Wie ist das bei Privatkauf wenn man Gebrauchtwagem kauft und da geht die Steuerkette nach 8 Monate kapput?

14 Antworten

Wenn der Verkäufer kein Unternehmer ist, kann er grundsätzlich die Gewährleistung wirksam ausschließen. Aber auch bei einem Privatkauf muss der Verkäufer sich aber an gewisse Regeln halten:

  • Wenn der Ausschluss gegen § 309 Nr. 7a BGB verstößt, ist er unwirksam. Damit § 309 Nr. 7a BGB Anwendung finden kann, müsste es sich bei der Klausel, die die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen hat, um eine AGB-Klausel handeln. Das kann sein, muss es aber nicht. Hier wäre der Nachweis auch schwierig.
  • Zudem greift der Ausschluss gem. § 444 BGB dann nicht, soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Beides ist hier vorstellbar, aber auch schwer zu beweisen.

Unabhängig von diesen Problemen würde es zudem das Problem geben, dass Du nachweisen müsstest, dass die STeuerkette bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs kaputt war. Hier klingt es eher so, als ob sie im Verlauf der letzten Monate kaputt gegangen ist. Für einen erst nachträglich auftretenden Mangel haftet der Verkäufer grundsätzlich nicht (außer er hat eine Haltbarkeitsgarantie abgegeben).

Daher hast Du insgesamt wohl eher schlechte Aussichten.

Das ist defintiv Pech! Ein Privat Verkäufer haftet in diesem Fall nicht! Stell dir es umgedreht vor! Du verkaufts ein Auto und der Käufer kommt nach entlichen Monaten weil die Steuerkette hinüber ist oder ein Motorschaden enstanden ist. Du müsstest schon nachweisen das der Verkäufer einen schaden wissentlich verschwiegen hat. Was er in diesem Fall zu 99% meiner meinung nicht hat denn mit einer defekten Steuerkette Fährst du nicht noch mehrere Monate herum ohne eine warnlampe oder geräusche zu hören oder gar einen Motorschaden zu erleiden durch ein Reisen oder Überspringen der Kette.

verreisterNutzer  19.08.2020, 14:02

Ebenso wie ein Zahnriemen reißt eine Steuerkette meist nicht von jetzt auf gleich, sondern arbeitet lange Zeit mit einem sich stetig verschlimmernden Fehler- Fortschritt, bis Zahnriemen oder Steuerkette dann letztendlich ganz reißen oder überspringen. Dabei bleibt der Fehler oftmals unbemerkt bis Riss oder übersetzen eintritt.... Und dann ist es oft zu spät, denn der Riss des Nockenwellenantrieb führt nur beim Freiläufer nicht zwangsläufig zum kapitalen Motorschaden.

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was ist mit dem Kilometerstand und den Intervallen, denn du kannst ja locker zwischenzeitlich 20000 km gefahren sein.. wenn das rote Lämpchen aufleuchtet, gilt es anzuhalten und rechtzeitig nachzuschaun

RhinO1991 
Fragesteller
 20.08.2020, 12:15

Bin 7000km nur gefahren in diese 8 monate. Da hat keike lampe geleuchtet.

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Da wirst du selber bezahlen müssen. Den Verkäufer kannst du jedenfalls bei Privatverkauf und Ausschluss der Gewährleistung nicht drankriegen.

Selbst bei einem Händler ist das nach 8 Monaten fast unmöglich, da du kaum beweisen kannst, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag und der erhöhte Verschleiß ja allgemein bekannt ist. Außerdem könnte als Gegenargument kommen, ob du denn die vorschriftsmäßigen Inspektionen mit Überprüfung der Steuerkette auch regelmäßig gemacht hast?

Nach 8 Monaten kannst Du da eigentlich keinen Sachmangel mehr draus ableiten. Beim Privatverkauf mit Ausschluss der Sachmängelhaftung eh nicht. Aber auch beim Kauf vom Händler würde dies schwierig werden, weil die Beweislast bei Dir liegt und Du in den 8 Monaten durchaus einiges zum Versagen der Steuerkette beigetragen haben kannst.