Kann eine Ausweisung von deutschen Staatsbürgern aus Deutschland geschehen?

3 Antworten

Grundsätzlich nicht, jedoch in Ausnahmefällen schon. Z.B. jemand beteiligt sich an Terrormilizen im Ausland oder ein Ausländer mit deutschem Pass äußert mehrfach Hass und Abscheu gegen die deutsche Nation oder ein Ausländer hat die deutsche Staatsbürgerschaft durch Täuschung erworben. Auch wenn jemand die deutsche Staatsbürgerschaft gerade erst kurze Zeit besitzt und keine Anstalten macht, sich zu integrieren (nicht deutsch oder auf Dauer nur gebrochen deutsch spricht und auch sonst keinen Willen zur Integration an den Tag legt. Hier kann die Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn eine doppelte Staatsbürgerschaft vorliegt; wenn keine doppelte Staatsbürgerschaft vorliegt, kann die deutsche Staatsbürgerschaft überhaupt nicht entzogen werden; s. im Übrigen Wikipedia)

Fazit: Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, kann nicht ausgewiesen werden. Wem sie entzogen worden ist (s.o), kann ausgewiesen werden, aber nur bei doppelter Staatsbürgerschaft (denn keiner darf zum Staatenlosen gemacht werden).

Woher ich das weiß:Recherche

Nein und noch einmal nein, und das beabsichtigt auch niemand.

Die Behauptung, dass dem so sei, stammt lediglich von sowohl nicht sehr klugen, als auch besonders boesartigen Individuen.

Falls du auf die Pläne der AfD anspielst, sie würden die doppelte Staatsbürgerschaft anstreben, um dann die deutsche wieder zu entziehen und auf die anderen wollen sie psychischen Druck ausüben, also vergraulen.