Mein Vater will Kontakt zu mir?

12 Antworten

Zuerst einmal hat er kein Recht dich zu sehen, da du das Recht hast ihn nicht zu sehen.

Da braucht ihr auch kein Jugendamt oder Familiengericht!

Ich würde ihm folgendes dazu schreiben.

" ich hatte nie einen Vater, da dieser sich nie um mich gekümmert hat. Er hat die Familie im Stich gelassen, meine sehr schlecht behandelt"!

Bewährungshelfer? Ist er vorbestraft?


Inkognito-Nutzer   03.05.2025, 10:23

Der ist vorbestraft bis unter die Decke. Sehr viel mit Gewalt, auch ein Bankraub und ein Totschlag. Für den war er 7 Jahre in Haft. Ich gebe mal ein Beispiel für sein Verhalten: er hat mal hier geklingelt, mit einer Frau. Meine Oma ging ans Fenster und bat ihn höflich zu gehen. Ich muss so 9 gewesen sein, bin neugierig ans andere Fenster und habe rausgeschaut. Aus dem Nichts holte er aus und boxte der Frau, die er dabei hatte, ins Gesicht. Ich denke heute aus Wut, wegen meiner Oma.

Inkognito-Nutzer   03.05.2025, 10:29
@Motobiggi31

Sehr viele Gründe und so ein Mensch, der so ist, der ändert sich nicht so einfach. Sage ich einfach mal salopp, weil dann würde er doch nicht immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten, sondern mal an sich arbeiten mit Therapie und so weiter.

Du bist 15 Jahre alt.

Ab ca. 11 Jahren kommt die Anordnung eines Umgangs gegen den gefestigten Willen des Kindes nicht mehr in Betracht (OLG Schleswig NZFam 2016,29; OLG Stuttgart NZFam 2016,43).

Sprecht mit dem Jugendamt.

Vielleicht muss das sogar das Familiengericht entscheiden.


Inkognito-Nutzer   03.05.2025, 10:04

Das Jugendamt hat den Brief nicht geschrieben, der kam von seinem Bewährungshelfer. Ist in einem schon krassen Ton verfasst.

Hi,

Ich denke auch, dass sich im großen nicht all zu viel bewegen wird, da du ja nun doch in einem Alter bist wo du für dich selbst entscheiden kannst und in einigen Jahren auch die Volljährigkeit erreichst.

Ich kann dir aber versichern, dass früher oder später sehr wohl in dir auch der Wunsch aufkommen wird wenigstens mal mit deinem "möglichen" Vater zu sprechen.
Unerheblich davon was zwischen deiner Mutter und deinem "möglichen" Vater gelaufen sein mag. Das alles sollte nicht auf deinem Rücken ausgetragen werden und dich auch in der Hinsicht nicht beeinflussen.

Du bist natülich auch nicht dazu verpflichtet mit ihm Kontackt zu halten wenn du das nicht möchtest.
Was ich dir aber empfehlen würde ist, zumindest mal das Gespräch mit deinem "möglichen" Vater zu suchen. Damit ihr euch einfach mal aussprechen könnt. Das ist wichtig. Für dich genaus wie für ihn. Das musst du auch nicht alleine machen. Das kann im Beisein seines Anwalts und einem Sozialberater oder einem Mitarbeiter vom Jugendamt passieren, welche dir zur Verfügung gestellt werden. So musst du deine Mutter keinem emotionalen Stress aussetzen.
Du musst/ kannst danach auch den Kontackt zu deinem "möglichen" Vater abbrechen und deiner Wege gehen. Das ist vollkommen in Ordnung.
Aber ich persönlich finde das nicht ganz richtig.

Sollte dein "möglicher" Vater nämlich erfahren, dass er als unbekannt eingetragen wurde, darf dein Vater einen Vaterschaftstest verlagen um die Vaterschaft feststellen zu lassen und an zu erkennen. Anschließend darf er ein Umgangsrecht beantragen.
Das steht ihm zu.
So schnell kommst du also aus der Sache nicht raus. Und deinen Beschreibungen nach weiß er vermutlich nicht einmal, dass er als Unbekannt in deiner Geburtsurkunde steht und dir anfangs erzählt wurde er sei Tod.
Wie soll er das auch verstehen und sich richtig verhalten wenn er das alles wohlmöglich gar nicht weiß?

Lass dich nicht unter Druck setzen, such dir gerne Unterstützung, aber stell dich auch darauf ein, dass er genannte Schritte einleiten darf wie einen Vaterschaftstest.

ganz liebe Grüße


Inkognito-Nutzer   03.05.2025, 10:19

Kann er gerne machen, dann werde ich trotzdem jeden Umgang verweigern. Vaterschaftstest war mal Thema, meine Oma meinte der müsste Unterhalt zahlen, mein Opa sagte nein, er wird meine Mutter jeden Monat unterstützen, ist auch so, also er macht das. Und wenn es einen Vaterschaftstest geben würde, müsste er ja theoretisch Unterhalt zahlen oder nachzahlen.

Und bereuen werde ich nichts. Er ist ein Krimineller, ganz grobes primitives Auftreten. Nur Gewaltvorstrafen. Ist kein Umgang für mich.

Silberfunken38  03.05.2025, 10:29
@Inkognito-Beitragsersteller

Und da haben wir schon den nächsten Punkt. Auf der einen Seite den Vater nicht angeben und behaupten er sei Tod. Aber im selben Atemzug erwarten das er für dich Unterhalt zahlt?

In meinen Augen ist das sogar ziemlich frech. Ganz gleich was dein Vater vorher getan hat. Was war kannst auch du nicht ändern. Auch bist du aktuell stark von deinen Großeltern und deiner Mutter beeinflusst. Du bist auch noch nicht in dem Alter wo das wirklich differenzierter und nüchterner betrachten kannst. Das kommt erst im Laufe der nächsten 10-15 Jahre. So weit bist du noch nicht.

Die Entscheidung liegt natürlich bei dir. Aber ich finde schon, dass er wenigstens ein offenes und klärendes Gespräch verdient hat. Vielleicht überlegst du es dir ja irgendwann mal.

Inkognito-Nutzer   03.05.2025, 10:32
@Silberfunken38

Nein, niemals. Der ist kein Teil meines Lebens, wird es auch niemals sein. Verdient hat der, dass der mal seine Gewaltopfer alle finanziell entschädigt. Mit so einem Mann möchte ich keinen Umgang haben.

Silberfunken38  03.05.2025, 10:51
@Inkognito-Beitragsersteller

Es sind noch drei Jahre bis du volljährig bist. Bis dahin hat er rein rechtlich ein Anrecht auf einen Vaterschaftstest. Ob dir das nun am Ende gefällt oder nicht. Und wenn sich deine Mutter dem verweigert wird das eben irgendwann in Form eines richterlichen Beschlusses angeordnet.

Es ist eine Sache das dein Vater sich sein Leben verbockt hat. Aber genauso schlimm finde ich es auch, sein Kind zu belügen.

Natürlich hörst du nur das was du hören willst. Antworten, welche dir nicht gefallen, blendest du aus. Genauso wie deine Familie, welche die Rechte deines "möglichen" Vaters ignorieren und ausblenden. Familie ist und bleibt Familie. Egal was passiert.

Ich wünsche dir alles gute

Inkognito-Nutzer   03.05.2025, 11:20
@Silberfunken38

Keine Ahnung, warum du dich so auf die Seite eines dir völlig Fremden stellst und für den Partei ergreifst. Du kennst ihn doch gar nicht, mich auch nicht. Aber du prophezeist mir, dass ich später mal bereue keinen Kontakt gehabt haben zu wollen. Wertest das Verhalten meiner Mutter, die dir ebenfalls fremd ist und schreibst was von richterlichen Beschlüssen, die im Monde liegen.

Familie sucht man sich aus. Und der Fremde gehört nicht zu meiner Familie. Verurteilte Gewalttäter auch nicht.

Der schrieb erneut, er hätte ein Recht darauf mich zu sehen, wie schon gesagt, ich will das nicht. Kann man mich dazu zwingen?

Ganz klare Antwort: NEIN!

Eltern haben ein Umgangsrecht, sodass ein Elternteil den Umgang zum Kind nicht einfach verbieten kann. ABER: aber kein Kind/Jugendlicher hat eine Pflicht, den Kontakt auch zu wollen und umzusetzen.

Kein Gericht würde dich zum Umgang zwingen, wenn du ganz klar nein sagst. Selbst wenn das Jugendamt informiert wird und dies vermitteln möchte, wird es deinen Wunsch respektieren müssen.

Daher, wenn du das nicht möchtest, musst du auch nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufliche Erfahrung

Inkognito-Nutzer   03.05.2025, 10:26

Bin so happy, dass ich mit ihm nicht irgendwo sitzen muss oder mich mit ihm treffen muss. Komplette Erleichterung. Ist ja ein eindeutiges Antwort Ergebnis hier.

Einem solchen Memschen muss mit Konsequenz entgegen getreten werden. Aus Angst die Polizei nicht zu rufen war nicht schlau.

Ich würde mich an das Jugendamt wenden, zeitnah.


Inkognito-Nutzer   03.05.2025, 07:40

Er hat Vorstrafen wegen Gewalt, war einmal sieben Jahre im Knast, da hatten wir unsere absolute Ruhe. Wir haben beide aber auch Angst vor ihm. Umsonst kommt man nicht so lange in den Bau. Polizei wäre die allerletzte Möglichkeit.