Muss ich Geschenktes Geld zurück geben?

10 Antworten

„Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen“, so heißt es im Volksmund. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht dagegen durchaus vor, eine Schenkung zurückzunehmen, wenn der Beschenkte „durch eine schwere Verfehlung groben Undank“ zeigt (BGB § 530).

https://www.finanztip.de/blog/bgh-urteil-geschenkt-ist-nicht-geschenkt/

Ich gehe davon aus, dass bei Dir keine schwere Verfehlung vorgekommen ist, daher musst Du die Geschenke nicht zurückgeben.

Distel101  25.06.2023, 06:32

Das es dafür ein Paragraphen gibt,wußte ich garnicht.Geschenkt bleibt geschenkt.Egal ob ein Mensch danach sich Undank zeigt.Wie soll eigentlich sowas aussehen?Nur weil ein Ex Partner/in meint jetzt gehässig und missgünstig zu werden.

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§ 530 BGB führt explizit aus: Ein Schenker darf ein Geschenk zurückfordern, wenn sich der „Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. (Darunter zählen beispielsweise Misshandlungen oder sehr schwere Beleidigungen.)

Da dies hier eindeutig nicht vorliegt brauchst du garnichts zurückgeben und würde ich auch nicht machen.

Gemäß § 530 BGB kann eine Schenkung widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. Der BGH fordert dafür eine sich subjektiv offenbarende „tadelnswerte, auf Undankbarkeit deutende Gesinnung“.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Mehrere erfolgreiche Abschlüsse
MyMiniMedie6th  11.05.2023, 11:23

Das liegt hier ja nicht vor

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Callidus89  11.05.2023, 11:33
@MyMiniMedie6th

Wir kennen nur die sehr undetailierte Schilderung des Beschenkten.

Daher kann hier keiner Beurteilen, ob die Voraussetzungen gegeben sind oder nicht.

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Nein, musst du prinzipiell nicht.

Das einzige wäre, dass du es zurückgeben müsstest, wenn du dich ihr gegenüber undankbar verhalten hättest.

Bspw: sie schenkt dir all das Zeug und die Sekunde; die du's hast, machst du Schluss mit ihr, weil du nur darauf gewartet hast. Oder probably auch, wenn ihr euch getrennt habt, weil du sie betrogen hast oder sowas in der Art.

Ansonsten, wenn das alles nicht zutrifft, ist es ihr Problem, wenn sie andere Leute beschenkt.

Geschenke kann man zurückfordern, ja. Wenn sich z. B. danach herausstellt, dass der Beschenkte sich nicht als würdig erweist und falsches Spiel treibt, ist eine Rückforderung angemessen. Das sollte aber Punkt für Punkt begründet werden, am besten schriftlich.

Dabei handelt es sich nur aus deiner Sicht um Rache.

Objektiv ist es etwas, dem die Berechtigung durch dein Verhalten der Grund entzogen wurde.

Mugua  11.05.2023, 11:22

Aber nicht einfach so.

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DameDePique  11.05.2023, 11:24
@Mugua

Ach doch fordern kannst und darfst du alles einfach so. Deine Forderungen können und dürfen halt auch geflissentlich ignoriert werden.

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DameDePique  11.05.2023, 11:23

Kann man. Man halt nur in der Regel keinen Anspruch darauf, sie auch zurück zu bekommen.

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Spielwiesen  11.05.2023, 11:33

NB. Es ist ein Rechtsanspruch! BGB § 530

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