Privatkauf KFZ Steuerkette rasselt - Rückabwicklung?
Hallo,
ich habe einen Wagen aus 2010 bei Kleinanzeigen erworben. Ich habe die Verkäuferin explizit gefragt ob bei dem Wagen die Steuerkette rasselt. Dies wurde verneint. Lediglich beim Start würde sie kurz rasseln. Bei der Rückfahrt hat es dann angefangen extrem zu rasseln.
Die Gewährleistung wurde ausgeschlossen.
Die Heimfahrt war 50 KM.
Sie hat mir doch mit der Steuerkette eine Beschaffenheitsgarantie gegeben.
Natürlich wurde der Wagen angeschaut und Probe gefahren, aber nur 5 Minuten. Das Rasseln fängt aber erst nach 15 Minuten an.
Kann ich trotz Privatkauf den Kauf Rückabwickeln ?
1er BMW oder Golf VI ?
Corsa D 😁 mit 130.000 Km
Wie viel hast Du bezahlt ?
2800€
5 Antworten
Hallo
Anwalt, Thema "zugesicherte Eigenschaft eine Ware erfüllen" nach Handelsrecht. Zuerst Mängelrüge, Gutachter, danach Rückabwicklung oder Instandsetzen auf Kosten des Verkäufer. Problem ist man muss ich die Vorkasse.
Ansonsten sind Steuerketten Verschleissteile die immer verschleissen und hohen Wartungsaufwand haben. Wenn eine Steuerkette beim Kaltstart rasselt/lackert dann muss das Problem beseitgt werden weil das ist einen beginnender Defekt welcher Steuerketten und Teile dazu rapide verschleisst. Das Problem ist zumeist mit einem neuen Kettenspanner lösbar aber Ursache dazu ist oft die schlechte Wartung des Motors (Ölwechselintervall). Steuerketten sind "Motorölkiller" da heist alle 10000km/1 Jahre ist ein Ölwechsel fällig besser alle 7500km/6Monate
Ansonsten die letzten konstruktiv auf dauerlaufen ausgelegten Steuerkettenmotore bei Opel waren die CiH Typen. Einen Opel mit den "Ökodreck" Motor kauft man nur wenn man sich den leisten kann/will. Das Lebensende des Motors wurde konstruktiv bei 160000km festgelegt der Lopez hat Millionen investiert das die Motoren garantiert 160000 halten und genau danach erst verrecken. Was nicht heisst das Motoren nicht wenstlich mehr runterreissen aber das hat meist mit guter/bester Wartung und Langstrecke zu tun.
Es gibt Autohersteller ohne Lopez (D)effekt (Acura, Honda, Mazda, Subaru, Daihatsu, Suzuki, Toyota, Lexus, Mitsubishi, Nissan, Hunday, KIA) aber auch dort gab es Schrottmotore meist Joint Venture mit BMW (Toyota), GM (Szuzuki), Ford (Mazda), Daimler (Nissan), Renault (Nissan), Daimler (Mitshubishi)
Sie hat mir doch mit der Steuerkette eine Beschaffenheitsgarantie gegeben.
Ne, sie hat höchstens eine mangelhafte Beschreibung gemacht. Für die wäre sie auch haftbar.
Aber: Das Auto ist 15 Jahre alt und hat X tausend Kilometer gelaufen. Da kann es normal sein, dass die Steuerkette etwas lauter ist. In dem Fall wäre die Aussage der Verkäuferin nicht bindend, sondern eine laienhafte Einschätzung (wenn sie erkennbar Laie ist). Du hingehen scheinst in der Sache sogar etwas Fachwissen zu haben und hättest da genauer hinhören können, um dich nicht blind auf die Aussage des Laien zu verlassen. In dem Fall hättest du wohl Pech gehabt.
Überhaupt ist doch gar nicht klar, ob tatsächlich ein technischer Mangel vorliegt. Du könntest auch nur überempfindlich sein und das Geräusch als lauter wahrnehmen, als es überhaupt ist. Von dir wäre also erstmal nachzuweisen, dass das nicht subjektiv sondern objektiv ein Mangel ist.
Wenn es objektiv ein Mangel ist, der so bei diesem Fahrzeug aufgrund des Alters etc. auch nicht zu erwarten wäre, dann wäre auch die Beschreibung der Verkäuferin mangelhaft, die ja gesagt hat, dass da es nur beim Start etwas lauter rasselt und sonst nicht.
In dem Fall hat die Verkäuferin erstmal ein Recht auf Nachbesserung. Ansonsten kann man sich auch über eine Preisminderung unterhalten oder über eine Aufhebung des Kaufvertrages.
Du bist aber bei allem in der Beweispflicht. Angefangen damit, dass die die Verkäuferin sagte, dass es nur beim Start rasselt und sonst nicht. Kannst du nichts beweisen und die Verkäuferin stellt sich stur, dann wird auch der Rechtsweg kaum helfen.
Nebenbei: So wie klingt wirkt es auf mich nicht nach vorsätzlicher Täuschung. Eine Anzeige wegen Betrugs wäre daher sinnlos bzw. müsstest du den Vorsatz beweisen, falls du daruber nachdenkst.
Wenn die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde, dann wird das schwierig sein- auch dann, wenn die Verkäuferin dir schriftlich versicherte, dass die Steuerkette in Ordnung ist. Hättest du den Passus einbauen lassen, dass im Schadenfall (Ursache Steuerkette), die Verkäuferin, die entstehenden Kosten trägt, dann wäre es noch etwas einfacher, aber auch hier schwer durchzusetzen.
Kommt es zu einer juristischen Auseinandersetzung, dann wird sie wahrscheinlich sagen, dass sie gar nicht weiß, was eine Steuerkette ist.
Du kannst versuchen mit ihr zu reden, ihr klar machen,dass die Kette ausgeleiert ist, was sie wahrscheinlich selbst wusste, obwohl Verkäuferin das Gegenteil behauptete und den Kauf rückabzuwickeln, oder einen Teil des Kaufpreises erstattet. Ob sie sich darauf einlässt, wage ich zu bezweifeln. Ich selbst würde ablehnen und es drauf ankommen lassen!
Dass das Auto 15Jahre alt ist, es nicht makellos und mängelfrei sein kann, das war dir vorher klar.
Sowas z. B. K: "Ist das ein Unfallwagen?" V: "Nein."
Später stellt sich heraus, dass der Wagen doch mal einen Unfall hatte, der Verkäufer hatte es nur vergessen, weil es länger zurück liegt und die Schäden überschaubar waren.
Oder z. B. K: "Hat der Auspuff Rost?" V: "Nein, ist alles in Ordnung."
Wochen später stellt der Käufer den Wagen zum Reifenwechsel auf ne Bühne und entdeckt dabei erhebliche Rostspuren, sodass ein neuer Auspuff her muss.
In ersterem Beispiel kann sich der Verkäufer nicht rausreden. Er hatte davon wissen müssen und ist für seine falsche Beschreibung haftbar.
Im zweiten Beispiel wird es für den Verkäufer sich schwierig sich rauszureden. Nur wenn eine Besichtigung stattfand und es offensichtlich gewesen wäre, dass er hier Mist erzählt, ginge das. Ansonsten haftet er für seine falsche Beschreibung. Hätte er auf die Frage geantwortet "Schon möglich, weiß ich nicht genau." wäre seine Beschreibung nicht fehlerhaft gewese.
Drittes Beispiel. K: "Wie alt ist der Wagen?" V: "12 Jahre"
Käufer bezahlt. Bei Übergabe der Papiere stellt er fest, dass der Wagen 16 Jahre alt ist. Der Verkäufer hat sich verguckt. Die Beschreibung war falsch und der Verkäufer haftet dafür.
Es ist immer vom Einzelfall abhängig. Aber im allgemeinen ist eine Beschreibung fehlerhaft, wenn man eine bestimmte Eigenschaft zusichert, die Sache diese Eigenschaft aber gar nicht hat.
Das Teil ist 15 Jahre alt da rasselt schonmal etwas, woher soll die Verkäuferin wissen was ein relevantes Rasseln ist?
Da macht man eine ausgiebigere Probefahrt oder besser ein Gebrauchtwagencheck.
Sehe da kaum Chancen für dich.
Das kann ich auch verstehen. Aber ich habe das explizit gefragt mehrmals und dies ist auch schriftlich festgehalten.
Ist die Verkäuferin mechanikerin? Nein? dumm gelaufen....selbst schuld wenn du nur so eine kurze Probefahrt machst
In dem Fall aber eher dumm gelaufen für die Verkäuferin. Ob Laie oder nicht spielt da erstmal keine Rolle. Sie hatte besser sowas sagen sollen wie "Kann ich nicht sagen. Für mich klingt alles normal."
Ob Laie oder nicht, man steht erstmal für das gerade was man sagt. Daher sollte man gerade als Laie nicht versprechen, von dem man keine Ahnung hat. Der Käufer darf die Aussage nämlich als wahr ansehen.
Aber in diesem Fall könnte es trotzdem sein, dass keine mangelhafte Beschreibung vorliegt. Siehe meine Antwort.
Versuche es, aber wenn du nichts schriftlich hast, bist du auf Kulanz angewiesen.
Die Haftung für eine fehlerhafte Beschreibung, lässt sich nicht ausschließen.