Kann man eine Hausaufgabenvorstellung nach der Unterrichtsstunde als Note werten?

4 Antworten

Wie kommst du auf die Idee, daß sie es nicht dürfen sollte? Und warum sollte das angekündigt sein müssen????

m.f.G.

anwesende


Kuhlmann26  16.01.2025, 09:08
Wie kommst du auf die Idee, daß sie es nicht dürfen sollte?

Weil es das Normalste der Welt wäre, dass man einen Menschen nicht ungefragt bewertet. Dass sich diese Praxis in der Schule eingebürgert hat, macht die Sache nicht weniger anmaßend.

Und warum sollte das angekündigt sein müssen????

Müssen? Es wäre eine Frage des Anstandes, dies zu tun. Auch hier gilt: Dass die Lehrerin möglicherweise die Befugnis hat, unangekündigt zu bewerten, ist eine Sache des fehlenden Bewusstseins.

anwesende  16.01.2025, 11:18
@Kuhlmann26

Hier vom angeblich "Normalsten" oder einer "Sache des Anstandes" zu schwadronieren zeigt, daß du vom Schulalltag und den landesspezifisch gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen offensichtlich keine Ahnung hast.

Die Schulnote setzt sich zusammen aus schriftlichen und mündlichen Noten. In die mündlichen Noten fließen u.a. Mitarbeit, Qualität der Beiträge, Heftführung, Abfragen u.s.w. ein. Lediglich von einer mündlichen Abfrage/Hausaufgabenüberprüfung bekommt der Schüler direkt etwas vorher mit. Schüler können logischerweise fragen, wie sie gerade mündlich insgesamt so stehen, aber Lehrer müssen nicht alles vorher ankündigen, nicht jede einzelne Bewertung dem Schüler sofort mitteilen und schon gar nicht müssen sie die vermeintlichen Ideale eines jeden anmaßend arroganten Ahnungslosen erfüllen.

m.f.G.

anwesende

Kuhlmann26  16.01.2025, 11:46
@anwesende
…, daß du vom Schulalltag und den landesspezifisch gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen offensichtlich keine Ahnung hast.

Ich habe davon schon ein wenig Ahnung, aber ich stelle die Richtigkeit und vor allem ihren Sinn in Frage. Solche Gesetze fallen ja nicht vom Himmel, sondern werden von Menschen gemacht. Und damit darf man schon mal fragen, was sich die Leute dabei gedacht haben, als sie die Rechtmäßigkeit einer ungefragte Bewertung in Gesetzesform gegossen haben.

Ja, natürlich. Das muss auch gar nicht angekündigt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrerin für Englisch und Spanisch

Lehrer haben wenn es um die Benotung geht sehr viel machen, selbst wenn sie das so nicht dürfte könnte sie sich einfach merken wer schlecht Hausaufgaben hatte und denen später eine Note Mündlich abziehen, kann ja niemand was gegen machen .

Also ja sie darf das

Das zählt wahrscheinlich zur mündlichen Note oder zur sonstigen Mitarbeit je nachdem in welchem Bundesland. Schlussendlich zählt zur Gesamtnote auf dem Zeugnis.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Der Lehrer beendet den Unterricht