Sicherungskasten?

Wiesel  09.06.2025, 13:21

Kannst Du in Erfahrung bringen, von wann das Haus ist? (Bzw ob es eine Nachbesserung der Elektrik gab)

Ivonne2610 
Beitragsersteller
 09.06.2025, 13:27

Das Haus ist von 1962

Und ich habe keine keramiksicherungen

Blumenacker  09.06.2025, 15:15

Wann fliegt die Sicherung raus? Waschmaschine? Spülmaschine? Staubsauger? Küchengerät?

Ivonne2610 
Beitragsersteller
 10.06.2025, 10:12

Immer dann wenn Waschmaschine und spülmaschine läuft

4 Antworten

Da gilt leider vor allem "Gemietet wie besichtigt".

Wenn Du Wert darauf legst mehr als Herd, Staubsauger und Bügeleisen betreiben zu können, dann hättest Du das bei der Besichtigung der Wohnung beachten müssen und Dir eine andere Wohnung suchen.

Die elektrische Anlage hat Bestandsschutz und ein FI war damals nicht vorgeschrieben. 1964 gab es ja noch nicht mal einen FI im modernen Sinne!

Wenn Du zu viele Geräte gleichzeitig betreibst und die Sicherungen brennen durch, dann ist das Deine eigene Schuld.

Du hast aber Anspruch darauf, dass die elektrischen Anlagen den damaligen Vorschriften entsprechen und "Sicher" sind. Der Vermieter ist verpflichtet das mit einem E-Check zu belegen.

Das bedeutet, dass Du vom Vermieter einen E-Check verlangen kannst und der Vermieter die Kosten dafür übernimmt. Werden dabei Mängel gefunden, müssen die umgehend auf Kosten des Vermieters behoben werden.

Und wenn da größere und viele Reparaturen nötig sind, erlischt der Bestandsschutz und das ganze elektrische System muss saniert werden.

Das ist also sozusagen Deine einzige Chance ein "Upgrade" zu bekommen - oder halt eine andere Wohnung suchen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ivonne2610 
Beitragsersteller
 10.06.2025, 00:15

Als ich den Mietvertrag unterschrieben habe gab es keine Steckdosen und auch noch nicht einmal überall einen Schalter das wurde alles gemacht und der stromkasten ausgetauscht also konnte ich es nicht testen

Commodore64  10.06.2025, 02:27
@Ivonne2610

Dann hättest Du nachfragen müssen. Theoretisch hättest Du die Wohnung ohne Steckdosen gemietet.

Ivonne2610 
Beitragsersteller
 10.06.2025, 14:12
@Commodore64

Nein hätte ich nicht da mir gesagt wurde das das noch alles erneuert und angebracht wird

Commodore64  11.06.2025, 21:42
@Ivonne2610

Rechtlich ist nun mal "Gemietet wie besichtigt". Und was Dir der Vermieter alles versprochen hat, wie willst Du das nachweisen?

Bleibt nur das Gespräch mit dem Vermieter oder eine andere Wohnung suchen. Rechtliche Ansprüche hast Du leider nicht.

Ericdraven28  09.06.2025, 14:55

„Wenn Du zu viele Geräte gleichzeitig betreibst und die Sicherungen brennen durch, dann ist das Deine eigene Schuld.“ Sie hat auf einer Sicherung die komplette Wohnung…

Commodore64  09.06.2025, 15:16
@Ericdraven28

Genau wie besichtigt und es bei so einer alten Wohnung normal ist.

Du kaufst (bzw. mietest) ja auch nicht ein Moped und reklamierst, dass es nicht 180 fahren kann.

Wende dich an den Mieter schutzbund. Die kenne sich aus und können dir helfen. Meines Wissens kannst du mietminderung geltend machen bis der Mangel behoben ist.


Apokailypse  10.06.2025, 13:14

Welcher Mangel? Die Grundinstallation war vor dem Einzug bereits vorhanden. Mit Stand 1964. Dieser Zustand hat Bestandschutz solange keine Erweiterung oder Änderung erfolgt

Es gibt von daher keinen Mangel.

Nur weil es nicht ist, wie ich es gerne hätte, besteht noch lange kein Mangel.

Premutos85  10.06.2025, 13:52
@Apokailypse

du sagtest du hast einen FI der nicht funktioniert. Das ist ein mangel. Ist dem nicht so, dann habe ich es falsch interpretiert

Apokailypse  10.06.2025, 13:55
@Premutos85

Die TE mein sie hat keinen FI bzw. einen der Nicht funktioniert. Das ist unsinnig. Entweder habe ich einen oder nicht. Sie spricht ja auch davon, dass der LE fliegt und nicht der FI ( Da sie ja nicht einmal weiß ob es einen gibt oder nicht) Und eine Leitungsüberlast ist kein Mangel sondern Eigenverschulden.

Die Pflicht bei Neubauten den FI zu verbauen, besteht erst seit 1984.

Solange die Elektronik nach 1984 nicht maßgeblich geändert wurde, besteht keine FI Pflicht.

ABER:

Eine zu heiße Sicherung, insbesondere wenn sie eine Brandgefahr darstellt, ist ein Mietmangel, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt. Der Vermieter ist verpflichtet, diese Mängel zu beseitigen und den Mieter vor Gefahren zu schützen.

Daher ist ein Beitritt in den Mieterschutzbund durchaus ratsam.


Apokailypse  10.06.2025, 13:21

Ein LE wird wohl nicht heiß. Da löst er vorher aus. Die Frage ist, ob der Sachverhalt durch den TE richtig dargestellt wird.

Wenn eine 16A LS nun mal mit mehr als 3,7kW belastet wird ist halt Ende.

Licht, Fernseher, Laptop, Waschmaschine, Trockner und Wasserkocher ist da schon zu viel.

Die Verantwortung für den FI-Schutzschalter liegt grundsätzlich beim Vermieter. Nach deutschem Mietrecht ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu überlassen und zu erhalten. Dazu gehört auch die elektrische Anlage, einschließlich des FI-Schutzschalters.

Wenn beim Einzug ein funktionierender FI Schutzschalter vorhanden war und der Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel enthält wäre der Mieter zum Austausch verpflichtet.


Ivonne2610 
Beitragsersteller
 10.06.2025, 10:13

Der FI Schalter hat keine Funktion