Schule abbrechen, Ausbildung?

3 Antworten

Der "Experte" hat ja schon gute Hinweise gegeben.

Zusätzlich dazu solltest du bedenken, dass man im Rettungsdienst (auch bei der BW) teilweise einem hohen Arbeitspensum ausgesetzt ist. Also (auch psychisch) belastbar und vor allem stressresistent sein muss.

Ganz ehrlich, mache die Schule mit einem vernünftigen Abschluss zu Ende und informiere dich in den kommenden Jahren über Ausbildungen bzw. Studiengänge, die wirklich zu dir passen.

Der Rettungssanitäter stellt in Deutschland aktuell keine anerkannte Berufsausbildung dar sondern ist vielmehr eine Qualifikation bzw. eine berufliche Weiterbildung, die nach den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Bundesländer zur Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben innerhalb des Rettungsdienstes berechtigt. Die Qualifikation zum Rettungssanitäter, hat lediglich einen zeitlichen Umfang von insgesamt mindestens 520 Stunden. Sie kann in Vollzeitform absolviert demnach bereits innerhalb von circa dreieinhalb Monaten absolviert werden. Die Aufgabe von Rettungssanitätern ist es, in der Notfallrettung dem verantwortlichen Notfallsanitäter und ggf. auch dem Notarzt bei der notfallmedizinischen Versorgung von Notfallpatienten auf Rettungswagen (RTW) zu assistieren und zugleich auch dessen Fahrer zu sein. Dies bedarf neben der Qualifikation als Rettungssanitäter auch noch einer Fahrerlaubnis der Klasse C1, da moderne Rettungswagen mehr als 3.500Kg zulässige Gesamtmasse aufweisen und somit eine Fahrerlaubnis der Klasse B nicht ausreichend ist. Desweiteren, betreuen Rettungssanitäter im Bereich des qualifizierten Krankentransportes eigenverantwortlich Patientinnen und Patienten, die keine (akuten) Notfallpatienten sind, die jedoch aufgrund ihres Gesundheitszustandes einer medizinisch- fachlichen Betreuung und/ oder der Ausstattung des Fahrzeuges bedürfen auf Krankentransportwagen (KTW).

Eine Ausbildungsvergütung, erhält man im zivilen Bereich überhaupt gar nicht. Man muss im Gegenteil dazu sogar noch für die schulischen Ausbildungsanteile an einer Rettungsdienstschule bezahlen und auch die für den Einsatz in der Notfallrettung noch erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse C1, muss man in aller Regel auf eigene Kosten erwerben. Zur Vergütung bei der Bundeswehr, kann ich nichts sagen. Ich weiß jedoch grob, dass man bei der Bundeswehr in allererster Linie immer Soldat ist und auch immer die Grundausbildung absolviert werden muss. Ich gehe also davon aus, dass die Vergütung dann als Soldat in der entsprechenden Laufbahn stattfindet. Ob psychische Erkrankungen ein Ausschlusskriterium darstellen, dass muss immer im jeweiligen Einzelfall entschieden werden. Im zivilen Bereich, muss ein Arzt die "gesundheitliche Eignung für die Berufsausübung als Rettungssanitäter" feststellen und dementsprechend bescheinigen. Desweiteren, gibt es gesundheitliche Anforderungen an den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C1. Bei der Bundeswehr, muss die Eignung als Soldat zusätzlich gegeben sein.

Wenn du noch Schüler bist, dann nehme ich an, dass du noch minderjährig bist. Dies schließt eine Ausbildung und eine Tätigkeit im Rettungsdienst aus. Die gesetzlichen Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes und weiterer einschlägiger Gesetze, unter anderem Infektionsschutzgesesetz (IfSG), lassen einen Einsatz Minderjähriger im Rettungsdienst nicht zu. Somit, ist die Volljährigkeit eine Voraussetzung.

Die richtige, anerkannte Berufsausbildung im Rettungsdienst, ist seit 2014 der Notfallsanitäter. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter, dauert insgesamt drei Jahre und schließt mit einer insgesamt zehnteiligen staatlichen Prüfung am Ende ab. Im zivilen Bereich, werden die sehr begehrten Ausbildungsplätze bevorzugt an Rettungssanitäter mit einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 und mit ein- bis zwei Jahren Berufserfahrung im Rettungsdienst vergeben. Die Verpflichtungszeit bei der Bundeswehr beträgt, wenn man dort die Ausbildung zum Notfallsanitäter absolvieren möchte, meines Wissens nach ganze 12 Jahre. Die Bundeswehr kooperiert bei der Ausbildung mit den entsprechenden zivilen Stellen.

Mfg

Nur zur letzten Frage von dir: "- Kann ich nach der Ausbildung an einer Fachhochschule mein Abitur nachholen (möglicherweise, und wie lange würde das dauern? - 1,2 oder 3 Jahre?)"

An einer Fachhochschule kannst du das Abitur gar nicht nachholen. An der Fachhochschule studierst du, und sie führt zu einem Hochschulgrad bzw. akademischen Grad (Bachelor, Master, ...). Korrekt ist, dass du nach einem erfolgreichen Abschluss der Fachhochschule auch eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung besitzt, die dem Abitur gleichgestellt ist.

Kurzum: Du meinst wohl eher die FachOBERschule. Hier gibt es nur in einigen wenigen Bundesländern eine zusätzliche FOS 13, die zum Abitur führt. Originäres Abschlussziel der FachOBERschule ist die Fachhochschulreife (ugs. Fachabitur). Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung kannst du die FOS 13 besuchen, aber auch die Berufsoberschule und dein Abitur dort nachholen. Oder aber ein Abendgymnasium, Kolleg, dir stehen dann viele Wege offen. Mehr dazu: https://www.abi-nachholen.de