Schlechte mutter wenn sie altersunterschied akzeptiert?

10 Antworten

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Was haltet ihr von einer Mutter die ihrer 14 jährigen Tochter erlaubt eine Beziehung mit einem 29 jährigen zu führen ? (...) Sie sagt auch es ist i.O solange es nicht zum Sex kommt 

? Die Frage stellt sich mit Verlaub überhaupt nicht.

Das ist nicht ihre Entscheidung, sondern die ihrer Tochter - ob ohne oder mit Sex.

Weder kann noch darf sie ihrer Tochter eine solche Beziehung verbieten, noch Sex, noch Sex in einer solchen Beziehung: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Der Staat schützt die sexuelle Selbstbestimmung Jugendlicher auch vor deren (übergriffigen) Eltern. Warum und wie habe ich anhand des oben verlinkten Falles mal hier erläutert: https://www.gutefrage.net/frage/10-jahre-altersunterschied-legal-oder-nicht#answer-323098007

Ja viele würden sagen was denn mit Dieser mutter los ?

Vielleicht ist diese Mutter so klug, dass Sie weiß, dass ein Verbot nur dazu führen würde, dass die Beiden sich heimlich treffen.

Und bei heimlichen Treffen tut man vielleicht mal was, was man nicht tun würde, wenn man sich offiziell treffen darf.

Da der Mann zu Besuch kommt, kennt Sie ihn ja, und so hat sie viel mehr Möglichkeiten moderat Einfluss zu nehmen.

Was da mit ihrer Tochter oder dem Mann 'stimmt oder 'nicht stimmt, sei mal dahingestellt.

Was sagt denn der Vater des Mädels dazu ?

Oder 'gibt es den in dieser Familie gar nicht ?

Dann versteht die Mutter vielleicht gut, weshalb ihre Tochter sich zu einem 15 Jahre älteren Mann hingezogen fühlt, und duldet es.

Was den Mann dazu bewegt, eine 14-jährige Freundin haben zu wollen, wird die Mutter ggf. auch noch herausfinden, und entsprechend damit umgehen.

1TxFabulous 
Fragesteller
 27.10.2023, 07:36

Vielen Dank für deine Antwort! Ja der Vater ist tatsächlich nicht vorhanden , zumindest nicht der "originale"

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Natürlich ist es keine schlechte Mutter,sie kann nur ihre Meinung äußern u mit der Tochter reden...verbietet sie es ihr aber strikt wird die Tochter erst recht machen was sie will...es ist immer noch besser es passiert zuhause als auf irgendeinem bahnhofsklo

Sie sagt auch es ist i.O solange es nicht zum Sex kommt ,

Klar. Es ist ja auch in Ordnung, einen Hund in einen Hasenstall zu lassen, solange er sich benimmt.

Die Halboffenheit der Mutter ist irritierend. Auf der einen Seite scheint ihr bewusst zu sein, dass wenn sie es verbieten würde, dass sie sich treffen, sie es heimlich machen, aber beim Sex ist es ihr offenbar nicht bewusst.

Verbote ziehen in dem Alter sowieso nur, wenn es den Kindern äußerst gut geht, so gut, dass sie dies nicht aufs Spiel setzen wollen, indem sie sich mit den Eltern anlegen und wenn die Kinder das Gefühl haben "Mama findet es heraus." und es Ärger gäbe, den sie vermeiden wollen und dieser Ärger es ihnen nicht wert ist.
Oder andersherum ausgedrückt: Verbote ziehen nicht, wenn es keine Konsequenzen gibt oder wenn das Verhältnis zu den Kindern sowieso nicht das beste ist. Ein Mindestmaß an Selbstbewusstsein ist für diese Widersetzung ebenso erforderlich.

Also damit sie es nicht machen, müssen mehrere Aspekte zusammen kommen.

zLoveZeyrox  27.10.2023, 07:19

Kein Hund wird im Hasenstall nichts machen haha , aber id was du meinst

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1TxFabulous 
Fragesteller
 27.10.2023, 07:34

Naja der Tochter geht es eig überhaupt nicht gut sie hat auch ein alkoholproblem was die mutter nicht sehen will. Also ziemlich sicher tut sie so als würde sie es nicht merken . Aber sie ist dennoch klassenbeste und hat keine falschen Freunde oder so , wenn überhaupt wäre sie selbst der falsche Freund sie macht es halt für sich selbst

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Suboptimierer  27.10.2023, 08:35
@1TxFabulous

Klassenbeste zu sein bringt nichts, wenn das Alkoholproblem sie für die Berufswelt disqualifizieren wird.

Es ist überhaupt erstaunlich, das man mit 14 schon ein Alkoholproblem haben kann. Irgendjemand war sehr verantwortungslos, als er ihr Alkohol gegeben hat.
Sie hat keine falschen Freunde? Gaaanz sicher? Dann haben die aber schlecht auf sie aufgepasst.

Auf jeden Fall passt das ins Bild. Mit 14 schon sich erwachsen zu fühlen, Alkohol trinken zu können und natürlich auch pimpern zu können, mit wem man will und das ist ganz sicher kein Zufall, dass es ausgerechnet jemand ist, der knapp 30 ist und zu Fragen führt, wie ob das in Ordnung sei.

Ich weiß ja nicht, wie du zu der 14jährigen stehst, aber die rebellische Ader in ihr pulsiert sehr stark. Sie will irgendwem (und wenn es nur sich selbst ist) beweisen, wie selbständig und erwachsen sie sei.

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1TxFabulous 
Fragesteller
 27.10.2023, 09:13
@Suboptimierer

Sie hat eigentlich fast überhaupt keine Freunde. Also sie hatte schon Beziehungen auch zu etwa gleichaltrigen aber das war nicht das wahre. Den Alkohol hat sie lange Zeit von Nachbarn geklaut die ein riesen Vorrat hatten , das geht jetzt nicht mehr und sie sitzt auf dem trockenen und es geht ihr sehr sehr schlecht sie kommt mit den ganzen eindrücken nicht klar und würde am liebsten sterben . Wenn es ganz schlimm ist klaut sie mal was im Laden Das geht jetzt zur kalten Jahreszeit besonders einfach.

Dein erster Satz wird sie bestimmt zum nachdenken bewegen

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Libertinaerer  28.10.2023, 08:38
Verbote ziehen nicht, wenn es keine Konsequenzen gibt

... und die kann es nicht geben, weil die Mutter es nicht verbieten darf.

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Suboptimierer  28.10.2023, 09:27
@Libertinaerer

Das kann man so ohne Erklärung nicht stehen lassen. Natürlich kann es Konsequenzen geben. Welches Gesetz verbietet der Mutter die Androhung und Durchführung von Konsequenzen?

Du hast aber insofern recht, dass die Tochter ganz schön stressen könnte. So etwas wird ja meistens nicht vor Gericht ausgetragen.

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Libertinaerer  28.10.2023, 11:21
@Suboptimierer
Das kann man so ohne Erklärung nicht stehen lassen.

Doch. Denn so ist die sehr überschaubare Rechtslage.

Welches Gesetz verbietet der Mutter die Androhung und Durchführung von Konsequenzen?

Eine ganze Reihe. Insbes. die §§ 1626 und 1631 BGB. Die Sorgeberechtigten müssen ohnehin Einvernehmlichkeit anstreben und dabei das Alter des Kindes berücksichtigen. Aber in den Bereichen, in denen ihre Kinder bereits mündig sind (und das sind ab 14 bei Sexualität und Religion), dürfen sie den Willen ihres Kindes nicht übergehen.

Ausnahme der Regel: Wenn ansonsten das Kindeswohl gefährdet wäre. Aber dafür sind die Hürden hoch, leicht vermeidbar, und ein großer Altersunterschied gehört ohnehin nicht dazu.

Ich habe es hier einmal anhand eines realen "14 & 46"-Falles erläutert: https://www.gutefrage.net/frage/10-jahre-altersunterschied-legal-oder-nicht#answer-323098007

Du hast aber insofern recht, dass die Tochter ganz schön stressen könnte.

Weil sie ihr RECHT wahrnehmen möchte? Genau DAFÜR hat sie es.

So etwas wird ja meistens nicht vor Gericht ausgetragen.

Ja, eher "linkes Ohr rein, rechrs Ohr raus"! ^^

Aber Missbrauch des Erziehungsrechts durch übergriffige Eltern? Na, da steht zügig das Jugendamt auf der Matte. Bei Kindeswohlgefährdung (hier ggf. durch übergriffige Eltern) hört für die der Spaß schnell auf - zumal das Familiengericht gesetzlich gezwungen ist, diese abzustellen (§ 1666 BGB).

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Suboptimierer  28.10.2023, 14:17
@Libertinaerer

Wenn wir schon von Extremfällen reden, dann denken wir das doch einmal zuende, um sich den möglichen Ausgängen bewusst zu werden.

Die Tochter könnte der Mutter drohen, sie zu verklagen oder zum Jugendamt gehen, wenn sie keinen Bock darauf hat, auf die Anweisung der Mutter zu hören.

Wenn es ihr Wohl sehr stark gefährdet sieht, wird man sie vielleicht in einem Heim unterbringen, in dem es ihr dann hoffentlich besser geht.

Vielleicht kommt es aber auch gar nicht erst so weit, sondern das Jugendamt leitet ein Verfahren gegen die Eltern ein, die Eltern werden daraufhin gescholten und sehen ein, dass es ein Fehler war, dem Kind nicht zu gestatten, mit einem 30jährigen Freund zu verkehren. Und dann leben alle glücklich, bis ihr Lebensende oder zumindest solange, bis das Kind mit weinendem Auge doch den Wunsch verspürt, auszuziehen, sobald es alt genug ist.

Fällt dir noch eine weitere Alternative ein?

Sie hat die Wahl.

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Libertinaerer  28.10.2023, 19:16
@Suboptimierer
Die Tochter könnte der Mutter drohen, sie zu verklagen

Da muss niemand irgendwen "verklagen".

Können sich Eltern und Kind in Streitfragen nicht einigen, entscheidet das Familiengericht. Antrag reicht - ist bewusst niedrigschwellig gehalten.

oder zum Jugendamt gehen

Oder das. Die können, z.B. in Moderationsgesprächen vermitteln, bzw. die Fanilie unterstützen - was die Beteiligten dürfen und was nicht z.B., oder auch konkrete Maßnahmen vorschlagen, usw.

wenn sie keinen Bock darauf hat, auf die Anweisung der Mutter zu hören.

Na ja, die Praxis wird meistens so aussehen, dass man die "Anweisungen" ignoriert - war ja schon immer so. ^^

Wenn es ihr Wohl sehr stark gefährdet sieht,

Von "stark" steht nichts im Gesetz. Aber wenn das der Fall ist, kann das ...

wird man sie vielleicht in einem Heim unterbringen, in dem es ihr dann hoffentlich besser geht.

... das Jugendamt auch als Notfallmaßnahne sofort durchziehen - Gerichtsbeschluss dann später.

Ja, die diesbezügl. Zahlen steigen auch Jahr für Jahr.

Jüngere werden dabei in eine Pflegefamilie kommen, Ältere ggf. in betreutes Wohnen (wenn es dauerhaft ist).

Dabei bleiben die Eltern natürlich unterhaltspflichtig.

Vielleicht kommt es aber auch gar nicht erst so weit, sondern das Jugendamt leitet ein Verfahren gegen die Eltern ein, die Eltern werden daraufhin gescholten und sehen ein, dass es ein Fehler war, dem Kind nicht zu gestatten, mit einem 30jährigen Freund zu verkehren.

Das Familiengericht muss (und wird) nicht stets das Sorgerecht komplett entziehen. Es entscheidet ggf. nur einen einzigen Streitpunkt. Ist kein Drama. Außer vielleicht für die, die unbedingt IHREN Willen durchgesetzt haben wollen (warum eigentlich?).

Der nächste Schritt ist dann ein teilweiser Entzug des Sorgerechts.

Wäre schön, wenn die Eltern verständig sind. Notwendig ist es nicht.

Und dann leben alle glücklich, bis ihr Lebensende oder zumindest solange, bis das Kind mit weinendem Auge doch den Wunsch verspürt, auszuziehen, sobald es alt genug ist.

Das wäre der Optimalfall - also NACH der eigentlich einfachen Erkenntnis, dass sich auch die Eltern verdammt nochmal an Gesetze zu halten haben. Insbesondere an die zum Schutz der Kinder.

Mit Verlaub: Das sollte - selbst ganz ohne Gesetze - der Normalfall sein. Traurig, dass es da überhaupt welcher bedarf ...

Fällt dir noch eine weitere Alternative ein?

Du siehst, es gibt ein Spektrum an Möglichkeiten.

Das bemerkenswerte am verlinkten "14 & 46-Fall ist: Da ist wirklich ALLES drin - selbst das, was man sich nicht vorstellen kann.

Allerdings ein "Happy End" nur mit dem Freund, nicht mit den Eltern. Nachdem die Tochter von zuhause abgehauen war, kam sie nie wieder zurück. Auch als die Eltern den von ihnen abgestrengten Prozess verloren hatten, ging sie dennoch nicht zurück.

Sie ließ vuelmehr den Eltern das Sorgerecht komplett entziehen, zog zuerst in betreutes Wohnen, und mit 17 dann mit ihrem Freund zusammen.

Ob das eigene Ego es wert war, seine Tochter zu verlieren, würde ich mal bezweifeln wollen. ICH könnte mir jedenfalls nichts schlimmeres vorstellen, als dass meine Tochter ihr Leben lebt, aber den Kontakt zu mir abbricht und nichts mehr von mir wissen will ...

... auch da sitzen die Kinder letztlich an längeren Hebel.

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Suboptimierer  29.10.2023, 01:39
@Libertinaerer
Allerdings ein "Happy End" nur mit dem Freund, nicht mit den Eltern. Nachdem die Tochter von zuhause abgehauen war, kam sie nie wieder zurück.

Ja, genau das ist der Punkt, auf den ich hinweisen will. Wenn es erst einmal so weit gekommen ist, dass das Jugendamt oder jemand anderes, der ein öffentliches Amt bekleidet, sich um so etwas kümmern muss, darf und kann man nicht erwarten, dass nach dem ganzen Prozess eine Muster-Kornflakespackung-Familie daraus wird.

Ich will nicht sagen, dass ein Jungendlicher in extremen Fällen auf seine Rechte verzichten sollte, aber das Insrollenbringen dieses Steins läuft nicht ganz ohne Kosten. Dennoch ist es völlig in Ordnung. Ich finde es halt nur wichtig, dass der oder die Jugendliche derer bewusst ist.

Nach dem ganzen Tamtam haben die Eltern eine(n) Jugendliche(n) bei sich wohnen (oder auch nicht mehr), der oder die sie angekackt hat, aber so richtig.

Um den Freund geht es hierbei nicht einmal.

Wenn die Betroffene in deinem Beispiel mit ihrem Freund glücklich wurde und sie glücklich auf den Kontakt zu den Eltern verzichten kann, bin ich der Letzte, der das schlecht reden will. Das freut mich für sie.

ICH könnte mir jedenfalls nichts schlimmeres vorstellen, als dass meine Tochter ihr Leben lebt, aber den Kontakt zu mir abbricht und nichts mehr von mir wissen will ...

Ja, aber wenn du ein A-Loch-Kind hättest, würdest du für dein Kind den Tanzbären machen, nur damit es ein gutes Verhältnis zu dir hätte und das würdest du unabhängig von der Gesetzeslage machen.
Also vermute ich mal, dass selbst du deine Grenzen hast, dir aber gewisse Szenarien nicht ausmalen kannst, eben weil du ein ganz gutes Verhältnis zu deinen Kindern hast. (Ich gehe mal wohlwollend davon aus, dass dein gutes Verhältnis ein echtes, liebevolles, gutes Verhältnis ist und nicht ein Pseudo-Gutes-Verhältnis, das du künstlich aufrecht erhältst, nur um es dir nicht mit den Kindern [und möglichen Enkeln] zu verscherzen.)

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Libertinaerer  29.10.2023, 02:32
@Suboptimierer
Wenn es erst einmal so weit gekommen ist, dass das Jugendamt oder jemand anderes, der ein öffentliches Amt bekleidet, sich um so etwas kümmern muss,

Die braucht es nicht, damit das Eltern-Kind-Verhältnis irreparabel zerrüttet wird. Das schaffen die Beteiligten auch ganz alleine. Aber ...

darf und kann man nicht erwarten, dass nach dem ganzen Prozess eine Muster-Kornflakespackung daraus wird.

... wenn selbst unabhängige Fachleute keine Einsichtsfähigkeit herstellen können, dann sieht es natürlich schwärzer als schwarz aus.

Ja, aber wenn du ein A-Loch-Kind hättest, würdest du für dein Kind den Tanzbären machen, nur damit es eine gutes Verhältnis zu dir hätte

Nein, auch ich habe (mutmaßlich) meine Grenzen.

Aber ich kann grundsätzlich entspannen, alle fünfe gerade sein lassen und meine Ohren während der Pubertät ebenfalls auf Durchzug stellen. Ich muss Pubertiere nicht mehr betüdeln. Das sind keine Kleinkinder mehr. Waa ich in dem Jahrzehnt vorher nivht vetmitteln konnte, damit muss ich nicht in der Hochphase der Pubertät anfangen.

Und wenn sie mit Anlauf auf die Fresse fliegen, dann haben sie was gelernt. es darf sich jeder bei Bedarf an meiner Schulter ausheulen, ubd ein "Ich hab's dir ja gesagt!" wird da nicht über meine Lippen kommen.

Und natürlich bin ich da ein Kind meiner Eltern (Jahrgang 1930!), die mir viel Freiraum gewährt hsben - und mir abschließend aber auch erklärt haben, warum, und wie sie mit ihren möglichen Ängsten umgegangen sind.

Dass es auch Sch...-Eltern gab, war mir als Kind und Jugendlicher durchaus bewusst. Wie viel Glück ich wirklich hatte hingegen nicht

und das würdest du unabhängig von der Gesetzeslage machen.

Die aber als ultima ratio zu beachten ist. Punkt.

Also vermute ich mal, dass selbst du deine Grenzen hast, dir aber gewisse Szenarien nicht ausmalen kannst

Sicherlich. Dennoch würde ich wohl anderes reagieren, als Du vielleicht erwartest.

Und bei konkret diesem Thema ohnehin.

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Ganz ehrlich, wäre mir dabei viel wichtiger, dass der Freund charakterlich in Ordnung ist. Wie ich tatsächlich reagieren würde, weiß ich nicht, aber ein 29 jähriger, den ich mag, wäre mir bestimmt lieber als ein 14 jähriges A....loch.