Mutter fordert Miete?
Hallo, ich (M gerade 19 geworden) lebe bei meiner alleinerziehenden Mutter. Ich warte gerade auf den Studienbeginn für das nächste WiSe und suche im Moment nach neuer Arbeit um den Zeitraum zu überbrücken.
Um die Situation am besten zusammenzufassen; unser Verhältnis war nie gut, jedoch meinte sie ich kann bei ihr wohnen kostenfrei (sie verdient relativ viel und hat keine Geldprobleme, könnte die Miete Problemlos zahlen selbst wenn sie 3x teurer wäre als sie eigentlich ist).
Seit geraumer Zeit spielt sie richtig verrückt. Richtig angefangen hat es nach meiner Auslandsreise die ich bis zum Oktober gemacht hatte, obwohl ich kein festes einkommen hatte verlangt sie, dass ich Handyrechnungen und andere kleinere Beträge selbst bezahle. Dann ging‘s weiter damit, dass ich für Dinge wie einkaufen nun nichtmal mehr ihr Auto benutzen darf, wofür ich jedes mal den Sprit zahle (wir leben in einer ländlichen Gegend ohne Auto einkaufen geht schwer).
Da ich nicht mehr das Auto benutzen kann musste ich wieder auf ÖV umsteigen was nochmal 60€ sind die ich jeden Monat zahlen muss.
Jegliches Essen aus Einkaufen die sie macht, darf ich nicht einmal anrühren da ich mir meine eigenen Lebensmittel kaufen muss und heute Abend schreibt sie dass sie von mir 150€ von mir als Miete verlangt.
Damit ihr euch die Situation vorstellen könnt: wir reden nicht miteinander, außer sie möchte wieder Geld von mir (kommt von ihr aus, sie hat tatsächlich einfach Spaß daran mir das Geld, dass ich gespart hab aus der Tasche zu ziehen. Das läuft seit 3-4 jahren so ab).
Ich hab keine Möglichkeit diese 150€ obendrauf zu zahlen, meine monatlichen Ausgaben liegen dadurch bei Knapp 400€ inkl. Essen, Zahnzusatzversicherung, Fahrkarte etc. die ich bezahlen muss. Alles von Geld, dass ich mir über die letzten 3 Jahre angespart habe.
Kann mich jemand in irgendeiner Weise über die Rechtslage aufklären, darf sie das so, kann ich irgendwas machen?
bevor hier irgendwie jemand schreibt von wegen „sie macht das richtig so“ oder sonstige passiv aggressive Dinge, soll versuchen zu verstehen, dass die Frau wirklich verrückt spielt und einfach nur Spaß daran hat mich finanziell und psychisch einfach zu quälen (es geht weit über nur das Finanzielle Zeug hinaus, nur diskutiere ich das nicht in diesem Beitrag, da meine Finanzielle Situation gerade das größere Problem darstellt.
5 Antworten
Miete und den eigenen Lebensunterhalt zu zahlen, ist für die meisten Menschen der Normalzustand.
Jedoch ist die Mutter unterhaltspflichtig bis zum Ende der Erstausbilung.
Du kannst Dich an das Jugendamt oder an eine Sozialberatung vor Ort wenden.
grundsätzlich
Das ist das aussschlagebende Wort, welches zugegebenermaßen in der Antwort fehlt.
Ich verstehe deinen Kommentar leider nicht.
Ausschlaggebend ist doch hier eher die Länge der Überbrückungszeit.
Du bist derzeit nicht in einer Ausbildung und somit besteht auch kein Anspruch auf Unterhalt von Seiten der Eltern.
Wobei ein Anspruch auf Kindergeld gegeben wäre! Melde dich, falls noch nicht geschehen, Ausbildung suchend.
Natürlich wäre es wünschenswert, wenn du so schnell wie möglich einen Job hättest, um dich an den laufenden Kosten zu beteiligen. Denn einfach auf den Studienbeginn zu warten geht natürlich nicht. Und wenn du dein Erspartes nicht gänzlich aufbrauchen möchtest, dann wäre es natürlich ratsam deine Bemühungen in der Richtung auszuweiten.
Da euer Verhältnis auch sehr angespannt zu sein scheint, solltest du dich auch rechtzeitig um den BAföG Antrag kümmern. Denn wenn deine Eltern aufgrund des Einkommens dir theoretisch Unterhalt zahlen müssten, dann sollte das rechtzeitig geklärt werden.
Hier kannst du ja heute schon mal den BAföG Rechner bemühen, wenn dir die Einkünfte der Eltern von vor 2 Jahren in etwa bekannt sind.
Deine Mutter muss dir allerdings auch keinen Barunterhalt zahlen, sondern kann dir auch Kost und Logis anbieten. Also um Bargeld zu haben, wirst du dann wahrscheinlich einen Nebenjob benötigen neben dem Studium.
Am sinnigsten wäre es vielleicht auch, wenn dein Studienplatz möglichst weit entfernt vom Elternhaus liegen würde. So schaffst du eine Distanz. Aber auch hier sollte die finanzielle Seite rechtzeitig geklärt sein!
Du könntest auch zum Jobcenter gehen, dort deine Situation schildern, darauf hinweisen, dass du Gefahr läufst Zuhause raus zu fliegen und deine Möglichkeiten ausloten.
Um dann deiner Mutter mitzuteilen, dass du eben kein Geld derzeit für ihre zusätzlichen Geldwünsche hast.
Vielleicht solltest du gucken ob du was eignes findest. Für den Anfang ist auch eine WG vielleicht nicht schlecht um kosten zu sparen. Du kannst Bafög beantragen. Wenn du nichts bekommst, weil deine Mutter zuviel verdient, muss Sie die, bis zum Ende der ersten Ausbildung oder den 27. Lebensjahr Unterhalt zahlen. Das Kindergeld steht dir, wenn du ausziehst, auch zu.
du bist ale im Moment soweit ich das vertanden hab Arbeitslos aber hast schon einen sicheren Studienplatz im nächsten Wintersemester. Korrekt soweit?
da besteht die ganz reguläre Unterhaltspflicht deiner Eltern dir gegenüber.
Gibt dazu 2 wege. 1. Sie kann den Unterhalt in Form von Kost und Logie stellen. Heißt Wohnraum gratis und auch die wohnübliche Nutzung also Wasserverbrauch Strom, Essen, Trinken usw.... Oder sie kann dir einen Barunterhalt zahlen, der wird dann vom Familiengericht klar definiert. Bei letzterem wird dann ggf sobald du einen Job zum Überbrücken findest dein Einkommen angerechnet. Allerdings gilt Barunterhalt eher wenn du eigenen Wohnraum hast. Eine Pflicht für dich Miete zu zahlen so lange du noch nicht wirtschaftlich unabhängig bist existiert nicht und diese wird allgemein mit Abschluss deiner Ausbildung / deines studiums angenommen. Solltest du natürlich vorher schon z.B. ein gewerbe eröffnen und damit ein staattliches Auskommen haben sieht die Lage anders aus.
Ihr Auto nutzen lassen muss sie dich nicht, aber wenn sie verlangt dass du Erledigungen tätigt muss sie dir dann auch das Fahrgeld für den ÖPVN bereitstellen.
Das Wintersemester beginnt erst im Oktober. Über 6 Monate. Da erlischt vorläufig die Unterhaltspflicht.
Hast du dir das Urteil denn auch mal durchgelesen?
Es ist lediglich der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt gewährt worden, nicht aber in der Überbrückungszeit.
hast du auch ma die Urteilsbegründung gelesen? der Unterhaltsanspruch besteht durchgehend, so das Gericht, da auch eine angemesse vorberufliche Bildung darunter fällt. Heißt die 3 Jahre mit Praktika und anderen Beschäftigungen sind als vorberufliche Bildung zu bewerten
Ist doch richtig.
Eine Unterhaltsverpflichtung besteht grundsätzlich für eine Überbrückungszeit zwischen Schule und Ausbildung, die nicht länger als vier Monate dauern darf.
Größere Wartezeiten zur Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums muss das volljährige Kind durch Erwerbstätigkeit selbstständig überbrücken.