Keine Lust mehr auf Schule, kann ich abbrechen?

Pausenraum  16.11.2023, 08:16

Wie alt bist du und welches Bundesland?

SchokiHerzchen 
Fragesteller
 16.11.2023, 08:17

16 und ich komme aus NRW

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Schulgesetze in NRW schreiben Dir vor, bis zu Deinem 18. Lebensjahr irgendeine Schule - beispielsweise Berufsschule - zu besuchen oder ein FSJ bzw. FÖJ zu machen. Ich bin nicht sicher, ob es neben dem FSJ/FÖJ noch andere Maßnahmen gibt, die man anstatt des Schulbesuches machen kann. Mit einer Ausbildung würdest Du die Schulpflicht wieder erfüllen, denn der Besuch der Berufsschule gehört zwingend zur Ausbildung dazu.

Die Frage ist, ob man sich danach richtet.

Gruß Matti


Kuhlmann26  24.11.2023, 08:35

Ich danke Dir für den ⭐️.

Gruß Matti

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Vergiss den "Plan". Du bist mit 16 auf jeden Fall schulpflichtig. Wenn du deiner Schulpflicht dauerhaft nicht nachkommst, kann dich die Polizei zuhause abholen und zur Schule bringen.

https://www.bussgeldkatalog.org/schulverweigerung/

SchulGesetz NRW Par. 38:

(3) Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden. Die Schulaufsichtsbehörde kann Schulpflichtige, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, vom weiteren Besuch der Schule befreien. Die Schulpflicht endet vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines Bildungsganges der Sekundarstufe II. Absatz 2 bleibt unberührt.

In NRW wärst du bis zu deinem 18. Lebensjahr immernoch Schulfplichtig und müsstest entweder eine Ausbildung beginnen, eine Berufsfachschule besuchen oder ein Berufsvorbereitungsjahr machen.

https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/schulrecht-schulorganisation/schulpflicht-ruhen-der-schulpflicht-beurlaubungbefreiung-sonderfaellen#:~:text=Schulpflicht%20in%20der%20Sekundarstufe%20II%20%2D%20%C2%A7%2038%20Schulgesetz%20NRW&text=Wer%20vor%20Vollendung%20des%20einundzwanzigsten,bis%20zu%20dessen%20Ende%20schulpflichtig.

Mit einem Bundesfreiwilligendienst, Grundwehrdienst, Zivildienst oder mit einem Freiwilligen-Sozialen-Jahr würde die Berufsschulpflicht ruhen, aber wärst danach bis zu deinem 18. Lebensjahr immernoch Schulfplichtig.

https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/schulrecht-schulorganisation/schulpflicht-ruhen-der-schulpflicht-beurlaubungbefreiung-sonderfaellen/befreiung-vom-weiteren-schulbesuch-und-ruhen-der-schulpflicht

Jugendliche ohne Ausbildungsplatz sind bis zum 18. Geburtstag schulpflichtig.

Das bedeutet Du besuchst nach Deiner Schule eine Berufsfachschule.

Für welche Berufe gibt es Berufsfachschule?

In folgenden Berufsfeldern gibt es Berufsfachschulen:

  • Technische Berufe.
  • Gestalterische Berufe.
  • IT-Berufe.
  • Kaufmännische Berufe.
  • Berufe im Bereich Ernährung und Versorgung.
  • Berufe im Gastgewerbe.
  • Sozial- und Kinderpflege.
  • Hotel- und Tourismus.

Ich würde unbedingt versuchen die Schule auf der Du zur Zeit bist, fertig zu machen - Lust hin Lust her.

Ansonsten such Dir für nächstes Jahr im August eine Lehrstelle und besuchst dann die Berufsschule in diesem Bereich.


ErsterSchnee  16.11.2023, 08:27
Jugendliche ohne Ausbildungsplatz sind bis zum 18. Geburtstag schulpflichtig.

Sachlich falsch. Zumindest in den meisten Bundesländern.

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Huflattich  16.11.2023, 09:44
@ErsterSchnee

Zumindest für NRW ist es "sachlich richtig".

Siehe den Kommentar von *ExternerQuali

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ErsterSchnee  16.11.2023, 11:13
@Huflattich

Lesen hilft...

Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II endet für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden.

Also nicht mit dem 18. Geburtstag - sondern erst zum Ende des Schuljahres.

Demzufolge war deine Antwort selbstverständlich sachlich NICHT richtig...

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Huflattich  16.11.2023, 11:33
@ErsterSchnee

Richtig lesen hilft. Sie ist erst 16 Jahre alt. Somit endet ihre Schulpflicht erst mit dem 18. Lebensjahr. Von mir aus zum ende des Schuljahrs in dem sie 18 geworden ist.

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ErsterSchnee  16.11.2023, 11:56
@Huflattich

Stimmt - richtig lesen hilft!

Deine Antwort war

Jugendliche ohne Ausbildungsplatz sind bis zum 18. Geburtstag schulpflichtig.

Und das ist nunmal sachlich falsch. Die Schulpflicht endet dann erst mit dem Ende des Schuljahres, nicht mit dem Geburtstag. Unabhängig davon, ob die Fragestellerin 6, 16 oder 60 ist. Das Gesetz bleibt gleich - und deine Antwort ist damit falsch.

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Schachpapa  16.11.2023, 13:38
@ErsterSchnee

Das ist doch Korinthenkackerei. Geht es dir darum, die (fast) richtige Antwort zu diskreditieren oder willst du dem Fragesteller helfen? Offenbar nur ersteres, sonst hättest du die Antwort mit 2 Wörtern (bis Schuljahresende) berichtigen können.

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ErsterSchnee  16.11.2023, 13:48
@Schachpapa

Ich habe der Fragestellerin mit meiner eigenen Antwort geholfen.

Und natürlich möchte ich nicht, dass sie irgendwelchen Schwachsinn glaubt, den hier ein paar Ahnungslose erzählen.

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Huflattich  16.11.2023, 14:43
@Schachpapa

Uuups, das wollte doch ich schon abgeschwächt mit "Erbsenzählerei" schreiben :D - lol

Geht es dir darum, die (fast) richtige Antwort zu diskreditieren

Tatsächlich geht es meist nur darum - Recht zu behalten.

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Huflattich  16.11.2023, 14:49
@ErsterSchnee
Jugendliche ohne Ausbildungsplatz sind bis zum 18. Geburtstag schulpflichtig.

Steht aber exakt so bei Googel!

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ErsterSchnee  16.11.2023, 14:52
@Huflattich

Bei google steht auch, dass die Erde eine Scheibe ist. Und dass Geschwindigkeiten über 30 km/h zu Ohnmacht führt, weswegen Auto und Eisenbahn Teufelswerk sind. Und außerdem steht bei google, dass der Islam die einzig wahre Religion ist.

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Huflattich  16.11.2023, 16:34
@ErsterSchnee

Nun, dann mach nicht mich dafür verantwortlich sondern von mir - aus Googel. So, für mich ist das Thema somit durch.

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Schachpapa  16.11.2023, 17:21
@ErsterSchnee
Bei google steht auch, dass die Erde eine Scheibe ist.

Deshalb empfiehlst du in deiner hilfreichen Antwort:

Und dann kannst du die Antwort googlen. Stichwort "Schulpflicht"...

Genau mein Humor :)

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ErsterSchnee  16.11.2023, 17:25
@Schachpapa

Man kann bei google auch sinnvolle Quellen finden - so wie das Landesschulgesetz von NRW. Da kann man dann rechtssicher nachlesen, wie das mit der Schulpflicht ist.

Man muss natürlich schon ein wenig selber denken und darf nicht alles blind glauben, was im Netz steht. Ich vergesse immer, dass viele hier damit überfordert sind...

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Huflattich  16.11.2023, 17:28
@Schachpapa
Schlechtes Argument, sorry.

Selbst wenn es ist eins. ;o)

Mir ist das jetzt echt zu blöd, daher verabschiede ich mich jetzt hieraus.

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Schachpapa  16.11.2023, 17:31
@ErsterSchnee

Vielleicht bist du dann bei GuteFrage falsch. Nach 16 Jahren und über 75Tsd Antworten solltest du wissen, wer hier welche Fragen fragt. Wenn die das alle selber könnten, würden sie hier nicht fragen.

BTW: Seit 16 Jahren durchschnittlich 12,5 Antworten pro Tag??? Vielleicht wird man dann irgendwann zum garstigen Besserwisser

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ErsterSchnee  16.11.2023, 17:54
@Schachpapa

Keine Ahnung - sag du es mir. Du scheinst ja Erfahrung damit zu haben. 🤷🏻‍♀️

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In solchen Fällen sind die Schulen oft kompromissbereit. Wenn du einen guten Vorschlag hast, was du machen willst, lassen sie das vielleicht zu. Z. B. ein Praktikum oder ein Fremdsprachenaufenthalt. Niemand hat ein Interesse, dass du deine Schulzeit passiv absitzest, ohne was zu lernen.

Achte aber darauf, dass du trotzdem ein Zeugnis kriegst. Selbst das ist oft möglich, wenn du eine überzeugende Idee hast, was du nun machst.