Sexchat mit 14 jährigen?

EllieWilliam370  12.09.2023, 12:02

Du sagst du stehst nicht auf kinder, aber bertriebst sexchat mit einen kind.

Merkst du wie dumm dass klingt?

Mit 14 ist es erlaubt sex zu haben wie es bei sowas aber aussieht...kp

Huuuc8937 
Fragesteller
 12.09.2023, 13:17

Wenn Sexting in beidseitigem Einverständnis erfolgt und Sender und Empfänger über 14 Jahre alt sind, ist es rechtlich erlaubt. Fotos sollten jedoch niemals aufgrund von Druck .....

4 Antworten

Lieber Huuuc8937,

jetzt bitte nicht erschrecken, aber ich muss Dir ehrlich sagen, dass Du da mit dem Feuer spielst. Als 19 Jähriger bist Du volljährig. Das Alter deiner Bekanntne kennst Du offensichtlich nicht. Aber Du meinst wohl, dass sie sogar unter die Altersgrenze von 16 Jahren fällt und Du dir nicht sicher bist ob sie überhaupt 14 Jahre alt ist. In diesem Fall könnte bereits das erotische Schreiben mit der Person als problematisch, wenn nicht gar als strafbar angesehen werden.

Sehr sicher strafbar würdet ihr euch machen, wenn deine Bekannte beispielsweise während dieser Austausches ein sexuell aufreizendes Bild von sich macht und Dir dieses zuschickt. Denn dann würde sie - obwohl sie Bilder von ihr selbst sind - kindespornografisches Material versenden. Die Person, die dieses Bild empfangen würde, würde sich ebenfalls strafbar machen, weil das Bild dann im Zwischenspeicher als heruntergeladen gilt.

Alles in Allem, kann ich Dir nur raten schnell davon Abstand zu gewinnen.

Wenn Du mal darüber quatschen willst:
https://www.digital-streetwork-bayern.de/team/


Bei Bedarf nach mehr Infos:
https://www.baer.bayern.de/erziehung-medien/sicherheit/sexting/#:~:text=ist%20allerdings%20untersagt.-,Wo%20liegen%20die%20Gefahren%20beim%20Sexting%3F,sind%2C%20ist%20es%20rechtlich%20erlaubt.

Viele Grüße, David

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Huuuc8937 
Fragesteller
 12.09.2023, 11:44

Wenn Sexting in beidseitigem Einverständnis erfolgt und Sender und Empfänger über 14 Jahre alt sind, ist es rechtlich erlaubt. Fotos sollten jedoch niemals aufgrund von Druck oder Erwartungshaltungen ("Du liebst mich ja gar nicht wirklich, sonst dürfte ich ein Foto von dir machen!") gemacht oder gar versendet werden. Steht auf google

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DavidDigitalSW  12.09.2023, 11:49
@Huuuc8937

Hallo Huuuc8937,

in meiner Antwort habe ich mich auf deine Aussage bezogen, dass Du nach den Alter deiner Bekannte noch gar nicht gefragt hast, aber vermutest, dass sie mindestens 14 ist. Sollte sie unter 14 sein, Finger weg. Selbst das erotische Schreiben könnte dann heikel sein. Selbst wenn sie dir freiwillig und ganz ohne Druck ein intimes Fotos von sich sendet, hat sie - nach aktueller Rechtsprechung dir jugendpornografisches Bildmaterial zukommen lassen. Wenn sie dir das persönlich, offline zeigt, alles ok. Ab dem Moment des Uploadens wird es illegal.

Google ist ein schlechter Ratgeber.

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Huuuc8937 
Fragesteller
 12.09.2023, 11:52
@DavidDigitalSW

Ah okay Danke und habe mich falsch ausgedrückt ich dachte mir wenigstens ist sie 14 das geht noch das ist die mindest Grenze.

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DavidDigitalSW  12.09.2023, 11:56
@Huuuc8937

Auch wenn sie 14 ist. Im Eifer eines intimen Chats liegt der Gedanke nah, Bilder auszutauschen. Die Auswirkungen wären in diesem Fall für beide Seiten potenziell negativ. Es gibt sicher andere Möglichkeiten Menschen mit einem ähnlichen Alters- und Entwicklungsland zu connecten.

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Insofern schwierig als dass jedwedes gespeichertes Material, das in deinem Speicher landet, sofort Kinderpornografie ist. Weil sie minderjährig ist. Dein Client darf nichts zwischenspeichern oder cachen. Und du darfst um Himmels willen nichts downloaden.

Aber.. 14? Ernsthaft? Was willst du von einem halben Kind?

Ja dürft ihr solange ihr beide keine Nudes austauscht.

Wer pornografisches Material, wie beispielsweise Dickpics, an Minderjährige oder ohne das Einverständnis des Empfängers versendet, macht sich der Verbreitung von pornografischen Schriften (§184 StGB) strafbar.

aber es ist schon fragwürdig…

Huuuc8937 
Fragesteller
 12.09.2023, 11:35

Sie wollte bilder schicken ich wollte auch aber am Ende kam es nicht dazu haben uns unentschieden, und habe gegoogelt es kam das hier raus:Wenn beide Beteiligte mindestens 14 Jahre alt und damit einverstanden sind, dürfen sie sexuell aufreizende Bilder voneinander sowohl anfertigen als auch besitzen. Allerdings dürfen sie diese Aufnahmen nicht an Dritte weiterleiten und müssen sie löschen, wenn eine:r der Beteiligten nicht mehr damit einverstanden ist.

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Larix123  12.09.2023, 11:38
@Huuuc8937

Macht euch lieber Gedanken darum mit diesem Altersunterschied. Sie ist gerade mal im Anfang der Pubertät und du gehst schon lange arbeiten.

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Larix123  12.09.2023, 11:43
@Huuuc8937

Wer pornografisches Material, wie beispielsweise Dickpics, an Minderjährige ODER ohne das Einverständnis des Empfängers versendet, macht sich der Verbreitung von pornografischen Schriften (§184 StGB) strafbar.

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Huuuc8937 
Fragesteller
 12.09.2023, 11:38

Okay

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Grundsätzlich nicht. Aber die Moral spielt eine Rolle. Ist schon etwas abartig.

Du bist fast 20 und schreibst mit einer 14. Die ist noch ein Kind und ihr Körper ist in Entwicklung. Du hingegen bist erwachsen.

Denk mal darüber nach.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Rede offen darüber.