Muss ich mich an das Grundgesetz halten?

6 Antworten

🦈

An einer anderen Stelle heißt es: „Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht“ - das bedeutet, die Bürgerinnen und Bürger können sich (also ich) gegenüber der Verwaltung, der Gesetzgebung und den Gerichten auf sie berufen, wenn ich nach dem Punkt 4 handele.

Nope.

Abgesehen von der eindeutigen Rechtssprechung zum Widerstandsrecht funktioniert deine Argumentation nicht, weil die Prämisse inkorrekt ist - Artikel 20 GG ist kein Grundrecht.

Hoich  05.04.2024, 02:44
Artikel 20 GG ist kein Grundrecht

Verstehe ich nicht

1
martinjharwig  05.04.2024, 02:49
@Hoich
An einer anderen Stelle heißt es: „Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht“ - das bedeutet, die Bürgerinnen und Bürger können sich (also ich) gegenüber der Verwaltung, der Gesetzgebung und den Gerichten auf sie berufen, wenn ich nach dem Punkt 4 handele.

Prämisse: Artikel 20 GG Grundrecht -> Behauptung: Grundrechte unmittelbar geltendes Recht -> Schlussfolgerung: ebendas.

Abgesehen von der Rechtssprechung zum Widerstandsrecht würde diese Schlussfolgerung nicht funken, weil Artikel 20 GG nunmal kein Grundrecht ist. Die Grundrechte enden mit Artikel 19.

0

Das Problem ist, dass „andere Abhilfe“ erst unmöglich ist, wenn die AfD an der Macht ist und beispielsweise die freie Meinungsäußerung und das Demonstrationsrecht einschränkt. Dann ist es aber eigentlich schon zu spät.

Gruß

Eragon

Momentan ist die AfD nicht an der Regierung und wenn sie es wäre müsste sie aktiv versuchen die FDGO zu beseitigen, sowie die Gewaltenteilung aufgehoben haben - sprich die Justiz wäre nicht mehr unabhängig, der rechtliche Weg gegen eine verfassungsfeindliche Regierung vorzugehen nicht mehr möglich.

Nur in diesem Fall gibt Artikel 20 jedem Bürger das Recht zum gewaltsamem Putsch etc.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter

Ja, Du musst Dich ans Grundgesetz halten, es ist die Basis unseres Landes!

Aber nein, Art. 20 gehört nicht zu den Grundrechten, wenn Du das Grundgesetz liest, sind die Art. 1 bis 19 unter der Überschrift "Grundrechte" zusammengefasst.

Der von Dir angesprochene Satz (4) des Art. 20, wie schon andere hier geschrieben haben, gilt,

"...wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Im Moment steht Dir die Fülle der Möglichkeiten (noch) offen: engagiere Dich, schreibe schlaue Bücher, widerlege deren Argumente, trete auf, demonstriere, klage, wähle was anderes und tausende andere Sachen mehr.

Dort steht, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Das Problem ist, dass es in einem hypothetischen Falle soweit schon zu spät wäre, noch etwas zu tun. Die Regelung ist damit faktisch nutzlos.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaft
vanOoijen  05.04.2024, 02:47

Artikel 20 ist im Grunde das Recht zum gewaltsamen Putsch, wenn wie Du richtig sagst, alles zu spät ist.

0
xxHistoryxx  05.04.2024, 20:18
@vanOoijen

Nee, die Norm ist schon dazu geschaffen, um demokratische Ordnung zu erhalten. Aber hinter der Norm steckt keine wirklich wirkungsvolle Waffe gegen Republikfeinde.

0
vanOoijen  05.04.2024, 21:04
@xxHistoryxx

Doch: Jeder Staatsbürger darf alle Mittel einsetzen inkludiert auch Bundeswehrsoldaten. Ich würde Artikel 20 so weit fassen, dass er einen Militärputsch legalisiert sofern danach sofort freie und geheime Wahlen abgehalten werden und eine neue Regierung ins Amt kommt, die sich wieder an FDGO und Gewaltenteilung hält.

0
alfons0912 
Fragesteller
 05.04.2024, 03:07

Genau das ist es, was mir in den letzten Monaten durch den Kopf geht. Wir erleben ja faktisch in Zeitlupe eine Machtübernahme durch die AfD; und was sie vorhat, hat sie ja schon mehrmals geäußert.

Die SPD möchte ja das Bundesverfassungsgericht stärken, damit es nicht so einfach wird, aber da sich die CDU schwer tut, dauert das noch.

Das war auch der Grund für meine Ausgangsfrage. Weil ich wissen wollte, was man gegen die drohende Gefahr tun kann. Aber so ich mir das vorgestellt habe, geht es nicht. Es muss erst eine unmittelbare Gefahr drohen, bis ich was tun darf.

2
xxHistoryxx  05.04.2024, 20:17
@alfons0912

Das beschäftigt zur Zeit ziemlich viele Verfassungsrechtler. Ich denke aber, dass viel mehr erforderlich ist, als irgendwelche Strukturen gegen Verfassungsfeinde abzusichern. Erforderlich ist auch, dass die demokratischen Parteien sich Gedanken machen, wie sie viel besorgte Bürger, die aus Protest die AfD wählen, wieder abholen können.

0