Mutter fordert Miete?

5 Antworten

Miete und den eigenen Lebensunterhalt zu zahlen, ist für die meisten Menschen der Normalzustand.

Jedoch ist die Mutter unterhaltspflichtig bis zum Ende der Erstausbilung.

Du kannst Dich an das Jugendamt oder an eine Sozialberatung vor Ort wenden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

isebise50  29.01.2025, 09:27

Eine Unterhaltsverpflichtung besteht grundsätzlich für eine Überbrückungszeit zwischen Schule und Ausbildung, die nicht länger als vier Monate dauern darf. 

Größere Wartezeiten zur Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums muss das volljährige Kind durch Erwerbstätigkeit selbstständig überbrücken.

DasOrakel  29.01.2025, 09:43
@isebise50
grundsätzlich

Das ist das aussschlagebende Wort, welches zugegebenermaßen in der Antwort fehlt.

isebise50  29.01.2025, 09:48
@DasOrakel

Ich verstehe deinen Kommentar leider nicht.

Ausschlaggebend ist doch hier eher die Länge der Überbrückungszeit.

DasOrakel  29.01.2025, 09:56
@isebise50

Ich verstehe deinen Kommentar leider nicht.

Das mußt Du auch nicht :)

Du bist derzeit nicht in einer Ausbildung und somit besteht auch kein Anspruch auf Unterhalt von Seiten der Eltern.

Wobei ein Anspruch auf Kindergeld gegeben wäre! Melde dich, falls noch nicht geschehen, Ausbildung suchend.

Natürlich wäre es wünschenswert, wenn du so schnell wie möglich einen Job hättest, um dich an den laufenden Kosten zu beteiligen. Denn einfach auf den Studienbeginn zu warten geht natürlich nicht. Und wenn du dein Erspartes nicht gänzlich aufbrauchen möchtest, dann wäre es natürlich ratsam deine Bemühungen in der Richtung auszuweiten.

Da euer Verhältnis auch sehr angespannt zu sein scheint, solltest du dich auch rechtzeitig um den BAföG Antrag kümmern. Denn wenn deine Eltern aufgrund des Einkommens dir theoretisch Unterhalt zahlen müssten, dann sollte das rechtzeitig geklärt werden.

Hier kannst du ja heute schon mal den BAföG Rechner bemühen, wenn dir die Einkünfte der Eltern von vor 2 Jahren in etwa bekannt sind.

Deine Mutter muss dir allerdings auch keinen Barunterhalt zahlen, sondern kann dir auch Kost und Logis anbieten. Also um Bargeld zu haben, wirst du dann wahrscheinlich einen Nebenjob benötigen neben dem Studium.

Am sinnigsten wäre es vielleicht auch, wenn dein Studienplatz möglichst weit entfernt vom Elternhaus liegen würde. So schaffst du eine Distanz. Aber auch hier sollte die finanzielle Seite rechtzeitig geklärt sein!

Du könntest auch zum Jobcenter gehen, dort deine Situation schildern, darauf hinweisen, dass du Gefahr läufst Zuhause raus zu fliegen und deine Möglichkeiten ausloten.

Um dann deiner Mutter mitzuteilen, dass du eben kein Geld derzeit für ihre zusätzlichen Geldwünsche hast.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Vielleicht solltest du gucken ob du was eignes findest. Für den Anfang ist auch eine WG vielleicht nicht schlecht um kosten zu sparen. Du kannst Bafög beantragen. Wenn du nichts bekommst, weil deine Mutter zuviel verdient, muss Sie die, bis zum Ende der ersten Ausbildung oder den 27. Lebensjahr Unterhalt zahlen. Das Kindergeld steht dir, wenn du ausziehst, auch zu.


DaKaBo  29.01.2025, 01:26

Auf welcher Grundlage soll es hier (im Moment) Bafög und Kindergeld geben?

du bist ale im Moment soweit ich das vertanden hab Arbeitslos aber hast schon einen sicheren Studienplatz im nächsten Wintersemester. Korrekt soweit?

da besteht die ganz reguläre Unterhaltspflicht deiner Eltern dir gegenüber.

Gibt dazu 2 wege. 1. Sie kann den Unterhalt in Form von Kost und Logie stellen. Heißt Wohnraum gratis und auch die wohnübliche Nutzung also Wasserverbrauch Strom, Essen, Trinken usw.... Oder sie kann dir einen Barunterhalt zahlen, der wird dann vom Familiengericht klar definiert. Bei letzterem wird dann ggf sobald du einen Job zum Überbrücken findest dein Einkommen angerechnet. Allerdings gilt Barunterhalt eher wenn du eigenen Wohnraum hast. Eine Pflicht für dich Miete zu zahlen so lange du noch nicht wirtschaftlich unabhängig bist existiert nicht und diese wird allgemein mit Abschluss deiner Ausbildung / deines studiums angenommen. Solltest du natürlich vorher schon z.B. ein gewerbe eröffnen und damit ein staattliches Auskommen haben sieht die Lage anders aus.

Ihr Auto nutzen lassen muss sie dich nicht, aber wenn sie verlangt dass du Erledigungen tätigt muss sie dir dann auch das Fahrgeld für den ÖPVN bereitstellen.


kugel  29.01.2025, 00:25

Das Wintersemester beginnt erst im Oktober. Über 6 Monate. Da erlischt vorläufig die Unterhaltspflicht.

suumcuique5786  29.01.2025, 00:31
@kugel

nein tut sie nicht, die gilt bis zu 3 Jahre

BGH, Beschluss v. 3.06.2013, XII ZB 220/12

isebise50  29.01.2025, 09:34
@suumcuique5786

Hast du dir das Urteil denn auch mal durchgelesen?

Es ist lediglich der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt gewährt worden, nicht aber in der Überbrückungszeit.

suumcuique5786  29.01.2025, 10:57
@isebise50

hast du auch ma die Urteilsbegründung gelesen? der Unterhaltsanspruch besteht durchgehend, so das Gericht, da auch eine angemesse vorberufliche Bildung darunter fällt. Heißt die 3 Jahre mit Praktika und anderen Beschäftigungen sind als vorberufliche Bildung zu bewerten