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Ich finde es lächerlich, Leute wegen Worten anzuzeigen.

Würde ich jeden anzeigen, der mich im Internet beleidigt, würde ich außer Leute anzeigen nichts anderes mehr machen.

Mit der Zeit entwickelt man in der Regel ein Dickes Fell und gerade als Politiker sollte man über solchen Sachen stehen.

LG


vanOoijen  04.06.2025, 17:21
In der jetzt vom Amtsgericht getroffenen Entscheidung wurde der 65-Jährige hinsichtlich des Waffendelikts freigesprochen. Nach Angaben des Gerichts konnte ihm nicht nachgewiesen werden, dass er von einem Gewehr, das in seiner Garage gefundenen worden war, gewusst habe.

Waffendelikt wurde mitverhandelt. Klingbeil oder Beauftragte von ihm haben den Mann gar nicht angezeigt, sondern irgendwer anders. Und Geldstrafe auf Bewährung heißt der muss das erstmal gar nicht zahlen, sondern nur im Wiederholungsfall.

ist das nicht zu streng?

Geldstrafe auf Bewährung ist das mildeste Urteil, das ein Gericht überhaupt fällen kann. Erst wenn er sich nochmal was zu schulden kommen lässt, muss er bezahlen, Vorerst ist es umsonst.

Das Urteil ist absolut gerechtfertigt!

Lars Klingbeil mag ich persönlich überhaupt nicht, er ist mir absolut unsympathisch, als Mensch und als Politiker.... trotzdem würde ich niemals eine solche Beleidigung tolerieren. Wo würde das hinführen, wenn sowas nicht geahndet werden würde. Die Strafe könnte ruhig noch höher sein, damit derartige Beleidigungen künftig unterbleiben.

Bei dem kam wohl einiges zusammen und der hatte ja auch noch einen illegalen Waffenbesitz. Und dann hängt es natürlich auch immer davon ab, wie und wo und in welchem genauen Wortlaut das geäußert wurde.

Generell muss sowas unter Meinungsfreiheit fallen.

Als direkte Ansprache ist es allerdings eine Beleidigung und bleibt auch eine.

Er war daraufhin wegen Beleidigung angezeigt worden, jedoch nicht von Klingbeil oder einem Vertreter, wie es hieß

Falls das stimmt, wäre eine Verfolgung und Verurteilung nur bei besonderem öffentlichen Interesse möglich. Das finde ich dann definitiv übertrieben.


Asporc  04.06.2025, 15:34
Falls das stimmt, wäre eine Verfolgung und Verurteilung nur bei besonderem öffentlichen Interesse möglich.

Du meinst so als wenn man den leiter einer der bedeutensten Deutschen Parteien beleidigt hätte ? So ein öffentliches Interesse ?

grandy52  04.06.2025, 16:17
@Asporc

Kannst ja gerne mal eine repräsentative Umfrage starten, wie sehr sich die Öffentlichkeit dafür interessiert, dass der Mann das gesagt hat. Wäre sicherlich interessant.