Kann man flüchtlinge im anderem Land abschieben. Da sie wo nicht ursprünglich her kommen?
Hallo. Im afd wahlprogramm steht so was drin. Mal angenommen die afd ab 2029 Regiert mit cdu im Deutschland und noch im sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt mit cdu. Die afd möchte gerne alle geduldet flüchtlinge in Deutschland abschieben. Jetzt aber meistens so. Die Herkunftsländer wie zum Beispiel zentral Afrika haben keine Lust ihrer Leute zurück zu nehmen. Weil die flüchtlinge zu Beispiel zur kriminell geworden sind. Jetzt hat die afd eine Idee. Die afd schiebt diese flüchtlinge einfach zum Beispiel nach mali, oder nach niger da ist genug Platz. Geht so was überhaupt. Ist so was richterlich erlaubt. Was meint ihr ?
8 Antworten
Die Pflicht zur Ausreise, die ggf. auch als öffentliche Maßnahme umgesetzt wird, sog. "Abschieben" beinhaltet nicht zwangsweise die Einreise in den Heimatstaat. Jedoch sind völkerrechtlich nur die Heimatstaaten oder Länder, mit denen eine entsprechende Aufnahme vereinbart ist, zur Aufnahme der zur Ausreise verpflichteten Personen, verpflichtet. Es ist seit Jahrzehnten normal, dass Personen nicht nur in ihre (angeblichen) Heimatländer abgeschoben werden. Rückschiebungen in die EU-Länder , in denen Asylbewerber ihren Antrag auf Asyl hätten stellen müssen (Dublin-Abkommen) sind normal und üblich.
Jedoch wird über Rückschiebungen i.d.R. nur dann berichtet, wenn eine Rückschiebung nicht erfolgte und die zurückzuschiebende Person in Deutschland eine mehrfache Straftat gegen Leben und Gesundheit verübte.
Nein, so einfach geht das bei der bestehenden Rechtslage nicht. Auch Großbritannien ist mit der Ruanda Lösung bisher gescheitert. Nach dem Brexit sind die Zuwanderungszahlen sogar noch gestiegen.
Andere (demokratische) Staaten machen das schon länger, z.B. Italien und Großbritannien.
Nein, das funktioniert so nicht. Warum sollten andere Staaten diese Menschen aufnehmen? Ergibt keinen Sinn.
Das müssen schon die Herkunftsländer sein.
Man würde sie dafür bezahlen. Wie wir ja inzwischen auch
Herkunftsländer für die Rücknahme bezahlen, statt z. B.
die Entwicklungshilfe zu sperren.
Die Frage ist, ob das überhaupt erlaubt ist.
Ganz kurz gesagt nein. Prinzipiell ist es nur möglich Menschen in ihr Herkunftsland abzuschieben. Und das auch nur unter der Voraussetzung dass man nachweisen kann dass sie auf dem Land kommen und dieses Land ein sicheres Herkunftsland ist.