Liebe zu Stieftochter =sexueller Missbrauch, aufregen wenn sie das Bad abschließt?

Support

Liebe/r Misrach,

falls diese Frage nun doch nicht so ganz fiktiv sein sollte, klingt diese Situation doch sehr besorgniserregend. Auch wenn Du es derzeit nicht möchtest, solltest Du dennoch erwägen, Dich damit an die Polizei zu wenden oder eine Beratungsstelle wie bsp. ProFamilia aufzusuchen.

Sprich bitte zusätzlich mit einem Menschen darüber, dem Du vertraust. Das kann ein guter Freund, ein Verwandter oder auch eine Vertrauensperson aus der Schule sein.

Du kannst Dich zudem jederzeit an die Telefonseelsorge wenden. Dort ist rund um die Uhr jemand erreichbar und Du hast die Möglichkeit, ein anonymes und vertrauliches Gespräch zu führen. Telefon: 0800/1110111 oder 0800/1110222 (gebührenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz).

Herzliche Grüße

Eva vom gutefrage-Support

8 Antworten

  1. Ja zählt dazu
  2. Ja kann das Opfer tun
  3. Nein ist nicht normal, man schließt das Bad ab wenn man hineingeht.
  4. Ja und sollte sie auch auf jedenfall tun

Eine fiktive Situation, so so.

  1. Ja, das ist sexueller Missbrauch. Wie aus dem Lehrbuch.
  2. Klar, könnte es. Es könnte aber auch einfach direkt zur Polizei gehen.
  3. Nein, ist es nicht. Du hast jedes Recht, die Tür abzuschließen.
  4. Wozu drohen? Ja, sie könnte ihn anzeigen.
Misrach 
Fragesteller
 14.05.2019, 08:33

So so jaja.. Wie ich bereits schrieb Es ist eine Situation, die so ggf vorkommen kann oder vorgekommen ist. Ich habe keinen Stiefvater, also kann ich es schon mal nicht sein und aus meinem Bekanntenkreis wird sich wohl kaum jemand outen 😉

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Misrach 
Fragesteller
 14.05.2019, 08:34
@Misrach

Wozu drohen? Ja wozu droht man denn?

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Hacker48  14.05.2019, 08:37
@Misrach

Um etwas zu erreichen. :-)

Also möchte die fiktive Person erreichen, dass sie ihre Badezimmertür abschließen kann und droht dafür damit, dass sie den Stiefvater wegen sexuellen Missbrauchs anzeigt? Entschuldige, aber das ist irgendwie absurd.

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Misrach 
Fragesteller
 14.05.2019, 16:12
@Hacker48

Kann ich dir nicht sagen. Ich habe mir das nicht ausgedacht. Es ist die kurz version eines Fallbeispiel

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  1. ja.
  2. Wat?
  3. Sobald ein Kind alt genug ist, das man davon ausgehen kann das es sich in der Dusche / Badewanne nicht selbst ersäuft, darf die Türe natürlich zu sein. Kinder und jugendliche haben ein Recht auf Privatsphäre.
  4. Ja. Allerdings gibt es Verjährungsfristen die man beachten sollte.
Idris164  14.05.2019, 08:16

bei vielen sexualdelikten beginnt die Verjährung erst ab dem 30 Lebensjahr und dauert 20 Jahre, also hast du bis zu deinem 50 Lebensjahr Zeit ihn anzuzeigen

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Tuehpi  14.05.2019, 08:19
@Idris164

Das ist richtig.

es gibt viele Menschen die erst viel später als 50 darüber schaffen zu reden. Und dann ist es leider zu spät.

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Klingt schon seeehr spezifisch dafür daß es fiktiv sein soll.

Das mit 12 ist Missbrauch keine Frage. Alles sexuelle bis 18 ist Missbrauch wenn es um stiefeltern geht.

Für gewöhnlich ist es normal das man die Badezimmertür abschließt. Und sich logischerweise nicht drüber aufregt.

Ja ne Anzeige ist definitiv möglich. Das nachzuweisen wird allerdings nicht einfach.

Hacker48  14.05.2019, 08:33

Und die Mutter der fiktiven Betroffenen, das fiktive Opfer. Wusste gar nicht, dass man in fiktiven Geschichten so oft auf die Fiktivität des Ganzen hinweist...

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Misrach 
Fragesteller
 14.05.2019, 08:40
@Hacker48

Die Mutter kommt in meinen Fallbeispiel nicht vor. Es ist schon einige Jahre her seit ich dieses Thema in der Schule behandelt habe.

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Misrach 
Fragesteller
 14.05.2019, 08:42
@Misrach

Bei GF muss man leider auf alles genau hinweisen. Und damit es auch der letzte in die Birne bekommt, habe ich es mehrmals geschrieben.

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FouLou  14.05.2019, 09:38
@Misrach

Ist das ein Fallbeispiel aus der schule?

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Misrach 
Fragesteller
 14.05.2019, 16:13
@FouLou

War es aber, das ist schon lange her. Ich habe es beim aussortieren meiner Unterlagen gefunden.

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Schrottifix  14.05.2019, 10:05
Alles sexuelle bis 18 ist Missbrauch wenn es um stiefeltern geht.

auch nach 18 kann es Missbrauch sein

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FouLou  14.05.2019, 16:21
@Schrottifix

Inwiefern?

Also wenn sie es nicht will. Halt "normaler" Missbrauch. Ja. Klar. Oder meinst du was anderes?

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Schrottifix  14.05.2019, 17:19
@FouLou

"normaler" sexueller Missbrauch, wenn er sie auf manipulative Weise oder mit Ausübung von psychischem Druck zu sexuellen Handlungen bringt

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Schrottifix  14.05.2019, 19:00
@Hacker48

sexueller Missbrauch...

wenn der Stiefvater das Abhängigkeitsverhältnis in Bezug auf die Stieftochter sexuell ausnutzt

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Schrottifix  14.05.2019, 19:04
@Hacker48

aber mit der Grenze zu 18 kann man nicht erwarten, dass man psychisch schon reif und selbständig ist...

nicht jede Person ist ab 18 ein reifer Erwachsener, der sagen kann was er will und nicht oder der sich anders schützen kann

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Hacker48  14.05.2019, 19:06
@Schrottifix

Da hast du schon Recht. Nur scheint das der Gesetzgeber anders zu sehen. Möglicherweise fällt es dann unter sexuelle Nötigung / Vergewaltigung.

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Schrottifix  14.05.2019, 19:06
@Hacker48

Sexueller Missbrauch bezeichnet sexuelle Handlungen mit Minderjährigen oder erwachsenen, besonders gefährdeten Personen (z. B. Kranke, Behinderte, Hilfsbedürftige, Gefangene, Patientinnen bzw. Patienten, die sich in Psychotherapie befinden), die generell oder unter bestimmten Umständen (siehe unten) auch mit Einverständnis des Betroffenen[1] als Vergehen oder Verbrechenstrafbar sind. 

https://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch

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Schrottifix  14.05.2019, 19:11
@Hacker48

ja, und?

eine schüchterne, sozial gehemmte, vom Stiefvater finanziell abhängige 19-jährige würde darunter fallen

also wo ist dein Problem?!

du kritisierst wieder ausschließlich um zu kritisieren und das kotzt mich an!

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Hacker48  14.05.2019, 19:17
@Schrottifix

Wow, das ist jetzt ja schnell eskaliert.

Meines Wissens gibt es keinen Stratatbestand, neben sexueller Nötigung und Vergewaltigung, der sexuelle Handlungen bei über 18-Jährigen, in dem Kontext der Frage, bestraft. Daher war meine erste Frage, welcher Straftatbestand das wäre, schlicht und ergreifend eine Interesssensfrage. Kann ja gut sein, dass es einen Straftatbestand gibt, den ich nicht kenne. Das war alles. Und dann ist es halt irgendwie nahtlos in eine Diskussion gerutscht und ich kritisiere dich nicht, aber wenn du auf meine Frage, etwas aus meiner Sicht Falsches schreibst, dann kommentiere ich das. Sachlich und begründet. Ich weiß nicht, wieso dich das so sehr triggert. Belege deine Aussagen, gib zu, dass du dich geirrt hast - wenn du die Größe dazu hast, oder ignoriere mich. Aber wieso du dich so aufregst, verstehe ich nicht ganz. Solange du weiter kommentierst, werde ich das jedenfalls auch tun. Sachlich. Und begründet. Here we go.

eine schüchterne, sozial gehemmte, vom Stiefvater finanziell abhängige 19-jährige würde darunter fallen

Würde sie nicht. Sie ist weder "einer gefangenen oder auf behördliche Anordnung verwahrten Person", noch ist sie "eine Person, die in einer Einrichtung für kranke oder hilfsbedürftige Menschen aufgenommen und ihm zur Beaufsichtigung oder Betreuung anvertraut ist".

P.S. Es geht hier nicht um die moralische Bewertung. Hier:

aber mit der Grenze zu 18 kann man nicht erwarten, dass man psychisch schon reif und selbständig ist...
nicht jede Person ist ab 18 ein reifer Erwachsener, der sagen kann was er will und nicht oder der sich anders schützen kann

Stimme ich dir voll zu. Es geht um die juristische Bewertung.

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Packt sie später an die Klitoris und küsst sie.

wie bitte? DAs ist sexueller Missbrauch. natürlich. Offensichtlich hat das "fiktive" (?) Mädchen aber nie gelernt, eigene Grenzen wahrzunehmen. Und in dieser Familie werden auch Grenzen nicht respektiert.