Ortsausgang 3. Gang Vollgas auf 100 - Kraftfahrzeugrennen?

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§315d StGB:

(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das Beschleunigen auf die zuässige Höchstgeschwindigkeit ist weder ein Fortbewegen mit nicht angepasster Geschwindigkeit, noch ist es verkehrswidrig, geschweige denn grob verkehrswidrig, zudem ist es auch nicht rücksichtslos und dient obendrein nicht dazu, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen, sondern dem Erzielen einer höchstmöglichen Beschleunigung auf eine geringe Geschwindigkeit.

Der Tatbestand kann nicht erfüllt sein.

Solange du die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitest und das gefahrlos tun kannst, ist das natürlich nicht verboten.

Was meinst du in diesem Zusammenhang mit "Kraftfahrzeugrennen"? Sind da noch andere Fahrzeuge beteiligt?

broti0790 
Fragesteller
 25.10.2022, 13:51

Ist dir nicht bewusst, dass man mit sich selbst alleine auch ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen führen kann?

Einer der Indikatoren dafür ist z. B., in kürzester Zeit auf eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu kommen.... Es muss nicht mal ein zweiter beteiligt sein.

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Luki55228  25.10.2022, 13:52

Wenn du anner Ampel stehst und einfach aus Spaß von 0 auf 50 durchziehst so schnell es geht, ist das auch schon nen illegales Straßenrennen (gegen dich selber)...

Ne Fahrschule hast du bereits besucht?

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migebuff  25.10.2022, 16:59
@Luki55228
Wenn du anner Ampel stehst und einfach aus Spaß von 0 auf 50 durchziehst so schnell es geht, ist das auch schon nen illegales Straßenrennen (gegen dich selber)...

Begründe diese Behauptung bitte anhand eines Zitates der Rechtsgrundlage.

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migebuff  25.10.2022, 17:29
@Luki55228

Ich hatte um ein Zitat der Rechtsgrundlage gebeten, sowie um eine Erklärung, warum du glaubst, dass einer der dort genannten Tatbestände erfüllt sein könnte.

Eine Internetseite ist keine Rechtsgrundlage, zudem wird sie deiner Aussage wahrscheinlich auch widersprechen.

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Zakalwe  25.10.2022, 19:28
@Luki55228

Das belegt in keiner Weise das, was du da sagst. Da ist von "grob verkehrswidrig", "rücksichtslos" und "größtmöglicher Geschwindigkeit" die Rede. Davon war hier nie die Rede. Hast du meine Antwort überhaupt verstanden? Einen Deutschunterricht hast du bereits besucht?

"Ein Rennen gegen sich selbst". Alleine der Satz ist reiner Unsinn.

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situationsbedingt, kann sein, kann auch nicht sein. wenn auf diese Idee 2 Fahrzeuge kommen, kann man davon ausgehen. wenn dann noch ein Fahrer den anderen überholen will hmmmm

Solange die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht massiv überschritten wird, dürfte ein "Rennen gegen sich selbst" kaum zu rechtfertigen sein.

Nein, ich habe noch keine diesbezüglichen Erfahrungen mit der Polizei gemacht, habe aber auch ein leises Fahrzeug.

Du musst nur ,,an den richtigen" kommen. Dann ist es ein Rennen. An sich ist es erlaubt, da man ja nicht den Verkehrsfluss behindern möchte.

Evtl kann es als Lärmbelästigung zählen.