Jurastudium bei der Bundeswehr?

6 Antworten

Entscheidest du dich für ein Studium in der Offizierslaufbahn, dann wirst du dieses an einer der Bundeswehr Universitäten in München oder Hamburg absolvieren. Bedingung für ein Studium bei der Bundeswehr in der Offizierslaufbahn ist eine Verpflichtung als Soldatin bzw. Soldat auf Zeit für eine Dauer von 13 bis 17 Jahren. Im Anschluss daran hast du die Chance, als Berufssoldat/-in in ein unbefristetes Dienstverhältnis übernommen zu werden. Vor dem eigentlichen Studium steht für dich als angehende Offizierin bzw. angehender Offizier jedoch erstmal eine etwa einjährige Militärausbildung (an einer Offiziersschule) an. Danach erhältst du, abhängig von deinem aktuellen Dienstgrad, während des Studiums weiterhin volles Gehalt.

Mehr zum Studium bei der Bundeswehr https://einstellungstest-bundeswehr.de/bundeswehr-bewerbung/bundeswehr-studium/

Leolino3006 
Fragesteller
 20.03.2023, 10:33

Ich habe aber nicht vor in die kampfende Truppe zu gehen, sondern Zivil für die Bundeswehr zu arbeiten.

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Leolino3006 
Fragesteller
 20.03.2023, 11:11
@Plakos

Ich habe meine Frage so gut wie es geht gestellt, wenn ich Zivil an der Uni Hamburg bezahlt für die BW studieren, bekomme ich die Wohnung und ein ÖPNV Ticket gestellt?

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  1. Wenn du an einer der Universitäten der Bundeswehr studierst, hast du auch dort deine Unterkunft, entweder am Campus oder einer örtlichen Kaserne. Also nein, Mieten werden nicht übernommen, wenn dienstliche Unterkunft vorhanden ist.
  2. Nein, warum auch?
Du bist Student und kriegst 1.500€ monatlich + einmalige 3.000€.

Für Soldaten falsch. Besoldet wird nach Dienstgrad. Da gibt es locker mehr als 1500€.

Leolino3006 
Fragesteller
 20.03.2023, 10:37

Es ist ein Szenario, die 1.500 wären auch bei der Ausbildung etc.

Das 1.500€ Netto im Monat + 3.000€ einmalig ist das Szenario und ich habe versucht das ganze auf meinen Plan zu übertragen.

2. Wäre ich kein Soldat sondern würde Zivil für die Bundeswehr studieren und später dafür auch arbeiten.

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Leolino3006 
Fragesteller
 20.03.2023, 11:12
@Kuestenflieger

Eben nicht, du kannst auch Zivil bei der Bundeswehr studieren ohne Soldat zu werden, du musst dich nur danach verpflichten.

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Du bekommst doch einen Sold. 🤷‍♂️

Normale Studenten bekommen bestenfalls BAföG und müssen das nachher zurückzahlen.

Da Du ja an einer regulären UNI studierst, musst Du Beitrag ans Studentenwerk zahlen (ca. 290.-€/Semester). Da ist das ÖPNV-Ticket mit drin und günstiges Essen in der Mensa.

Leolino3006 
Fragesteller
 20.03.2023, 10:31

Es geht mehr um das Szenario, das mit dem Sold wusste ich schon.

Und ich studiere nicht an einer regulären Uni, ich studiere in Trimester +ich bekomme das Studium bezahlt.

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Leolino3006 
Fragesteller
 20.03.2023, 11:09
@iQhaenschenkl

Du kannst als Anwalt bei der Bundeswehr arbeiten und bekommst wenn du dich X Jahre verpflichtest dein Studium bezahlt, +1.400€ netto im Monat.

Das Studium machst du in der HSU Hamburg und du wirst kein Soldat.

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Wenn du bei der Bundeswehr studiertst, machst du das im Rahmen deiner Verpflichtung als Soldat und wirst in der Zeit entsprechend deines Ranges besoldet. Wohnen kannst du ggf. in der Kaserne. Eine zuviele Wohnung musst du von deinem Sold selbst zahlen.

Der Haken an der Sache ist, dass du dich für mindestens 12 Jahre zum Dienst verpflichten musst um da zu studieren.

Leolino3006 
Fragesteller
 20.03.2023, 10:38

Ich studiere ja nicht als Soldat sondern Zivil für die Bundeswehr und möchte später auch Zivil bei der Bundeswehr arbeiten.

Nichts mit Waffen etc.

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Leolino3006 
Fragesteller
 20.03.2023, 11:14
@Kuestenflieger

Du verbreitest Unwahrheiten und Hast leider Keine Ahnung, ich bitte die freundlichst Kommentare unter meine Frage zu schreiben.

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JayCeD  20.03.2023, 11:16
@Leolino3006

Als Offizier gibt es das mit Sicherheit. Als Zivilist wirst du das wohl eher nicht bei der Bundeswehr studieren können.

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Ich habe auf die Schnelle das gefunden und das ist kein Jura-Studium. Wo soll es das geben?

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https://www.bundeswehrkarriere.de/duales-studium-rechtswissenschaft-fuer-die-oeffentliche-verwaltung-156