein, wie die Kommune, die Dich ja bereits einstellen wollte. Ein anderes Ergebnis ist nicht zu erwarten.

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Hallo bekomme jetzt endlich einen Benz.

Du bist bestimmt ein netter Kerl und ich möchte Dir Dein Auto nicht schlecht machen. Aber: Wer glaubt sich mit einem 22 Jahre alten Auto, das schon im Neuzustand optischer und technischer Mist war, über andere erheben zu können, weil es ja ein BENZ ist, der ist nur peinlich!

Der Wagen kann 1.000 kg ziehen. Das reicht nur für ganz kleine Wohnanhänger. Schüttgüter kannst Du damit auch nicht ziehen und für das Gespann aus dem Wagen und einem Anhänger mit der zulässigen Gesamtmasse brauchst Du auch keinen Führerschein der Klasse BE.

Auch wenn es eher ein sportliches Fahrzeug ist geht das habt ihr Erfahrung?

Ich hoffe zu bist ironisch, wenn Du die Sportlichkeit des Fahrzeuges betonst.

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Die Antworten hier waren bisher alle falsch.

Es kommt häufiger vor, dass Ausbildungen aus betrieblichen Gründen nicht fortgesetzt werden können. In Deinen Fall ist das besonders tragisch. Häufiger sind Insolvenzen.

Wenn die Ausbildung im Betrieb nicht fortgesetzt werden kann, wird üblicherweise mithilfe des Jobcenters ein anderer geeigneter Ausbildungsbetrieb gesucht, in dem Du Deine Ausbildung abschließen kannst. Das Jobcenter übernimmt dabei i.d.R. Dein Ausbildungsgehalt. Vielleicht solltest Du Dich dort schon mal erkundigen.

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Der Einheitswert bezieht sich auf die Bausubstanz und ist die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung (Grundsteuer) und auch für die Versicherung. Der Einheitswert hat nichts mit dem tatsächlichen Wert zu tun.

Der Geschäftswert trifft eine Aussage über den Wert des Unternehmens (Gewinnerwartung etc.).

Der Verkehrswert ist der Wert, den Grundstück, Gebäude und Sachanlagen im "üblichen Geschäftsverkehr" an Verkaufspreis erzielen können. Das ist also der tatsächliche Wert.

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Der Betriebsübergang hat nichts mit Dir zu tun. Den musst Du als "neue Station" in Deinem Wirken nicht erwähnen.

Du hast die Ausbildung noch in der GmbH gemacht und während Deiner Anstellung hat sich die Gesellschaftsform geändert?

Dann wäre es denkbar zu Schreiben

"Ausbildung bei Beispiel GmbH"

"Tätigkeit von Datum bis heute bei Beispiel GmbH und Co.KG, früher Beispiel GmbH"

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Du zahlst als Beamter natürlich auch Steuern und Soli. Bei einem ledigen Beamten wären das ca. 300 € (hängt natürlich von Faktoren wie Steuerklasse etc. ab).

Von den 1.800,- € netto muss dann aber noch die privaten Krankenversicherung bezahlt werden. Die Höhe der Monatsbeiträge hängt auch von vielen Faktoren ab, dürfte sich aber zwischen 150 und 250,- € bewegen. Nimmt man den Mittelwert an, hat man 1.600,- € netto.

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