Darf die Schulleiterin das?

Hey,

Heute hatten wir eine Infostunde bei der ich von meinen Freunden getrennt wurde. Ich hatte schon nach der 5ten Stunde aus, da meine Gruppe schnell fertig war. Beim rausgehen habe ich dann einen meiner Freunde aus der anderen Gruppe getroffen der mir gesagt hat das ihre Gruppe eh nichts mache und ich deshalb zu denen dazusitzen kann. Als ich dann in dem Raum saß und jeder halt alles gemacht hat außer Unterricht (Der Lehrer war nicht da nur die zuständigen Oberstufenschüler) meinten die Oberstufenschüler das ich raus soll „weil ich mich nicht benehmen kann“. Als ich draußen stand war ich an meinem Handy, was laut Schulregeln verboten ist. Als dann ein Lehrer vorbei kam (es war der Lehrer der eigentlich in der Gruppe sein sollte) und mir mein Handy wegnahm hab ich versucht mit ihm zu diskutieren das ich ja schon Schule aus hab aber den interessierte das nicht. Also stand ich 10 Minuten ohne Handy, Rucksack und Jacke vor dem Klassenzimmer. Als ich dann reingerufen wurde hieß es das ich meinen Rucksack nehmen und gehen soll weil ich anscheinend nur Scheisse machen würde ( ich saß auf der Treppe ca. 10 meter weg vom Klassenzimmer). Ich hab also den Lehrer gefragt ob ich denn mein Handy haben könnte damit ich gehen kann. Er meinte daß ich es mir nach der 6ten Stunde abholen könne. Ihn interessierte es immernoch nicht das ich zur fünten aus hatte. Als dann um 12:35 die ersten aus der Gruppe die Treppe runter kamen und der Lehrer ohne mich auch nur anzuschauen an mir vorbei lief bin ich hinter ihm hergelaufen um mein Handy direkt im Sekreteriat abzuholen. Als ich dann direkt hinter ihm schon leicht angesäuert ins Sekretariat kam lachte er mich aus und sagte das ich es erst NACH Ende der 6ten Stunde holen könne(12:55). Und das es ja gerecht wäre weil ich ja scheisse gemacht hab und froh sein könnte das ich kein Nachsitzen bekommen hab. (In den Schulregeln steht dass das Handy im Sekretariat abgeholt werden kann nach Unterrichtsschluss). Auf einmal kam die Schulleiterin mit der ich noch NIE etwas am Hut hatte und sagte: „Ahh Julius, du kannst am Freitag zu mir kommen um 12:55 hier zum Unkraut jähten“ in einem genugtuendem Ton und ging ohne das ich was sagen konnte. Darf sie diese Strafe verhängen?

P.S. Sorry das es so lange ist aber ich musste mich einfach mal auskotzen

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da gibt es nichts auszukotzen, denn du hast offensichtlich gegen verschiedene Schulregeln verstoßen und genau nach den Regeln behandelt. Nach der 5. Stunde aus heißt ganz klar nicht, daß man danach in der Schule Handy benutzen darf.

m.f.G.

anwesende

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Nur noch einen Monat heißt nicht, daß es ab jetzt sofort gar nicht mehr funktioniert. Bis dahin hat der Hersteller eine gewisse Funktionalität garantiert, die du danach nicht mehr sicher hast.

Wenn du also auf eine sichere Funktion angewiesen bist, kaufe dir ein Neues.

Mit dem alten Ding kannst du im Freien üben oder es im Sondermüll entsorgen.

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das hat nichts mit Mobbing zu tun, sondern vorsätzlicher Körperverletzung.

Wenn möglich, ärztlich dokumentieren lassen, und danach auf jeden Fall Anzeige erstatten. Egal, ob da was dabei für den/die Täter rauskommt, ist es dann offiziell dokumentiert. Sollte sowas wieder passieren (auch jemandem anderen) kann man dann die Typen aus der Schule schmeißen. Ansonsten hat man keine Handhabe gegen die.

m.f.G.

anwesende

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das ist kein genormter Anschluss. Die Dinger gab es mal bei mehreren Discounter und Hornbach

https://www.ebay.de/itm/260862879487

m.f.G.

anwesende

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In der Oberstufe funktioniert Auswendiglernen in der Chemie nicht mehr gut genug, um damit zu bestehen. Wenn du also jetzt schon Verständnisschwierigkeiten in Chemie hast, solltest du es lieber abwählen. Dann ist Physik zwar auch kein goldener Stuhl, aber das kleinere Übel.

m.f.G.

anwesende

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Der Treibhauseffekt ist definiert als gemessene Lufttemperatur in Bodennähe abzüglich der sogenannten Schwarzkörper-Temperatur.

Nein, das ist er nicht, insofern erübrigt sich eine weitere Beschäftigung mit deiner Frage, die nichts anderes ist als eine weitere krude Verschwörungstheorie von dir.

m.f.G.

anwesende

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Der Reaktionsmechanismus ist eine kationische Polymerisation. Zunächst wird ein Starter-Kation Y+ benötigt. Dieses Kation bricht dann endständig eine der beiden C=C-Doppelbindungen auf. Die positive Ladung des Carbenium-Ions kann sich in der Resonanzstruktur an dem zweiten C-Atom befinden oder an dem vierten. Durch gezielte Einstellung der Reaktionsbedingungen (Temperatur, Druck, Katalysator etc.) kann man nun die 1,2- oder die 1,4-Verknüpfung bevorzugen.

m.f.G.

anwesende

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letztendlich deine Entscheidung, daher hier nur meine Meinung:

Ich würde es nicht machen, weil es nichts bringt. Deine Familie weiß Bescheid und du hast deinen Frieden. In der Schule werden sie es sowieso irgendwann einmal checken oder eben nicht. Je nachdem ob sie sich dafür interessieren oder eben nicht.

Und wenn irgendwann mal einer was entsprechendes zu dir sagt, kannst du gannz locker kontern, daß er/sie/es ja offensichtlich ziemlich lange für etwas ziemlich offensichtliches gebraucht hat. So was reduziert Mobbing auch ganz schön deutlich ;-)

Viel Spaß und viel Glück

m.f.G.

anwesende

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ein halbes Kilo als mittelgroße Menge zu bezeichnen entbehrt nicht einer gewissen Ironie. ;-) Ich vermute, ein Kilo wäre dann eine große Menge?

Aber egal, das Hexafluorid ist nicht gefährlicher als das natürliche Uran, also beispielsweise normale Pechblende im Teer.

m.f.G.

anwesende

Zur Entsorgung kannst du tatsächlich einfach die Feuerwehr anrufen oder bei deiner lokalen Sondermüllstelle. Woher willst du wissen, ob die Aufschrift stimmt und rechtlich belangen kann deinen Opa auch keiner mehr.

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nein, Kostenerstattung ist nicht.

Wenn jemand gemobbt wird kann man nur eine Anzeige machen und beweisen, daß der andere mobbt. Sonst geht der Schuss nach hinten los, du zahlst wegen Rufmord und die Tochter geht dann besser auf eine andere Schule. Und zwar nicht wegen mobbing, sondern dir.

m.f.G.

anwesende

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Ganz ehrlich: Schon dein Name ist der falsche Ansatz für eine Änderung. Geh zum Vertrauenslehrer und red mit dem.

m.f.G.

anwesende

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