Schulamt kontaktieren?
Das Problem ist mit einer Lehrkraft. Ich möchte das Schulamt kontaktieren und möchte wissen, ob die Schule meinen Namen mitgeteilt bekommt? Bekommt die Lehrkraft es mit? Wird er/sie meinen Namen wissen? Wie läuft es ab und wie kann ich mich vor Benachteiligungen schützen, nachdem ich mich beim Schulamt gemeldet habe? Ich möchte mich auch vorm Hasskick schützen.
Ich gehe auf eine Berufsschule.
Vielleicht arbeitet hier jemand beim Schulamt und kann genaueres mitteilen.
4 Antworten
Wie das genau beim Schulamt abläuft, weiß ich auch nicht, allerdings kannst du dort ja auch anrufen und dich informieren lassen wie der Ablauf ist. Vielleicht gibt es ja auch entsprechende Formulare, die dann besser und schneller bearbeitet werden können, bevor du z.B. einen Brief oder eine E-Mail schickst, die nie wirklich beim richtigen Adressaten, der das bearbeitet, an kommt. Wenn du das machst, soll es ja schließlich auch korrekt ankommen und nicht irgendwo mit einem Post-It-"?" in einer Schütte landen.
Wenn du sowieso schon bei Vertrauenslehrer / Direktor wegen dieser Sache warst, wird sowieso klar sein, von wem die Beschwerde kommt, du musst also damit rechnen, dass das bekannt werden wird. Aber dazu gehört hald mal auch, dass du für das einstehst was du ihm vorwirfst. Es ist dein gutes Recht, wenn es nicht Rechtens ist und intern wurde offensichtlich keine akzeptable Lösung oder ein Kompromiss herbeigeführt. Wenn dich dann von der Schule jemand drauf an spricht kannst ja auch nicht einfach sagen "ich weiß nicht wovon Sie reden", glaub das wäre nicht so gut, auch dir selber gegenüber nicht.
Wenn es ein Delikt ist was von Amtswegen her verfolgt werden würde, kannst du dir auch überlegen die Berufsschule anzuzeigen. Das würde in dem Fall auch anonym gehen, jedoch würde das wahrscheinlich ins Leere verlaufen, wenn der einzige Zeuge den es dafür gäbe anonym bleiben möchte. Den Lehrer selber kannst du nicht anzeigen wenn er im Dienst war, denn für das was er tut ist dann erstmal sein Arbeitgeber verantwortlich, da er im Auftrag des Arbeitgebers handelt, solange er im Dienst ist. Wenn, dann müsste ihn der Arbeitgeber anzeigen, ansonsten klärt das die Rechtsabteilung der Berufsschule, soweit mir das bekannt ist. Meistens läuft dort irgendwo ein alter Diplomjurist rum (manchmal auch jemand von der Schulleitung, der das zusätzlich macht) oder ein jüngerer Bachelor- / Masterabsolvent, der sich um diese Sachen kümmert. Falls nicht, wird das einer zentralen Stelle zugeführt.
Gruß
Ja ich denke schon, wenn du dir nichts hast zu Schulden kommen lassen. Auch bei der Korrektur von Arbeiten kannst du ggf. eine Zweitkorrektur einfordern, wenn du das Gefühl hast das passt nicht so wie er es korrigiert hat.
Von nun an werde ich mir nichts mehr gefallen lassen. Ich werde auf meine Rechte nicht verzichten. Zu Schulden kommen lassen tue ich nichts, weshalb ich nichts zu befürchten habe. Danke!
Da hast du recht. Es gibt nicht umsonst Regeln, an die man sich halten muss, genauso wie Vorschriften. Manche scheinen auf den ersten Blick subjektiv sinnlos zu sein (z.B. eine übersichtliche Strecke im Straßenverkehr in der Geschwindigkeit zu begrenzen und danach wieder aufzuheben, obwohl sich an der Straßensituation nichts geändert hat), aber irgendjemand hat sich diesbezüglich schon mal ausführlich Gedanken darüber gemacht und es dann eingeführt. Also wirds schon einen Sinn haben, auch wenn er sich mir nicht erschließen mag. Deswegen muss man sich trotzdem an die Regeln halten. Das ist für deinen Lehrer in der Schule auch keine andere Situation.
Wer trotzdem schneller fährt und geblitzt wird - Pech. Einfach nur Pech und selber Schuld.
Genau, Regeln und Vorschriften gibt es ja nicht einfach so. Lehrer tun dennoch gerne das, was sie möchten, sofern dies möglich ist, auch wenn es gegen Vorschriften und Regeln sind. Sie probieren sich bei den Schülern durch.
bei mir haben sich damals eigentlich immer alle Lehrer an die Regeln gehalten und an ihren "Kodex", alle gleich zu behandeln. Klar, hin und wieder gab es mal Ausreisser, aber das ist ja in anderen Berufen auch nicht anders. Wenn ich damals eine schlechte Note bekommen hatte war es in 99% der Fälle auch im Nachhinein betrachtet verdient, entweder weil ich nicht gelernt hatte, zu faul war, oder einfach zu dumm um es zu verstehen.
Bei uns ist es nicht so. Die Lehrer machen gerne das, worauf sie Bock haben.
Informiere dich am besten Mal direkt beim Schulamt.
Bedenke aber, dass intern vermutlich sowieso bekannt sein wird, dass die Beschwerde von dir kommt, da du das Problem ja vermutlich bereits thematisiert haben wirst. Was du auf jeden Fall getan haben solltest, bevor du dich an das Schulamt wendest. Wenn du also zum Beispiel bereits mit dem Schulleiter über einen Diskriminierungsfall gesprochen hast und nun ein entsprechender Fall bei entsprechender Lehrkraft gemeldet wird, auch anonym, ist natürlich relativ klar, dass diese Beschwerde von dir kommt.
Das denke ich mir auch. Es wird klar sein, dass es von mir kam. Nichtsdestotrotz werde ich mich an das Schulamt wenden müssen.
Man wird dich an den "Dienstweg" verweisen. In einer Berufsschule ist es zunächst der Abteilungsleiter, dann der Schulleiter. Nur in ganz schweren Fällen wird sich die Schulaufsicht der Sache annehmen.
In der Regel kannst du beim Schulamt anonym bleiben. Dein Name wird nicht automatisch an die Schule oder die betroffene Lehrkraft weitergegeben. Es gibt keine rechtliche Grundlage, die das Schulamt verpflichtet, deinen Namen weiterzugeben.
Wenn du eine Beschwerde einreichst, wird das Schulamt die Angelegenheit prüfen und möglicherweise mit der Schule in Kontakt treten, um die Situation zu klären. Dabei wird versucht, deine Identität zu schützen.
Um dich vor möglichen Benachteiligungen zu schützen, ist es wichtig, dass du klarstellst, dass du anonym bleiben möchtest. Das Schulamt ist darauf bedacht, solche Anliegen vertraulich zu behandeln.
Ich werde es ausdrücklich klarstellen. Ich hoffe, dass es auch umgesetzt wird. Danke!
Vermutlich wird es wirklich klar sein, dass es von mir kommt… Ich muss es abklären lassen, sonst geht es immer weiter. Ich muss damit durch. Ich hoffe, dass ich keinen Hass vom Lehrkraft zu spüren bekomme, denn sie benachteiligen meist einen danach. Kann ich dann dagegen auch antreten mit das Schulamt?