Ordnungsamt verweigert Halteerlaubnis für Listenhund / reine Schikane

13 Antworten

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Ich gehe von aus, dass ihr euch im Vorfeld für die Rasseproblematiken nicht sonderlich interessiert habt, denn ansonsten hättet ihr gewusst, dass es ein Staffbull-Mix ist. Eigentlich sind diese unverkennlich...oder seh ich das falsch?

Im Landeshundegesetz von NRW steht under § 7 Zuverlässigkeit Absatz (2) "Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen ferner Personen nicht, die insbesondere 2. Wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen haben.

Euer Verstoß ist, dass ihr die Aufnahme eines Listenhundes nicht bei der zuständigen Behörde sofort gemeldet habt(§8 Abs.1)(ich denke das ist euch klar) und von daher liegt es wohl wirklich im Ermessen des Herrn S. euch die Haltung zu untersagen, denn er hat ja einen Grund dafür gefunden.

Außerdem steht in dem Gesetz ein kleiner besonderer Teil unter § 4 Erlaubnis Absatz (2) dass man ein besonderes privates oder öffentliches Interesse zum Halten eines solchen Hundes nachweisen muss. Und dieser Satz bricht den meisten Hundehaltern das Genick, denn ein privates Interesse nachzuweisen ist schier unmöglich. Ein privates Interesse besteht z.b. wenn der Hund zum Bewachen eines gefährdeten Besitztums unersetzlich ist....Aber zum Bewachen des Grundstücks, kann man sich auch einen "normalen" Hund halten.

Unter anderem steht unter § 8 des Landeshundegesetzes Anzeige und Mitteilungspflichten Punkt 2."Wer einen gefährlichen Hund abgibt, hat dem Erwerber mitzuteilen, dass es sich um einen solchen Hund handelt" Demnach hat auch der Vorbesitzer einen Fehler gemacht, aber ob euch das irgendwie weiterhilft weiß ich nicht, denn Unwissenheit, schützt nicht vor Strafe

Ist es denn wirklich eindeutig dass es sich um einen Listenhund handelt? Wenn nicht (z.b. wenn der Phänotyp nicht eindeutig den Staffbull erkennen lässt) dann geht doch zu einem Tierarzt und lass euch das gegenteil bescheinigen....ansonsten gibt es wohl keine große Chance da durch zu kommen...ihr habt ja schon einen Anwalt eingeschaltet, das würde ich an eurer Stelle auch weiterhin machen. Letztendlich kann das ganze vor Gericht landen und dann entscheiden die über den Verbleib des Tieres. Ansonsten siehts schlecht aus...Was Listenhunde angeht sind die Gesetze echt so gestrickt, dass diese Rassen "ausgerottet" werden sollen.

Zum Glück ist das Gesetz hier in Meck-Pom ein wenig lockerer...hier kann man ohne Probleme einen Listenhund aus dem Tierheim adoptieren (Voraussetzungen sind die selben, nur eben ohne dieses berechtige Interesse...das brauch man hier nicht...)


BlackCloud  17.02.2011, 21:02

Eigtl eine gute Antwort, bis auf die Sache mit dem Interesse: im Landeshundegesetz von NRW spricht man von einem privatem (was du wie gesagt hast schier unmöglich ist) oder einem öffentlichem Interesse: das Tierheim. Es ist in NRW ganz normal möglich einen Listenhund daraus zu holen - es darf eben nur nicht ein Privatkauf sein.

Janni87  18.02.2011, 06:21
@BlackCloud

okay, das mit dem öffentlichen wusst ich nicht. dann würde ich mir von rein logischen her denken, dass man als letzten Ausweg, den Hund erstmal ins Tierheim bringt, um ihn dann wieder rauszuholen... oder ist das dann auch nicht mehr so einfach möglich, weil denen ja vorher der Hund weggenommen wurde?

BlackCloud  18.02.2011, 08:01
@Janni87

Richtig, wie der Sachbearbeiter des Ordnungsamtes selbst sagte, kann man den Hund ins Tierheim bringen und ihn dann offiziell "erwerben" - allerdings ist dies auch eine Sache des Glücks, denn das Ordnungsamt kann die Genehmigung immer noch verweigern, weil es die Halter als nicht geeignet sieht (aus dem einfachen Grunde weil sie ja jetzt schon gegen das Gesetz verstoßen haben) - das ist in dem Falle leider eine Sache des Glücks.

Kubique86 
Beitragsersteller
 16.07.2011, 19:00
@BlackCloud

Janni, danke für die antwort.

Ja mittlerweile ist klar das es ein StaffBull ist, (mix oder nicht is unklar)

Aber der Hund lebt noch bei uns und das OA hat sich eingekriegt. Trotzdem haben wir noch Kontakt zum anwalt, ein sehr guter überigens, der herr fiesel aus Dortmund, der ist zufällig auch präsident des landestierschutzverbandes NRW ;)

Das mit dem Tierheim ist so, laut anwalt. Ob ein Hund aus dem TH geholt wird oder in ausnahmefällen ob verhindert wird dass er dort landet, is logisch egal!

So sehe ich das auch!

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

In NRW darf man einen Listenhund der Kategorie 1 nur aus einem öffentlichem Tierheim oder Tierschutzverein erwerben - und genau da liegt der Grund der Haltererlaubnisverweigerung: über Privatpersonen einen Hund der Kategorie 1 zu erwerben, ist verboten, ergo illegal.

Ihr habt keine andere Wahl als in ein Tierheim zu gehen, den Vorfall zu schildern und darauf zu hoffen, dass ihr die Haltererlaubnis bekommt, wenn ihr ihn offiziell aus dem Tierheim rausholt.

Mit einem Sachkundenachweis ist es da aber nicht getan, das wisst ihr hoffentlich.


Kubique86 
Beitragsersteller
 17.02.2011, 23:21

Ich hoffe das es da ein Schlupfloch gibt, da wir den Hund nicht käuflich erworben haben, sondern er unentgeltlich abgegeben wurde.

Außerdem wussten wir ja zu Anfang nicht dass es ein Listenhund ist, da das ganze auch über eine 3te Person ging... Ist kompliziert!

Aber ihn jetzt ins Tierheim geben und dann um ihn bewerben, Probezeit machen etc kann doch auch nicht im Sinne des Hundes sein, ich meine aus Tierpsychologischer Sicht, oder?

BlackCloud  18.02.2011, 08:03
@Kubique86

Es ist egal, ob ihr was für den Hund bezahlt habt oder nicht - einen Listenhund der Kategorie 1 darf man nicht von Privatpersonen übernehmen, nur aus einem Tierheim.

Und wie ich bereits sagte: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Und nein: natürlich ist das nicht im Sinne des Hundes, aber so sind nunmal die Gesetze - wenn euch wirklich was an dem Hund liegt, solltet ihr die Chance mit dem Tierheim nutzen - eingezogen wird er so oder so, also versucht das Beste draus zu machen.

Warum reine Schikane? Es gibt Gesetze, und nur, weil ihr den Hund liebgewonnen habt, wird man diese für euch nicht ändern. Einen Hund nur im Garten auszuführen ist übrigens nicht wirklich sachgerecht.


Kubique86 
Beitragsersteller
 17.02.2011, 18:45

(Lies weiter) ;-)

Kubique86 
Beitragsersteller
 17.02.2011, 18:48
@Kubique86

Achso zum Garten: Ja da haste recht, aber besser als im Tierheim und wir beschäftigen uns ja viel mit ihr und versuchen sie trotzdem auszulasten... und sollte ja nur übergangsweise für 2-3 wochen sein, bis wir die sachkunde haben.

Heute kam das Ergebnis der Sachkunde (haben beide bestanden), wir riefen Hernn S. an und fragten wie es jetzt weiterginge mit der Halteerlaubnis und er meinte: Die kriegen Sie nicht. Sie sind unzuverlässig, weil sie den Hund gehalten haben ohne vorher die Sachkunde zu machen, und Sie haben kein persönliches Interesse an der Haltung dieses Tieres.

Verstehe ich nicht, da er uns beim persönlichen Gespräch sagte: Sie scheinen aber ein persönliches Interesse an diesem Hund zu haben (hörte sich an als wollten wir ihn abrichten oder so). Da hatten wir geantwortet: Ja wir haben uns in den Hund verliebt!!

Nun weiß ich nicht weiter!!

Kann er uns die Halteerlaubnis trotzdem verweigern? Obwohl wir echt alles getan haben und alle Vorraussetzungen erfüllen??

Was können wir tun?


turalo  17.02.2011, 18:47

Er kann die Halteerlaubnis verweigern. Das ist eine Ermessenssache und wenn Herr S. darauf erkennt, daß Ihr nicht in Lage seid, einen Listenhund zu halten, werdet Ihr keinen Listenhund halten dürfen. Egal, wie sehr er Euch ans Herz gewachsen ist. ist vielleicht schade und auch traurig, aber nachvollziehbar.

Kubique86 
Beitragsersteller
 17.02.2011, 18:52
@turalo

Naja wenn ich mal so schätzen darf, dann sind wir schon in der lage einen zu halten, wir machen echt alles dafür, wir waren am anfang etwas naiv, das gebe ich zu, aber wir tun echt alles, sind bei der hundeschule angemeldet, vorstafenfrei usw

ich denke er sucht nur n grund, kann er so frei darüber verwalten? oder gibts da möglichkeiten??

turalo  17.02.2011, 18:55
@Kubique86

Es gibt sicher Möglichkeiten, die ich nicht kenne. Aber bedenke, je heftiger Du gegen eine solche Verordnung vorgehst, umso eher bist Du in der Spalte "uneinsichtig" einsortiert. Jemand schrieb weiter oben, daß in NRW Listenhunde gar nicht gehalten werden dürfen. Das sieht schlecht aus.....

Die beste "Freundin" meines Hundes ist eine Bulltierrierdame. Würde ich nicht wissen, daß es ein Listenhund ist, käme ich nie auf diese Idee....

Kubique86 
Beitragsersteller
 17.02.2011, 18:57
@turalo

Das ist so nicht richtig, habe ich als kommi druntergesetzt!

BlackCloud  17.02.2011, 21:22
@turalo

Jemand schrieb weiter oben, daß in NRW Listenhunde gar nicht gehalten werden dürfen.

Dürfen sie - wenn sie aus einem Tierheim stammen - was hier nicht der Fall ist - und genau deshalb bekommen sie keine Haltererlaubnis - zurecht!

Meandor  17.02.2011, 22:15
@BlackCloud

Dann hatte "Herr S." ja Recht, als er sagte, der Hund kommt ins Tierheim und anschließend können sie ihn wiederhaben. Das Tier muss also nur für eine logische Sekunde in ein Tierheim.

BlackCloud  17.02.2011, 22:18
@Meandor

Prinzipiell richtig, dass OA kann ihnen trotzdem eine Haltererlaubnis verweigern, weil sie in deren Augen nicht geeignet sind. Ist also eine Sache des Glücks.

Kubique86 
Beitragsersteller
 17.02.2011, 23:27
@BlackCloud

Leider nicht nur ne logische Sekunde. Sondern wir müssten uns ja um den Hund bewerben, eine Probezeit mit ihm machen, und dann nochma 150-250 euro lacken, um ihn zu behalten. FRECHHEIT!

Kubique86 
Beitragsersteller
 17.02.2011, 23:28
@BlackCloud

Wo genau steht das eigentlich, dass sie aus dem TH kommen müssen? Hab ich noch nicht gefunden!

BlackCloud  18.02.2011, 08:07
@Kubique86

Unter §4 Erlaubnis:

(2) Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 oder des § 3 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht. Ein besonderes privates Interesse kann vorliegen, wenn die Haltung des gefährlichen Hundes zur Bewachung eines gefährdeten Besitztums der Halterin oder des Halters unerlässlich ist.

Ein privates Interesse habt ihr nicht, denn ihr habt kein gefährdetes Besitztum (außerdem wird diese Erlaubnis nur sehr selten erteilt) - die öffentliche Interesse ist eben das Tierheim.

Kubique86 
Beitragsersteller
 18.02.2011, 10:11
@BlackCloud

Unser privates Interesse ist emotionaler Natur, und so werde ich die Sache auch vom Anwalt angehen lassen! Der Herr S. sagte uns ja selber dass wir ein hohes privates interesse an dem hund hätten, beim ersten gespräch...

BlackCloud  18.02.2011, 17:29
@Kubique86

Unser privates Interesse ist emotionaler Natur

Na und? Das reicht nicht aus, um damit durchzukommen, das haben schon unzählige Andere vor dir versucht und sind gescheitert. Gesetz ist Gesetz.

Der Herr S. sagte uns ja selber dass wir ein hohes privates interesse an dem hund hätten, beim ersten gespräch...

Sicher, damit meinte er aber kein privates Interesse im Sinne wie es in der Verordnung steht.

Ich wohne selbst in NRW, habe selber einen Amstaff-Mischling und arbeite im Tierschutz speziell betreffend Listenhunde - glaub mir - ich kenne mich mit dieser Problematik aus.

ugaugamann  13.08.2011, 17:43
@BlackCloud

Langsam bekomme ich teilweise das Gefühl das hier Ordnungsamtmitarbeiter Beiträge erstellen...

Schonmal was von zivilem Ungehorsam gehört?

Wo ein Mangel an Freiheit in einem Gesetz eingebunden ist, gibt es einen Rahmen für zivilen Ungehorsam auf der Basis von moralischen Prinzipien.

......und wenn sich ein freier Mensch aufgrund von offensichtlich schwachsinniger Gesetzgebung nicht mal mehr den Hund seiner Wahl halten darf , ist der Rahmen für zivilen Ungehorsam mit Sicherheit gegeben....

Hallo! Ich wohne auch in NRW und habe mit dem Ordnungsamt eine ganz andere Erfahrung gemacht. Ich habe unsere dt. Dogge gemeldet und hätte auch einen Sachkundenachweis erbringen müssen, wegen der 20/40-Regelung. Ich wusste das bis dato auch nicht, da wir aus Niedersachsen hergezogen sind. Die nette Dame hat mich befreit, nachdem ich ihr grob erzählt habe, wie man einen Hund halten muss...

Es gilt aber immer: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ihr habt illegal einen Hund gehalten, da verstehen die keinen Spaß. Zudem hättet ihr den Hund direkt melden, chippen und versichern lassen müssen, dann wäre euch das Dilemma vermutlich auch erspart geblieben. Naja, das Kind ist ja nun in den Brunnen gefallen. Habt ihr zufällig einen Verwandten/Bekannten, der die Haltungerlaubnis für Listenhunde hat und der den Hund vorübergehend aufnehmen könnte? Und wenn ihr einen Anwalt habt, warum regelt ihr das nicht über den? Und vielleicht versucht ihr vorher nochmal mit Herrn S. ganz sachlich darüber zu reden, welche Gründe denn dagegen sprechen und bei der Gelegenheit würde ich mal hinterfragen, ob er was gegen Listenhunde hat (vielleicht ist das auch der wahre Grund).

Erlaubt sind Listenhunde in NRW aber auf jeden Fall-solange man über 18, ohne Vorstrafen, physisch und psychisch dazu in der Lage ist einen solchen Hund zu halten.


BlackCloud  17.02.2011, 21:04

Erlaubt sind Listenhunde in NRW aber auf jeden Fall

Bei Listenhunden der Kategorie 1 sind diese aber nur erlaubt, wenn sie aus einem Tierheim stammen, was hier nicht der Fall ist. Privatkauf ist verboten.

TygerLylly  17.02.2011, 21:32
@BlackCloud

Es ging hier aber wohl um ein prinzipielles Verbot-dieses besteht nicht!

BlackCloud  17.02.2011, 21:46
@TygerLylly

Doch natürlich - sie haben sich den Staffbull-Mix von einer Privatperson geholt und diesen ohne Sachkunde und Meldung gehalten - das ist laut Gesetz ein klares Verbot.

TygerLylly  17.02.2011, 22:02
@BlackCloud

Ich meinte den Kommentar, dass die Haltung von Listenhunden in NRW verboten ist ;) Dass sie den Hund von einer Privatperson haben ist natürlich eine andere Sache!