Kann man gekündigt werden, wenn man nicht auf der Betriebsfeier erscheint?

10 Antworten

Jaein. Wenn die Feier während der regulären Arbeitszeit statt findet, dann ja. Dann zählt das als Arbeitszeit. Findet sie außerhalb dieser statt, ist eine Teilnahme freiwillig.

Woher ich das weiß:Hobby

Wenn es eine freiwillige Feier ist, dann theoretisch nein.

Warum theoretisch? Rechtlich darf dich deswegen keiner kündigen. Außer du bist in der Probezeit und kannst ohne Nennung von Gründen gekündigt werden.

Es gibt aber durchaus Personen, die Leuten die ohne guten Grund fehlen dies sehr übel nehmen und dann andere Gründe suchen, um die Person los zu werden oder ihr das Leben schwer zu machen.

Wir haben in der Firma auch so eine Person, über die ähnliches bekannt ist. Wenn dessen Mitarbieter bei der Weihnachtsfeier fehlen und keine gute Ausrede dafür haben, dann können sie sich das restliche Jahr von wichtigen Themen (die für Beförderungen o.ä. wichtig wären) verabschieden. Hat dazu gefühlt, dass die die bleiben wollen kommen und sich zusammen reißen auch wenn sie teils keine Lust haben, dass ein paar das Team verlassen haben weil es ihnen zu blöd war und ein paar eben einfach die Nachteile akzeptieren.

Nein, du musst dich nur an das halten was im Vertrag steht (Zeiten usw), und ich denke nicht dass im Vertrag steht dass Betriebsfeiern Pflicht sind, wenn doch musst du gehen

Familiengerd  17.10.2022, 17:09
im Vertrag steht dass Betriebsfeiern Pflicht sind, wenn doch musst du gehen

Nein.

Eine solche Klausel wäre unwirksam.

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Familiengerd  18.10.2022, 17:32
@LokiLaufeyso961

Wenn eine solche Betriebsfeier nicht in Zusammenhang mit seiner Arbeit steht, darf kein Arbeitnehmer zur Teilnahme verpflichtet werden, auch nicht dann, wenn die Feier während der Arbeitszeit stattfindet.

Wenn er bei einer Feier während der Arbeitszeit nicht teilnehmen will, muss er selbstverständlich seiner Arbeit nachgehen. Diese Möglichkeit muss der Arbeitgeber ihm einräumen. Kann oder will der Arbeitgeber das nicht, ist das dann ein Fall von Annahmeverzug (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko"), und der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer trotzdem bezahlen.

Ob sich ein Arbeitnehmer mit einem solchen Verhalten "beliebt" macht, wenn er keine nachvollziehbaren Gründe für das Verbleiben von der Feier hat, steht auf einem anderen Blatt.

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Grundsätzlich nein, wenn die Betriebsfeier außerhalb der Arbeitszeit stattfindet. Kritisch ist es allerdings, wenn du dich in der Probezeit befindest. Da kannst du ohne einen Grund gekündigt werden.

Grundsätzlich solltest du aber hingehen, das stärkt den Zusammenhalt im Team.

Familiengerd  17.10.2022, 17:08
Grundsätzlich nein, wenn die Betriebsfeier außerhalb der Arbeitszeit stattfindet.

Auch dann,wenn eine Betriebsfeier während der Arbeitszeit stattfindet, darf ein Arbeitnehmer nicht zur Teilnahme gezwungen werden, wenn die Feier nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit seiner Tätigkeit steht. Es besteht dann nur eben Arbeitspflicht für den "Verweigerer".

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Das ist kein Kündigungsgrund, vorallem wenn die Feier nach der regulären Arbeitszeit stattfindet sprich also abends. Es ist Freizeit. Sollte die Feier aber während des Arbeitstages stattfinden und man möchte nicht daran teilnehmen, müsste man normal weiter arbeiten.