Kann ich meine Mutter dafür anzeigen?

7 Antworten

Lege dir ganz einfach eigene Verträge zu, dann ist das Family Link auch weg.


LeWe23  23.04.2025, 07:04

Sie ist minderjährig und kann überhaupt keine Verträge abschließen - auch nicht fürs Handy.

Oponn  23.04.2025, 07:22
@LeWe23

Natürlich kann man auch minderjährig Verträge abschließen.

Oponn  23.04.2025, 07:25
@LeWe23

Doch, aber du kannst mit Sicherheit deine Behauptung mit Gesetzen belegen, oder?

LeWe23  23.04.2025, 07:31
@Oponn
Ein Handyvertrag oder eine Mitgliedschaft im Verein sind hingegen nur wirksam, wenn die Eltern dem zuvor explizit zugestimmt haben und dem Kind dafür das Geld gegeben haben. Eine Begleichung vom Taschengeld ohne vorherige Genehmigung durch die Eltern fällt nicht unter § 110 BGB, so dass solche Ratenzahlungsverträge unwirksam sind.

https://www.ahs-kanzlei.de/de/2020-07-vertraege-mit-minderjaehrigen#:~:text=Handyvertr%C3%A4ge%20und%20Ratenzahlungen%20bei%20Minderj%C3%A4hrigen,-Heutzutage%20hat%20fast&text=Ab%20einem%20Alter%20von%20sieben,%C2%A7%20107%20BGB%20genehmigt%20haben

LeWe23  23.04.2025, 07:33
@Oponn

So. Ich habe meine Behauptung belegt. Nun nimm dazu bitte Stellung und erkläre mir, wsrum diese Regelungen nicht für den Fragesteller gelten.

Zakalwe  23.04.2025, 07:34
@LeWe23

Das weiß ich auch, stell dir mal vor. Überlege doch mal, was ich mit meiner Antwort ausdrücken wollte.

Oponn  23.04.2025, 07:37
@LeWe23
Daraus geht das klar und deutlich hervor. Wenn der Vertrag eine Zahlungsverpflichrung beinhaltet, ist er nucht "rechtlich vorteilhaft" und kann deshalb nucht von Minderjährigen abgeschlossen werden.

Nein, daraus geht exakt das Gegenteil hervor.

"2. Verträge mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter3. Der Taschengeldparagraph"
Oponn  23.04.2025, 08:06
@Oponn
So. Ich habe meine Behauptung belegt.

Nein, du hast deine Behauptung widerlegt.

LeWe23  23.04.2025, 13:39
@Oponn

Nein. Denn der Taschengeldparagraf greift in diesem Fall nicht. Warum ist im zweiten Artikel erklärt.

Natürlich müssten die Eltern zustimmen. Das werdne sie aber wohl kaum tun, wenn das Kind diesen Vertrag nur gaben will um Family Link zu ungehen, das die Eltern ja bewusst eingerichtet haben.

Nicht alles gelesen, nichts verstanden und trotzdem versuchen, mich öffentlich als dumm hinzustellen.

Oponn  23.04.2025, 13:52
@LeWe23
Nein

Doch. Du hast behauptet:

Sie ist minderjährig und kann überhaupt keine Verträge abschließen

Das ist damit widerlegt.

Denn der Taschengeldparagraf greift in diesem Fall nicht

Aber sicher tut er das.

Warum ist im zweiten Artikel erklärt.

Auch der zweite Artikel äußert sich nicht zum Kauf eines Handys, welcher nichts anderes ist als der Kauf ein Brötchens.

Nicht alles gelesen, nichts verstanden und trotzdem versuchen, mich öffentlich als dumm hinzustellen.

Die ersten beiden Aussagen passen ziemlich gut zu deinen Ausführungen. Warum du versuchst, dich als dumm hinzustellen, verstehe ich aber nicht.

Xodara03 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 06:48

Was für Verträge?

Zakalwe  23.04.2025, 06:49
@Xodara03

Die, bei denen dich Family Link stört natürlich. Darum geht es doch, dachte ich.

Xodara03 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 06:54
@Zakalwe

Ja darum geht es aber ich wusste nichts von Verträgen, dachte immer man muss mit Hilfe des Elterngeräts löschen.

Nein, Family Link ist nicht verboten.

Es ist natürlich schade, dass du mit fast 18 Jahren noch unter solch einer Kontrolle stehst. Family Link haben ja eher Kinder auf dem Handy.

Im Grunde gibts nur zwei Wege:
Du kaufst dir ein eigenes Handy und einen eigenen Vertrag, sobald du 18 wirst und selbst Verträge abschließen kannst. Heißt natürlich auch, dass du selbst die Kosten dafür tragen musst. Dann ist das ganze sowieso vom Tisch.
Oder du bleibst dabei, akzeptierst es und wartest ab, bis du selbst entscheiden kannst. Natürlich kannst du Gespräche führen, aber das hast du wahrscheinlich schon oft genug getan. Daher akzeptieren oder so bald wie möglich selbst was kaufen.

Hi,

Familylink ist nicht verboten. Warum auch?

Was etwas merkwürdig ist, ist, dass deine Mutter es nach wie vor benutzt. Hat sie denn einen konkreten Anlass dazu oder ist ihr Beschützerinstinkt viel zu stark ausgeprägt?

Such das Gespräch mit ihr und argumentiere gut, warum Du es nicht mehr brauchst.

Anzeigen kannst Du Dir definitiv sparen, da sie nichts Illegales macht.

LG

Deine Mutter ist peinlich. (Und ich finde an sich fast nichts peinlich). Aber Du bist auch nicht ganz unschuldig. Denn wenn ein fast erwachsener Mensch immer noch von seiner Mutter kontrolliert wird - kontrolliert werden muss? - dann läuft was schief. Die Mutter dann deswegen anzeigen zu wollen - ist Kindergarten! Stimm mir doch wenigstens da zu.

Bist Du noch ein Kind? Dann werde erwachsen! Es ist höchste Zeit. Zeig Deiner Mutter, dass Du erwachsen bist und sie ihre Zügel lockerer lassen kann - bzw. abschaffen kann. Zeig ihr, dass sie sich auf Dich verlassen kann.


Majumate  23.04.2025, 09:34

Helikoptermütter/-eltern sind Dir ein Begriff?

Wo ich zustimme, ist der Nebensatz mit der Anzeige.

Xodara03 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 13:32

Bei mir ist nichts falsch gelaufen, aber bei meiner Mutter und natürlich ist das peinlich wenn man wegen seiner Mutter seine Freunde verliert.

AriZona04  23.04.2025, 18:30
@Xodara03

Im Idealfall fängt man irgendwann an, sich selbst zu sein. Man stellt sich gegen seine Eltern und beginnt, eigene Meinungen zu haben. Dafür ist die Pubertät da. Man muss nicht zwingend gegen seine Eltern sein (es gibt auch gute, nette Eltern!). Aber wenn Deine Mutter Dir ernsthaft was mit 17 einhalb noch verbieten kann, liegt das definitiv an Dir.

Du kannst jeden Anzeigen

Aber ob etwas daraus wird zeigt sich dann


Wiesel  23.04.2025, 06:36

Den Staat nicht. Jedoch Institutionen des Staates ;)