Sollte ich gegenüber Polizei schweigen (Strafrecht)?
Hallo, es geht um den Fall, zu dem ich hier bereits eine Frage gestellt habe: https://www.gutefrage.net/frage/ich-wurde-geschlagen-6
Ich bin stark davon überzeugt, dass ich aus Notwehr gehandelt habe. Ich habe als Zeugen den Fahrer des Wagens (Familienmitglied und gleichzeitig Beschuldigter) sowie meine Tante und meine Großeltern, die meine Hilfeschreie hörten jedoch nicht rechtzeitig runterkommen können, da sie beide beim Gehen auf Hilfe angewiesen sind. Zudem habe ich Atteste, die meinen Verletzungen am Hinterkopf und Rücken beweisen (sollte meiner Ansicht nach beweisen, dass ich geschlagen wurde, ohne mich wehren zu können. Schließt bei dem Schläger also Notwehr aus).
Falls ich eine Vorladung zur Anhörung von der Polizei bekomme, habe ich 2 Wahlen
- Ich beauftrage einen Strafrechtsanwalt, der das Ganze klärt und es kommt vermutlich zur Einstellung. Problem: Kostet mich 1500€
- Ich warte auf eine Anklage, beauftrage dann einen Anwalt, dem ich in dem Fall etwa 2400€ zahle. Bekomme das Geld jedoch bei einem Freispruch zurück.Problem: Bei Niederlage muss ich Anwalt und Gericht zahlen (um die 4000€). Jedoch, gehe ich aufgrund der Fakten aus, dass ein Freispruch sehr wahrscheinlich ist. Das größte Problem bei dieser Variante ist, dass der Schläger seine Frau bei sich hatte. Ich befürchte, dass falls es vor Ort keime Kameras gab, das Paar lügt und die Lügen der Frau als Zeuge trotzdem als Wahrheit angenommen werden.
Deshalb meine Frage: Sollte ich bei der Vorladung der Polizei schweigen, kommt dann anhand vorhandener Fakten direkt ein Strafbefehl oder wird eine Anklage erhoben und ich werde erneut nach Erhebung der Anklage gefordert, auszusagen. Im Falle von letzterem könnte ich wie bereits gesagt alles über einen Anwalt klären und später mein Geld (oder zumindest den Großteil) zurückbekommen
3 Antworten
Ich beauftrage einen Strafrechtsanwalt, der das Ganze klärt und es kommt vermutlich zur Einstellung. Problem: Kostet mich 1500€
Das ist Unsinn. Erstens bist du im Strafrecht nicht verpflichtet, dich an einen Rechtsanwalt zu wenden – du kannst dich durch jede Person mit ausreichenden juristischen Kenntnissen vertreten lassen. Zweitens ist auch dein Preis unrealistisch. Ein Rechtsanwalt, der nach RVG mit der Regelgebühr abrechnet, kostet dich im Ermittlungsverfahren € 365,-- zzgl. USt. und Pauschale für Postsendungen und Telekommunikationskosten (RVG VV 4100/4101, 4104/4105).
Sollte ich bei der Vorladung der Polizei schweigen
Du solltest zur Vorladung als Beschuldigter gar nicht erst erscheinen. Eine Verpflichtung besteht nur bei Vorladung von der StA, eine Vorladung der Polizei ist nicht bindend. Zur Sache einlassen sollte man sich immer erst, nachdem man Einsicht in die Ermittlungsakte hatte, im Idealfall auch erst nach Rücksprache mit einem Verteidiger. Auch in diesem Fall im Übrigen nicht mündlich bei der Polizei sondern schriftlich gegenüber der StA.
LG
mit Anwälten spezialisiert auf Strafrecht
Einen Anwalt der nur "spezialisiert" auf Strafrecht ist, solltest du sowieso nicht mandatieren (Spezialist != Fachanwalt).
Ungefähr 400€ wären perfekt, würde direkt einen Anwalt beauftragen lassen
In diesem Fall müsstest du einfach nachfragen, wie abgerechnet wird. Auf Honorarbasis wird es natürlich deutlich teurer als vom RVG vorgeschrieben, es gibt aber durchaus genug gute Anwälte, die sich dennoch nicht auf Honorarbasis vergüten lassen.
der Richter ohne mich erneut zu fragen ein Strafbefehl erlassen
Generell ist es ja auch ratsam sich zur Sache einzulassen, aber wie gesagt erst, nachdem man Einsicht in die Ermittlungsakte hatte. Ein Strafbefehl wird im Übrigen auch nicht einfach so erlassen, du kannst im Zweifel Einspruch gegen diesen einlegen, woraufhin ein Termin zur mündlichen Hauptverhandlung anberaumt wird.
„Einen Anwalt der nur "spezialisiert" auf Strafrecht ist, solltest du sowieso nicht mandatieren (Spezialist != Fachanwalt).“ - Nicht? Mir wurde von einer Bekannten, die im 4. Semester Jura studiert, empfohlen, keinen allgemeinen Rechtsanwalt sondern einen spezialisiert auf Strafrecht zu mandatieren.
Jemand der sich nur "Spezialist" nennt, hat in aller Regel keine besondere Fachkompetenz. Jeder Rechtsanwalt der Mandate aus dem Bereich Strafrecht annimmt darf sagen dass er auf Strafrecht spezialisiert ist, unabhängig davon wie gut er sich tatsächlich mit dem Thema auskennt. Achten solltest du auf die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht, diese ist geschützt.
Entschuldige, aber ich komme nicht ganz mit. Ist ein Anwalt spezialisiert auf Strafrecht nicht ein Fachwanwalt für Strafrecht? Ich meine ja letzteres.
Aber danke für deinen Tipp. Ich würde dann nach anderen Anwälten suchen, die eventuell billiger sind
Tut mir leid, aber über gutefrage würde ich keine Rechtsanwälte empfehlen, insbesondere keine die ich persönlich kenne. Das wäre gemäß den Richtlinien hier sowieso nicht erlaubt.
Schaue am besten einfach nicht auf Google und co. nach, sondern schnapp dir die Liste von deiner zuständigen Rechtanwaltskammer und telefoniere dort ein paar Namen ab.
Falls ich eine Vorladung zur Anhörung von der Polizei bekomme, habe ich 2 Wahlen
Entscheide Dich für Nummer 2. Erst wenn die Anklage kommt gehtst Du damit zu einem Anwalt. Den musst Du auch noch nicht bezahlen, das musst Du erst dann wenn Du verurteilt worden bist.
Du bist nicht verpflichtet Dich selbst zu belasten - es ist immer ratsam keine Angaben zu machen, nichts zu unterschreiben und dies einem Fachanwalt zu überlassen. Dieser wird Dich vertreten und zuerst Akteneinsicht anfordern und dann die beste Strategie erarbeiten, um Dich optimal vertreten zu können.
Würde dich bitten, die Frage komplett zu lesen. Es geht nur um den Zeitpunkt, bei dem ich einen Anwalt beauftrage
„Zweitens ist auch dein Preis unrealistisch“ hatte zwei kostenlose Erstberatungen mit Anwälten spezialisiert auf Strafrecht. Der erste meinte etwa 1200€ + Auslagen. Der zweite meinte 1800€ käme gut hin. Ungefähr 400€ wären perfekt, würde direkt einen Anwalt beauftragen lassen.
“Du solltest zur Vorladung als Beschuldigter gar nicht erst erscheinen. Eine Verpflichtung besteht nur bei Vorladung von der StA, eine Vorladung der Polizei ist nicht bindend“ ich weiß. Meine Befürchtung ist, dass ich schweige, aber der Schläger und seine Frau eine unwahre Aussage machen und die StA oder der Richter ohne mich erneut zu fragen ein Strafbefehl erlassen.