Mit 1,4er MSA Schule abbrechen?
Hey, schönen Abend,
ich bin m/17 in Hamburg und mache mir seit geraumer Zeit Gedanken darum, wie ich mein Leben weiterführen will, deshalb befasse ich mich auch viel mit Karriere etc.
Ich ging von der 5ten bis zur 11ten auf zwei Gymnasien. Diese Zeit war sehr geprägt von Problemen mit meinen Eltern und eine Menge Ärger und Streit, was mir Schule früher schon vergrault hat. Der Schulwechsel wurde mir auch durch meine Eltern erzwungen und kam mit einer Menge Einschränkungen, wurde ich etwa 3 Monate zwischen den beiden Schulwechseln zuhause eingesperrt und weiter traumatisiert.
Obwohl ich sehr lange sehr schlecht in der Schule war, hatte ich durch Corona das Glück, dass ich mich besser mit meiner toxischen Familie arrangieren konnte, weil ich eh immer zuhause war. Das führte unter anderem dazu, dass ich den besagten 1,4er MSA Schnitt hinbekommen habe.
Nun bin ich mitten in der 11ten Klasse von zuhause ausgezogen und wurde beim Jugendamt anonym untergebracht, weil sich die Lage zugespitzt hatte und ich dadurch garnichts mehr auf die Reihe bekommen konnte. Deshalb bin ich vom Gymnasium auf eine Stadtteilschule gewechselt, da ich dachte, dass ich mit einem Extrajahr vielleicht besser in der Schule ankomme.
Ich bin sowas von am Ende mit der Schule, egal was man mir sagt oder was ich mir selbst sage, ich kann mich dazu garnicht mehr aufraffen, bei bestem Willen nicht, also seht bitte von solchen Kommentaren ab, dass ich doch bitte noch bis 2025 durchhalten soll...
So, jetzt mit dem Hintergrund, sind meine Fragen in etwa:
Lohnt es sich, mit einem 1,4er MSA in eine Ausbildung durchzustarten?
Kann ich rein rechtlich mitten im Schuljahr abbrechen, um mich um Praktika etc. zu kümmern?
Ich danke, falls jemand es geschafft hat, alles durchzulesen. Ich freue mich auf fundierte Antworten auf meine Fragen!
LG Nad
1 Antwort
Kann ich rein rechtlich mitten im Schuljahr abbrechen, um mich um Praktika etc. zu kümmern?
Aus zweierlei Gründen nicht - ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten kannst Du Dich selbst nicht von der Schule abmelden - zudem ist die Schulpflicht zu beachten:
https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/
HamburgBeginn: Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre werden, sind schulpflichtig.
Dauer: 11 Jahre (der Besuch der Grundschule zählt dabei auf jeden Falls als vier Jahre)
Regelung zur Berufsschulpflicht: Die Schulpflicht endet mit dem beendeten 18. Lebensjahr.
Sorry - hinsichtlich bestehender Schulpflicht irrst Du .... nach erfüllter Vollzeitschulpflicht folgt die Berufsschulpflicht ( auch wenn Du keinen Ausbildungsplatz hast )
Soweit Du offiziell unter Vormundschaft stehst, würde dann entsprechend die Person X das entfallene Sorgerecht Deiner Eltern / (ehemaligen Erziehungsberechtigten - soweit ihnen dieses per Gerichtsurteil entzogen wurde ) ausüben.
Ich danke dir für die Mühe, aber ich fürchte, du hast voll dran vorbeigeschossen.
Meine Vormünderin würde das unterstützen. Die Schulpflicht gilt für mich genau so wenig, da ich bereits den mittleren Schulabschluss habe und über 16 Jahre alt bin. Klar darf ich ohne deren Erlaubnis nicht in der Schule fehlen, hahaha.