Kann man nach notenschluss arbeiten schreiben?

2 Antworten

selbstverständlich kann man jederzeit, also auch nach Notenschluss für das Halbjahreszeugnis, noch Arbeiten schreiben lassen. Unter außergewöhnlichen Umständen kann der Lehrer diese noch bis zur eigentlichen Notenkonferenz für das Halbjahr eintragen, ansonsten gilt die Note für das Jahreszeugnis.

m.f.G.

anwesende

Natürlich. Das Schuljahr ist noch nicht vorbei