Paypal Käuferschutz Rückerstattung?
Wie läuft das genau mit der Rückerstattung. Manchmal sagen mir Leute denen ich etwas abkaufen will sie wollen kein Käuferschutz weil sie schlechte erfahrungen gemacht haben. Aber wie ist es möglich schlechte Erfahrungen zu machen wenn man die Ware oder das Ticket korrekt gesendet/geliefert hat. Man muss das ja in dem Konflikt den man eröffnen kann beweisen oder? Nur durch beweise greift doch der Käuferschutz du kannst doch nicht einfach die Kohle zurückerstatten lassen oder wie ist da eure Erfahrung?
von welcher Seite aus betrachtet? Als Käufer oder Verkäufer?
als Käufer (als verkäufer biete ich käuferschutz auch an)
3 Antworten
Manchmal sagen mir Leute denen ich etwas abkaufen will sie wollen kein Käuferschutz weil sie schlechte erfahrungen gemacht haben.
Müssen in dem Fall wohl eher Verkäufer gewesen sein. 😉
Oder Leute, die den "Käuferschutz" für "OOPS! Ich habe mich bezüglich meines Kaufs umentschieden!" missbrauchen wollen.
Aber wie ist es möglich schlechte Erfahrungen zu machen wenn man die Ware oder das Ticket korrekt gesendet/geliefert hat.
Naja, wie ich bereits angedeutet habe, gibt es genug Wendehälse, die zu ihrer Willensäußerung eines Kaufs im Nachgang nicht mehr stehen wollen - die kommen hier auf gfn regelmäßig durch.
Gerade auf kleinanzeigen.de werden Privatverkäufe durchgeführt, bei denen das Fernabsatzgesetz nicht gilt. Da wird möglicherweise diese Funktion zweckentfremdet.
...mal ganz abgesehen davon, dass mehr betrogen wird als man im Allgemeinen annehmen möchte. Jedenfalls lehren mich das die ganzen kleinanzeigen.de-Fragen, die hier durchkommen.
Es kann diverse Probleme für Verkäufer geben.
Auch wegen der langen Frist von 180 Tagen.
Wenn jemand geraume Zeit nach dem Kauf behauptet, der Artikel sei nicht wie beschrieben, ist es heute nicht mehr ganz so einfach wie früher, das Geld so mir nichts die nichts zurückzubekommen.
Bei der Behauptung eines Nichterhalts hast du als Versender vielleicht nach 90 Tagen keinen Zugriff auf den Sendungsverlauf, während die Möglichkeit zum Käuferschutz eben 180 Tage andauert.
Der Käufer muss doch nur behaupten, dass der Artikel nicht so wie beschrieben war und schon greift der Käuferschutz.
Als Verkäufer ist es mir unmöglich zu beweisen, wie der Artikel JETZT beim Käufer aussieht. Als die (Beispiel) Kaffeemaschine abgeschickt wurde, war sie noch top in Ordnung. Nun tauscht der Käufer einfach seine alte gegen die Maschine vom Verkäufer aus und sagt, sie sei defekt. Von dem Tausch sagt er natürlich niemanden etwas. - Und jetzt kommst du und sagst, der Käuferschutz sei toll...
Du schriebst "Ware oder Ticket". Also meinst du eher beides.
ja wusste nicht das man da unterscheiden muss aber es geht mir um tickets
okay. Dann behauptet der Käufer in dem Umschlag war nur Papier, aber keine Tickets. Der Verkäufer behauptet das Gegenteil. Wie soll Paypal entscheiden, wer die Wahrheit sagt?
eig meine ich eher Tickets die online versendet wurden das kann man ja easy beweisen