Krankengeld?

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Das kann passieren, wenn du nach sechs Wochen Krankheit kurz arbeitest und danach wieder krank bist

Nach 6 Wochen Krankheit tritt in der Regel das Krankengeld ein, das deine gesetzliche Krankenkasse zahlt. Es beträgt 70 % deines Bruttogehalts. Normalerweise hast du bis zu 72 Wochen lang Anspruch darauf.

Doch was ist, wenn du 6 Wochen krank warst, 1 Tag arbeitest und dann wieder krank bist? Rutschst du dann trotzdem ins Krankengeld? Oder hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit gilt der Grundsatz der Fortsetzungserkrankung. Das bedeutet, wenn zwischen den Krankheitsphasen keine vollständige Arbeitsfähigkeit lag (du also nur einen Tag gearbeitet hast) und es sich um dieselbe Erkrankung handelt, hast du keinen erneuten Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Stattdessen tritt meist ab dem ersten Tag der erneuten Arbeitsunfähigkeit der Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft.

Krankengeld bei neuer Diagnose – was gilt?

Wenn es eine neue, unterschiedliche Krankheit ist beginnt der Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber grundsätzlich neu. Das heißt, du hast wieder einen Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch deinen Arbeitgeber, sofern du wegen dieser neuen Krankheit arbeitsunfähig bist.

Aber Vorsicht: Kehrst du zwischen langen Krankheitsphasen wiederholt zur Arbeit zurück, kann das Konsequenzen haben. Der Arbeitgeber kann beispielsweise infrage stellen, ob du in der Lage bist, deine vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. Sollte das nicht der Fall sein, kann es unter anderem sein, dass er dir kündigen kann.

Es ist wichtig, dass du dich hier genau informierst. Als Krankenkasse steht die mkk – meine krankenkasse an deiner Seite, wenn es um deinen Krankengeldanspruch geht.

Quelle: https://www.meine-krankenkasse.de/ratgeber/arbeit-alltag/6-wochen-krank-1-tag-arbeiten-wieder-krank#c25005


lulu07466 
Beitragsersteller
 19.05.2025, 10:26

den artikel sah ich bereits aber er hat meine frage nicht ganz beantwortet

Nicht du bestimmst weswegen du krank geschrieben wirst, sondern dein Arzt. Wenn du z.B. 6 Wochen wegen Bein gebrochen und dir dann am nächsten Tag aus Versehen den Arm abhackst, sind das zwei verschiedene Krankheiten. Aber wenn die Krankheiten irgendwie zusammenhängend sind, werden diese auch durch die Krankenkasse verknüpft.

Maßgeblich sind die Krankschreibungen vom Arzt und die dort genannten Zeiträume.

Wann du wie lange in der Schule oder sonst wo warst, ist völlig egal


lulu07466 
Beitragsersteller
 19.05.2025, 10:26

nein, da ich ja kein krankengeld bekommen möchte

Ganz offensichtlich willst du deinen Arbeitgeber betrügen.

Das wird er sich nicht lange gefallen lassen.

Denk an dein Zeugnis, so bekommst du nur schwer wieder Arbeit.