Stimmt es, dass wenn in Deutschland der Kriegszustand ausgerufen würde, keine Wahlen stattfinden und die derzeitige Regierung nicht gewechselt werden darf?

3 Antworten

Lässt sich alles einfach herausfinden durch Lektüre von Art. 115h GG. Während des Verteidigungsfalles wird nicht gewählt. Aber es kann jederzeit ein neuer Bundeskanzler gewählt werden, dann gibt es auch eine neue Regierung.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 115h 
(1) Während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. Die im Verteidigungsfalle ablaufende Amtszeit des Bundespräsidenten sowie bei vorzeitiger Erledigung seines Amtes die Wahrnehmung seiner Befugnisse durch den Präsidenten des Bundesrates enden neun Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. Die im Verteidigungsfalle ablaufende Amtszeit eines Mitgliedes des Bundesverfassungsgerichtes endet sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles.
(2) Wird eine Neuwahl des Bundeskanzlers durch den Gemeinsamen Ausschuß erforderlich, so wählt dieser einen neuen Bundeskanzler mit der Mehrheit seiner Mitglieder; der Bundespräsident macht dem Gemeinsamen Ausschuß einen Vorschlag. Der Gemeinsame Ausschuß kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt.
(3) Für die Dauer des Verteidigungsfalles ist die Auflösung des Bundestages ausgeschlossen.

Auf Hochdeutsch bedeutet das:

  • Im verteidigungsfall kann weder der Bundestag aufgelöst noch der Bundespräsident und das Beundesverfassungsgericht abgesetzt / neu gewählt werden.
  • Sollte der Bundeskanzler "verloren" gehen (warum auch immer), muss der Bundespräsident einen Vorschlag machen und und der gemeinsame Ausschuß (nicht der Bundestag) wählt den Bundeskanzler.

Sprich: Sollte in der Amtszeit der Ampel der Verteidigungsfall ausgerufen werden (den Kriegsfall gibt es nicht in der BRD, man geht immer von einem Angriff auf die BRD aus) bleiben alle Regierenden im Amt! Olaf Scholz kann abgesetzt werden, Frank Walther Steinmeyer nicht!

Woher ich das weiß:Recherche
Von Experte Rollerfreake bestätigt

ja .. das ist u.a. im Artikel 115h des Grundgesetzes geregelt

(3) Für die Dauer des Verteidigungsfalles ist die Auflösung des Bundestages ausgeschlossen.