Kann ich jeden apfel/frucht bedenkenlos essen, auch wenn ich die im wald am baum pflücke?
Im wald stehen viele Bäume z.b apfel Birnen Wallnüsse ,kann ich diese bedenkenlos essen ? Gibt es eventuell auch giftige Äpfel ? Danke für die Antworten
12 Antworten
es gibt Apfel- und Birnenwälder?
Eigentlich kann man alles essen was man kennt und was hoch genug hängt (Thema Fuchsbandwurm etc).
Äpfel sind Äpfel, Brombeeren sind Brombeeren, Blaubeeren sind Blaubeeren, Walnüsse sind Walnüsse. Da gibt es kaum etwas, was du verwechseln könntest. Lass einfach die Finger von Tollkirsche und Fliegenpilz.
Äpfel, Birnen und Walnüsse wachsen sicher nicht im Wald, sondern höchstens auf einem privaten landwirtschaftlichen Grundstück am Waldesrand.
Selbst, wenn dieses verwildert und waldartig wirkt, ist es Privatbesitz und du begehst Diebstahl, wenn du dir von da Obst holst. Nicht zu vergessen, dass das Betreten von fremdem Grund und Boden verboten ist.
Selbst, wenn du mal einen einzigen Apfel nimmst, geht das nicht mehr als Mundraub durch, denn dieses Gesetz wurde abgeschafft.
https://de.wikipedia.org/wiki/Mundraub
https://www.n-tv.de/ratgeber/Ist-das-Mundraub-oder-legal-article13739956.html
Wenn du dir mal einen Apfel selber pflücken willst, schau unter mundraub.org.
Davon abgesehen gibt es Stechäpfel an Büschen, die giftig sind. Walnüsse im grünen Zustand sind auch noch giftig und die Schale von Birnen soll in größeren Mengen gegessen krebserregend sein.
Und Finger weg von meinem Obst auf meinem Grundstück ;o) !
Nur ein schnell herausgesuchtes Beispiel:
Bei unserer Gemeinde darf man Privatgrundstücke nicht betreten, außer die Wege, die hindurch führen.
Und du könntest, so du wolltest, Schilder aufstellen, die das Betreten deiner Waldparzellen verbietet. Spaziergänger gehören auf den Weg und nicht ins Unterholz. Pilze kann man auch im Gemeindewald sammeln.
Bei einem Wald ist es schwer zu erkennen, was städtisch und was privat ist, daher muss man es kennzeichnen, wenn man sich stört. Aber Apfelbäume, Birnenbäume und Walnussbäume wachsen nicht einfach so wild in der Gegend herum. Die hat jemand privat angepflanzt, somit kann es sich eigentlich nur um ein Privatgrundstück handeln.
Bei landwirtschaftlich genutzten Wiesen oder Äckern ist es nur während der Vegetationszeit verboten, diese zu betreten. Ausserhalb dieser Zeit würden selbst durch den Eigentümer aufgestellte Verbotsschilder nicht greifen. Waldflächen dürfen zu jeder Jahreszeit betreten werden. Ausnahmen sind Schonungen, Sperrungen wegen Holzfällarbeiten oder wegen jagdlichen Versnstaltungen. Ein willkürliches Betretungsverbot würde dem Recht auf Naturgenuss widersprechen. Selbst wenn ich alle meine Grundstücke so kennzeichnen würde, hätte dies keine rechtliche Bindung. Ich könnte allenfalls Jäger untersagen, dort die Jagd auszuüben, wenn ich die Flächen jagdlich befrieden lassen würde, könnte aber nicht verhindern, dass ein Jäger durch meinen Wald läuft.
Luftkutscher: Du gehörst zu den Waldbesitzern, die sich zum Glück mit der rechtlichen Lage auskennen . Ich kenne mich damit auch aus- am besten natürlich für mein Bundesland. Kenne nixcht ALLE Waldgesetze. Aber ich hatte schon heftige Auseinandersetzungen mit Privatwaldbesitzern u.ä.
Wenn solche die Polizei rufen wollen, sollen sie! Ich halte mich da streng an die jeweiligen Gesetze und lasse mir nichts zu Schulden kommen.
Polarbär, Du irrst da vollkommen. In allen Aspekten. Bei uns wachsen z.B. auch Birn- und Apfelbäume im Wald. (Walnüsse habe ich NOCH nicht gesehen) Klar sind die angepflanzt worden , aber zumindest in meinem Bundesland gibt es ein allgemeines Waldbetretungsrecht (gibt es auch in anderen Bundesländern aber am besten immer das jeweilige Waldgesetz des JEWEILIGEN Bundeslandes vorher ansehen), d.h. ich darf jeden Wald - auch abseits der Wege in meinem Bundesland von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang betreten (Ausnahme: die von Luftkutscher genannten) ich darf dort Birnen,. Äpfel, Walnüsse ernten in geringen Mengen für den Eigenbedarf- egal ob Privatwald oder öffentlicher Wald. Weitere Ausnahmen gibt es in Naturschutzgebieten.....
Die Waldgesetze der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich schon in Einzelheiten. Am besten studiert man erstmal die Gesetze und Verordnungen ,bevor man in den Wald geht
Naja, einiges stimmt, aber der Tenor ist Quatsch. In vielen Wäldern wachsen verwilderte Obstbäume, Nussbäume oder Beeren. Das darf man da auch essen. Wer Stechapfel mit Apfel verwechselt, trinkt wahrscheinlich auch Benzin im Kaffee.
Naja, allesamt geht ihr hier von Waldgrundstücken aus, ich verteidige hier aber eher die landwirtschaftlichen Grundstücke, das sind zwei paar Stiefel. Nachdem der Fragesteller nicht in die Diskussionen mit einsteigt, weiß man immer noch nicht, ob die Bäume tatsächlich wild oder eben doch auf einem landwirtschaftlichen Grund stehen. Und da darf man definitiv nicht einfach hingehen, und sich Obst holen. Würde einer meine Äpfel sich aneignen, und ich würde ihn erwischen, dann würde ich die Polizei rufen, denn das Obst verkaufe ich, und dient meinem Einkommen.
Und lies meine Antwort: ... am Waldesrand. Nachdem der Fragesteller sich nicht äußert, wissen wir nicht, worum es geht.
Stechapfel hat mit Apfel eher weniger zu tun wie Flusspferd mit Pferd! Die wirst du ja nicht verwechseln.
Zu der Eigentumsproblematik wurde schon genug gesagt!
Ich hoffe, ich kann dann auch bedenkenlos durch DEINEN Garten gehen und hier und da was probieren. Ein paar Äpfel, Möhren, Erdbeeren... (Und jetzt bitte nicht sagen, du hast gar keinen Garten. Dann such ich mir was anderes von deinem Eigentum aus...)
Alle Äpfel, Birnen, Walnüsse im Wald gehören jemandem, dem du sie stiehlst, auch wenn kein Schild mit dem Namen des Eigentümers am Baum ist...
Das stimmt so ! nicht. Das gilt NICHT für Wälder.m Die haben einen Sonderstatus.
In denen darf in geringen Mengen zum Eigenverbrauch geerntet werden.
Über die Defintion , was dann wieder Eigengebrauch und geringe Mengen sind gibt es teils Verordnungen und auch Rechtssprechungen. Eigengebrauch heißt aber sicher: nicht zum Verkauf oder um davon Einnahmen zu erzielen.
Auf einer Obstplantage darf man natürlich nicht ernten , auch nicht auf Erdbeerfeldern.... Aber Wälder haben einen kompett anderen Status.
Und ja, ich darf sogar in Ausnahmen auf Feldern ernten- das Betreten von Feldern ist außerhalb der Vegetationszeit ebenfalls erlaubt. Und ich ernte auf Felden die großpen Scheidlinge (sind Pilze), die dann da gelegentlich nach dem Herbstpflügen wachsen.
Das betreten fremder Grundstücke ist nicht verboten, wenn es sich nicht um ein eingefriedetes Gelände handelt. Ich habe selbst sehr viele Waldparzellen und ich kann weder einem Spaziergänger, noch einem Jäger oder Pilzsammler verbieten, diese Waldflächen zu betreten.