Katholisch-muslimische Eheschließung?

14 Antworten

Theoretisch ist es möglich aus katholischer Sicht. Dann würde man eine Dispens, Sondererlaubnis beantragen. Und die Eheleute müssen sich verpflichten, die Kinder katholisch zu erziehen. d.h. taufen zu lassen und die christliche Werte vermitteln ect.

Meist ist es aber so, dass die Mutter für die religiöse Erziehung dominierend ist, daher würde dir das vielleicht schwer fallen.

Außerdem könnte es Schwierigkeiten mit anderen Moslems geben. Soweit ich weiß gilt das Konvertiere eines Moslem zum Christentum als ganz schwere Sünde, die mit dem Tod bestraft werdne kann? Da wird eine christliche Heirat, Katholische Trauung wohl auch als schwere Sünde angesehen...

Wäre es für euch nicht besser, nur standesamtlich zu heiraten und ein schönes weltliches Fest in einem schönen Ambiente zu machen?

Ihr könnt überhaupt nicht heiraten, da eine Muslima keinen Nichtmuslim heiraten darf. Wenn du das doch tust, ist deine Eheschließung vor Allah nicht gültig und rein islamrechtlich ebenfalls nicht. Ich würde dir ohnehin abraten, selbst, wenn es erlaubt wäre, denn es wird Probleme geben durch die verschiedenen Weltanschauungen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Was du schreibst, gilt ausschließlich aus deiner muslimischen Sicht. Aus christlicher Sicht (und darauf zielte die Frage) ist eine kirchliche Eheschließung einer Muslimin mit einem Christen durchaus möglich. Der Pfarrer muss dazu eine Dispens (Ausnahmegenehmigung) des Bischofs einholen.

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Es SOLLTE möglich sein...

ich beziehe mich auf folgenden Text im NT:

1. Korinther 7,12-14: "…Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat und es gefällt ihr, bei ihm zu wohnen, so soll er sich nicht von ihr scheiden.
Und wenn eine Frau einen ungläubigen Mann hat und es gefällt ihm, bei ihr zu wohnen, so soll sie sich nicht von ihm scheiden.
Denn der ungläubige Mann ist geheiligt durch die Frau und die ungläubige Frau ist geheiligt durch den gläubigen Mann….“ 

Also.

ich will hier nicht unterstellen/spekulieren... WER als "gläubig/ungläubig" gilt... sondern wollte lediglich diesen Text erwähnen

Daraus entnehme ich, dass Ehen zwischen Christen und "Andersgläubigen"---eigentlich--durchaus gesegnet sein sollten/sollen/müssen

Inwiefern die Katholische Kirche damit umgeht weiß ich nicht---sie täte aber sicherlich gut daran--sich an der Schrift zu orientieren...oder ?

nein, der Text bezieht sich für diejenigen die frisch zum Glauben kamen.

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Nein, da geht es um Ehepaare wo sich einer bekehrt hat und der andre ungläubig ist.

Richtig ist:

Seid nicht in einem ungleichen Joche mit Ungläubigen. Denn welche Genossenschaft hat Gerechtigkeit und Gesetzlosigkeit? Oder welche Gemeinschaft Licht mit Finsternis? und welche Übereinstimmung Christus mit Belial? Oder welches Teil ein Gläubiger mit einem Ungläubigen?

2. Korinther 6:14‭-‬15 ELB

Ein Kirchenmitglied zu sein bedeutet nicht, auch ein Christ zu sein.

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@KaeteK

Ist das islamische und das christliche Joch nicht das Gleiche? - Ich meine: Beide sind hochgradig absurd? - Reicht das als Gemeinsamkeit nicht aus? - Muss es die gleiche Art Absurdität sein?

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Ich weiß von ökomenischen Kirchen, bei denen evangelische und katholische Mitglieder problemlos heiraten können. Ich bin davon überzeugt, dass der Islam das nicht so lax sehen wird.

Christen sehen das auch nicht lax.

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Wenn einer (!) der beiden Partner katholisch ist — und das ist ja bei euch der Fall — unterliegt er dem katholischen Kirchenrecht und eine Eheschließung ist grundsätzlich möglich, wenn nach dem Kirchenrecht die Bedingungen dafür erfüllt sind.

Die verschiedenen Bedingungen werden beim sogenannten Brautgespräch mit dem zuständigen Pfarrer bzw. Diakon besprochen und geklärt. Dabei wird ein sogenanntes Eheprotokoll (Formular) erstellt und vom Pfarrer an das Ordinariat geschickt mit der Bitte um Dispens, d. h. die Erlaubnis, dass der katholische Partner einen Nicht-Katholiken heiraten darf. Mit dem ganzen Papierkram und dem Dispens habt ihr nichts zu tun; das macht alles der Pfarrer. Wenn die Erlaubnis da ist, steht der kirchlichen Hochzeit nichts mehr im Wege.

Falls du schon mal verheiratet warst, kann es ein Problem geben, denn nach katholischer Auffassung wäre diese Ehe gültig und würde noch weiter bestehen. Falls das bei dir so sein sollte, melde dich wieder. Ich will hier jetzt kein Problem lösen helfen, das für dich gar nicht existiert.

Eine Konversion ist zwar keine Bedingung, aber das muss ja auch nicht ausgeschlossen sein. Allerdings kann sie erhebliche Probleme für dich in einer muslimischen Umgebung, Verwandtschaft und Freunde bedeuten.

Hoffe, dir geholfen zu haben.

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