Sollte ich gegenüber Polizei schweigen (Strafrecht)?

3 Antworten

Ich beauftrage einen Strafrechtsanwalt, der das Ganze klärt und es kommt vermutlich zur Einstellung. Problem: Kostet mich 1500€

Das ist Unsinn. Erstens bist du im Strafrecht nicht verpflichtet, dich an einen Rechtsanwalt zu wenden – du kannst dich durch jede Person mit ausreichenden juristischen Kenntnissen vertreten lassen. Zweitens ist auch dein Preis unrealistisch. Ein Rechtsanwalt, der nach RVG mit der Regelgebühr abrechnet, kostet dich im Ermittlungsverfahren € 365,-- zzgl. USt. und Pauschale für Postsendungen und Telekommunikationskosten (RVG VV 4100/4101, 4104/4105).

Sollte ich bei der Vorladung der Polizei schweigen

Du solltest zur Vorladung als Beschuldigter gar nicht erst erscheinen. Eine Verpflichtung besteht nur bei Vorladung von der StA, eine Vorladung der Polizei ist nicht bindend. Zur Sache einlassen sollte man sich immer erst, nachdem man Einsicht in die Ermittlungsakte hatte, im Idealfall auch erst nach Rücksprache mit einem Verteidiger. Auch in diesem Fall im Übrigen nicht mündlich bei der Polizei sondern schriftlich gegenüber der StA.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)
Kanon027 
Fragesteller
 05.05.2024, 10:40

„Zweitens ist auch dein Preis unrealistisch“ hatte zwei kostenlose Erstberatungen mit Anwälten spezialisiert auf Strafrecht. Der erste meinte etwa 1200€ + Auslagen. Der zweite meinte 1800€ käme gut hin. Ungefähr 400€ wären perfekt, würde direkt einen Anwalt beauftragen lassen.

“Du solltest zur Vorladung als Beschuldigter gar nicht erst erscheinen. Eine Verpflichtung besteht nur bei Vorladung von der StA, eine Vorladung der Polizei ist nicht bindend“ ich weiß. Meine Befürchtung ist, dass ich schweige, aber der Schläger und seine Frau eine unwahre Aussage machen und die StA oder der Richter ohne mich erneut zu fragen ein Strafbefehl erlassen.

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ruhrgur  05.05.2024, 10:50
@Kanon027
mit Anwälten spezialisiert auf Strafrecht

Einen Anwalt der nur "spezialisiert" auf Strafrecht ist, solltest du sowieso nicht mandatieren (Spezialist != Fachanwalt).

Ungefähr 400€ wären perfekt, würde direkt einen Anwalt beauftragen lassen

In diesem Fall müsstest du einfach nachfragen, wie abgerechnet wird. Auf Honorarbasis wird es natürlich deutlich teurer als vom RVG vorgeschrieben, es gibt aber durchaus genug gute Anwälte, die sich dennoch nicht auf Honorarbasis vergüten lassen.

der Richter ohne mich erneut zu fragen ein Strafbefehl erlassen

Generell ist es ja auch ratsam sich zur Sache einzulassen, aber wie gesagt erst, nachdem man Einsicht in die Ermittlungsakte hatte. Ein Strafbefehl wird im Übrigen auch nicht einfach so erlassen, du kannst im Zweifel Einspruch gegen diesen einlegen, woraufhin ein Termin zur mündlichen Hauptverhandlung anberaumt wird.

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Kanon027 
Fragesteller
 05.05.2024, 11:01
@ruhrgur

„Einen Anwalt der nur "spezialisiert" auf Strafrecht ist, solltest du sowieso nicht mandatieren (Spezialist != Fachanwalt).“ - Nicht? Mir wurde von einer Bekannten, die im 4. Semester Jura studiert, empfohlen, keinen allgemeinen Rechtsanwalt sondern einen spezialisiert auf Strafrecht zu mandatieren.

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ruhrgur  05.05.2024, 11:14
@Kanon027

Jemand der sich nur "Spezialist" nennt, hat in aller Regel keine besondere Fachkompetenz. Jeder Rechtsanwalt der Mandate aus dem Bereich Strafrecht annimmt darf sagen dass er auf Strafrecht spezialisiert ist, unabhängig davon wie gut er sich tatsächlich mit dem Thema auskennt. Achten solltest du auf die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht, diese ist geschützt.

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Kanon027 
Fragesteller
 05.05.2024, 11:19
@ruhrgur

Entschuldige, aber ich komme nicht ganz mit. Ist ein Anwalt spezialisiert auf Strafrecht nicht ein Fachwanwalt für Strafrecht? Ich meine ja letzteres.

Aber danke für deinen Tipp. Ich würde dann nach anderen Anwälten suchen, die eventuell billiger sind

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ruhrgur  05.05.2024, 11:21
@Kanon027

Schauen solltest du wie gesagt nach einem Fachanwalt. Alle sonstigen Bezeichnungen (Spezialist, Experte, spezialisiert auf..., etc.) haben nur wenig Aussagekraft.

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Kanon027 
Fragesteller
 05.05.2024, 11:34
@ruhrgur

Danke dir. Ich sehe oben, dass du als "Erfahrung als Wahlverteidiger" angegeben hast. Kennst du eventuell einen Fachwanwalt für Strafrecht, der nach RVG berechnet?

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ruhrgur  05.05.2024, 11:35
@Kanon027

Tut mir leid, aber über gutefrage würde ich keine Rechtsanwälte empfehlen, insbesondere keine die ich persönlich kenne. Das wäre gemäß den Richtlinien hier sowieso nicht erlaubt.

Schaue am besten einfach nicht auf Google und co. nach, sondern schnapp dir die Liste von deiner zuständigen Rechtanwaltskammer und telefoniere dort ein paar Namen ab.

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Falls ich eine Vorladung zur Anhörung von der Polizei bekomme, habe ich 2 Wahlen

Entscheide Dich für Nummer 2. Erst wenn die Anklage kommt gehtst Du damit zu einem Anwalt. Den musst Du auch noch nicht bezahlen, das musst Du erst dann wenn Du verurteilt worden bist.

Du bist nicht verpflichtet Dich selbst zu belasten - es ist immer ratsam keine Angaben zu machen, nichts zu unterschreiben und dies einem Fachanwalt zu überlassen. Dieser wird Dich vertreten und zuerst Akteneinsicht anfordern und dann die beste Strategie erarbeiten, um Dich optimal vertreten zu können.

Kanon027 
Fragesteller
 04.05.2024, 23:01

Würde dich bitten, die Frage komplett zu lesen. Es geht nur um den Zeitpunkt, bei dem ich einen Anwalt beauftrage

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Cclass  04.05.2024, 23:03
@Kanon027

DIe Möglichkeit 1. Je nach Sachlage und Fachanwalt besteht die Möglichkeit, dass ss gar nicht erst zur Anklage kommt und das Verfahren unter Geldauflage oder ähnlichen Aspekten eingestellt werden kann.

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