Kindergeld bei freiem Jahr?

5 Antworten

Wenn Du ab der Vollendung des 18 Lebensjahres nicht ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung bist und z.B.bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet bist, besteht auch erst einmal kein Anspruch mehr auf Kindergeld.

Könntest dann unter 21 Jahren nur versuchen mit einer Meldung als arbeitssuchend weiter Anspruch auf Kindergeld zu erreichen.

Darfst dann aber tatsächlich nicht mehr als bis auf Höhe eines Minijobs verdienen.

Aufgrund der "Pause" besteht kein Kindergeldanspruch.

Die Änderung ist der Familienkasse papierschriftlich mitzuteilen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Bekommen meine Eltern das immer noch?

Nein, weil du mit Reisen + Minijob kein Kind mehr im Sinne des § 32 bist, da kein Punkt des Abs. 4 erfüllt ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Optimal wäre, wenn du nach deinem freien Jahr schon eine Zusage für eine Ausbildung oder ein duales Studium hättest. Denn dann wäre das Jahr kein "freies Jahr", sondern ein "Überbrückungsjahr". Bei meiner Schwester hat die Kindergeldkasse hier klaglos weiterbezahlt, weil sie ihre Zusage vorgelegt hat.