Kindergeld bei freiem Jahr?
Hallo,
ich mache demnächst mein Abitur und möchte danach ein Jahr lang eine "Pause" machen". Dies wird aus einem Minijob und Reisen bestehen. Im Juni werde ich auch 18. Was ändert sich da beim Kindergeld? Bekommen meine Eltern das immer noch? Oder was muss man beim Formular angeben?
5 Antworten
Wenn Du ab der Vollendung des 18 Lebensjahres nicht ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung bist und z.B.bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet bist, besteht auch erst einmal kein Anspruch mehr auf Kindergeld.
Könntest dann unter 21 Jahren nur versuchen mit einer Meldung als arbeitssuchend weiter Anspruch auf Kindergeld zu erreichen.
Darfst dann aber tatsächlich nicht mehr als bis auf Höhe eines Minijobs verdienen.
Für einen Kindergeldanspruch der Eltern ab dem 18. Lj. mußt du das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 12 beachten:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Aufgrund der "Pause" besteht kein Kindergeldanspruch.
Die Änderung ist der Familienkasse papierschriftlich mitzuteilen.
Bekommen meine Eltern das immer noch?
Nein, weil du mit Reisen + Minijob kein Kind mehr im Sinne des § 32 bist, da kein Punkt des Abs. 4 erfüllt ist.
Optimal wäre, wenn du nach deinem freien Jahr schon eine Zusage für eine Ausbildung oder ein duales Studium hättest. Denn dann wäre das Jahr kein "freies Jahr", sondern ein "Überbrückungsjahr". Bei meiner Schwester hat die Kindergeldkasse hier klaglos weiterbezahlt, weil sie ihre Zusage vorgelegt hat.