Mindestlohn?

4 Antworten

Ja, hat er.

Sobald die Person über 18 und/oder eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, besteht ein Anspruch auf Mindestlohn (:

Woher ich das weiß:Recherche

Hast Du ein "normales" Arbeitsverhältnis, hast Du Anspruch darauf,

hast Du einen Schüler-Nebenjob, also entweder einen Minijob oder eine kurzfristige Beschäftigung, hast Du darauf keinen anspruch

Natürlich. Du bist nicht mehr im Jugendarbeitsschutzgesetz, sondern ganz normales Arbeitsgesetz aller anderen Erwachsenen

In der Ausbildung gibt es keinen Mindestlohn.


FrayG  22.04.2025, 18:58

Doch, es gibt mittlerweile einen Mindestausbildungslohn.