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Das ist keine Selbstjustiz. Es ist nichtmal Notwehr, weil der Taxifahrer hat keine Gewalt angewendet. Er hat mit einem Auto den Weg abgeschnitten, was sehr wahrscheinlich ein Paar Menschenleben gerettet hat. Demnach gibt es hier nur eine zulässige Schlussfolgerung und die ist - dass der Taxifahrer völlig richtig gehandelt hat - und man ihn durchaus als Helden bezeichnen kann.

EIn Bürger der das richtige getan hat und dem Dank und Respekt dafür gebührt.

Es ist Zivilcourage und müsste ebenfalls unter das Jedermann-Recht/Notwehr fallen o.ä.

Ob das heldenhaft ist, mag jeder für sich beurteilen. Es ist aber eine der tausenden Beweise, dass die rechtsradikalen Hetzer nur Unsinn labern, wenn sie pauschal "dem Islam" sowas unterstellen.

Auch in Deutschland, hat der normale Bürger etliche Rechte, um eine konkrete Gefahr abzuwenden oder um Straftäter zu stellen. Ein Rechtsstaat, in dem das Gewaltmonopol beim Staat liegt, bedeutet gerade NICHT, dass der normale Bürger überhaupt gar nichts machen darf. Die Bestrafung liegt beim Staat aber einen Straftäter an der Begehung von weiteren Straftaten zu hindern oder aber auch diesen an seiner Flucht zu hindern, ist keine Bestrafung von somit auch keine Selbstjustiz sondern ein absolut legitimes und in juristischer Hinsicht auch ein gerechtfertigtes Verhalten. Im konkreten Fall, dürfte am Ehesten der §127 Strafprozessordnung (StPO) ausschlaggebend sein. Hiernach, ist explizit JEDERMANN dazu befugt, einen auf frischer Tat ertappten oder verfolgten Straftäter auch ohne richterliche Anordnung bis zum Eintreffen der Polizei vorläufig festzunehmen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) mit Sitz in Karlsruhe, darf man hierzu auch die erforderliche körperliche Gewalt anwenden, sofern diese nicht außer Verhältnis zur begangenen Straftat steht. Hier lag von Seiten des Täters Mord und mehrfacher versuchter Mord vor, sodass man auch als Normalbürger zur Durchsetzung von dessen vorläufiger Festnahme auch einiges an körperlicher Gewalt gegen den Täter hätte einsetzen dürfen, was der Taxifahrer aber gar nicht getan hat aber auch das, hätte er demnach in diesem Fall durchaus gedurft. Es ist auch so, das der Täter, wenn er den Festnehmen körperlich angreift, diesen hierdurch automatisch in eine Notwehrsituation gemäß §32 Strafgesetzbuch (StGB) versetzt, da die vorläufige Festnahme in einem solchen Fall eine juristisch rechtmäßige Handlung ist und eine Notwehr von Seiten des Täters somit ausgeschlossen ist, da Notwehr einen rechtswidrigen Angriff voraussetzt, es hier aber gerade zulässig ist, ihn vorläufig festzumehmen. Weitere Rechtfertigubgsgründe oder sogenannte Jedermannsrechte, finden sich in den Vorschriften des §34 StGB, §35 StGB aber auch sogar außerhalb des Strafrechtes im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). So ist in letzterem die Nothilfe des Besitzers gegen die sogenannte verbotene Eigenmacht geregelt. Demnach, ist der Besitzer dazu befugt, eine Sache die ihm durch die sogenannte verbotene Eigenmacht entwendet worden ist, dem Täter mit Gewalt wieder abzunehmen.

Mfg

Mit Selbstjustiz hat das nichts zutun.
Für mich ist das schon heldenhaft und nicht selbstverständlich.

lg

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter